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Prüfungsangelegenheiten

SO Business Integration (MBA) 1998

Prüfungsordnung Business Integration (MBA) 1998


Studienordnung für den Weiterbildungsstudiengang Business Integration mit dem Abschluß „Master of Business Administration" (MBA) an der Universität Würzburg

Vom 28. Oktober 1998 (KWMBl II 1999 S. 66)

in der Fassung der Änderungssatzung vom 3. April 2001
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in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. April 2003
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Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist stets der Text der amtlichen Veröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben.


    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) und § 52 der Qualifikationsverordnung erläßt die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg folgende Satzung:

INHALTSÜBERSICHT:

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

§  1 Geltungsbereich und Gegenstand des Studiums
§  2 Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studiendauer
§  3 Studienkommission
§  4 Zielgruppe und Ziele des Studiums
§  5 Studieninhalte
§  6 Gliederung des Studiums
§  7 Studienplan
§  8 Betreuung
§  9 Leistungspunkte-System
§ 10 Studienfachberatung
§ 11 Gebühren
§ 12 Inkrafttreten

Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

    1Die Bezeichnung weiblicher oder männlicher Personen durch die jeweils maskuline Form in der nachstehenden Satzung bringt den Auftrag der Hochschule, im Rahmen ihrer Aufgaben die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von Mann und Frau zu verwirklichen und die für Frauen bestehenden Nachteile zu beseitigen, nicht angemessen zum Ausdruck. 2Auf die Verwendung von Doppelformen oder andere Kennzeichnungen für weibliche und männliche Personen (z.B. Bewerber/Bewerberin) wird jedoch verzichtet, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit zu wahren. 3Mit allen im Text verwendeten Personenbezeichnungen sind stets beide Geschlechter gemeint.

§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand des Studiums

    (1) 1An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg wird der Weiterbildungsstudiengang "Business Integration" angeboten, der zur Verbesserung und Vertiefung von Kenntnissen der effizienten Integration des Produktionsfaktors „Information" in bestehende Organisationen dient. 2Die Denkweise des kombinierten Verständnisses, der Integration von Organisation und Informationsverarbeitung (IOI) setzt einen bipolaren Ansatz der Wissensvermittlung voraus, der weit über das im normalen Studium erreichbare Maß hinausgeht.

    (2) 1Bei der Durchführung des Studiums kooperiert die Universität mit privatwirtschaftlichen Unternehmen, die auf dem Gebiet der effizienten Intergration von Information selbst forschen und entwickeln. 2Hierzu schließen sich die beteiligten Unternehmen in einem Förderkreis zusammen und stellen auch kompetente, in der Praxis ausgewiesene Referenten.

    (3) 1Das Studium soll den in der Wirtschaft berufstätigen Praktikern (insbesondere Wirtschaftsinformatikern, Diplom-Kaufleuten und Absolventen verwandter Disziplinen) Gelegenheit zum vertieften Eindringen in das Themenumfeld der Integration von Organisation und Informationsverarbeitung geben. 2Neben der Vermittlung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse soll durch die innovative Ausgestaltung der Lehrveranstaltungen sichergestellt werden, daß die Erkenntnisse bei der praktischen Umsetzung des Erlernten in den jeweiligen Unternehmen sowohl den Studenten als auch der wissenschaftlichen Forschung zugute kommen.

    (4) Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der Prüfungsordnung für den Weiterbildungsstudiengang "Business Integration" mit dem Abschluß „Master of Business Administration" (MBA) an der Universität Würzburg Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Würzburg.

§ 2 Studienvoraussetzungen, Studienbeginn und Studiendauer

    (1) Voraussetzungen für das Studium sind:

1. Ein mit Erfolg abgeschlossenes Studium an einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule oder ein mindestens sechssemestriges Bachelorstudium an einer deutschen oder ausländischen wissenschaftlichen Hochschule oder ein mindestens mit gutem Erfolg abgeschlossenes Studium an einer deutschen Fachhochschule,
2. eine mindestens dreijährige Berufspraxis,
3. ein persönliches Auswahlgespräch vor der Studienkommission. Dabei wird geprüft, ob durch die berufliche Tätigkeit ausreichende Kenntnisse zur Aufnahme des Studiums vorliegen.

    (2) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 kann die Studienkommission in besonders begründeten Fällen Ausnahmen zulassen, wenn der Bewerber über eine mindestens einjährige Berufspraxis verfügt und die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben und nachgewiesen hat.

    (3) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

    (4) 1Die Studiendauer beträgt einschließlich der Prüfungen vier Semester (Regelstudienzeit). 2Der Höchstumfang der für das planmäßige Studium erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 70 Semesterwochenstunden.

§ 3 Studienkommission

    (1) 1Für die Organisation und Durchführung des Studiums wird eine Studienkommission eingesetzt. 2Sie besteht aus drei Mitgliedern. 3Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre. 4Eine Wiederwahl ist möglich.

    (2) 1Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und das weitere Mitglied der Studienkommission werden vom Fachbereichsrat gewählt. 2Die Studienkommission kann sich unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Weiterbildungsstudiengang "Business Integration" aus denselben Mitgliedern zusammensetzen wie der Prüfungsausschuß.

    (3) 1Die Studienkommission stellt den qualifizierten Studienbewerbern eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Studentenkanzlei aus, genehmigt die individuellen Studienpläne und beantwortet alle sonstigen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Studiums auftretenden Fragen. 2Die Gesamtverantwortung für den Studiengang trägt die Fakultät.

    (4) Die Studienkommission berichtet dem Fachbereichsrat über die Entwicklung des Studiums und gibt ihm gegebenenfalls Anregungen zur Änderung der Studien- bzw. Prüfungsordnung.

    (5) 1Der Vorsitzende der Studienkommission ist befugt, an Stelle der Studienkommission unaufschiebbare Entscheidungen selbst zu treffen. 2Hiervon hat er die Studienkommission in Kenntnis zu setzen. 3Darüber hinaus kann die Studienkommission dem Vorsitzenden die Erledigung von einzelnen Aufgaben widerruflich übertragen.

§ 4 Zielgruppe und Ziele des Studiums

    (1) Das Angebot des Weiterbildungsstudiums "Business Integration" richtet sich in erster Linie an Personen, die folgende Aufgaben innehaben oder übernehmen sollen:

- Kompetenzträger in Fachabteilungen,
- Projektleiter für Reorganisationsmaßnahmen,
- Führungskräfte mit IT/Org-Verantwortung,
- Mitarbeiter von Stabsabteilungen und interne Dienstleister mit Beratungsaufgaben,
- Mitarbeiter von Beratungsunternehmen und Softwarehäusern sowie
- Mitarbeiter von IT/Org-Abteilungen mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung.

    (2) Der Weiterbildungsstudiengang "Business Integration" dient der Verbreiterung und Vertiefung von Kenntnissen zur effizienten Integration des Produktionsfaktors „Information" in bestehende Organisationen.

§ 5 Studieninhalte

    (1) In der folgenden Übersicht werden die inhaltlichen Schwerpunkte des Studiums dargestellt, wie sie in den zehn Blockveranstaltungen vermittelt werden:

1. Auswirkungen der Globalisierung
1Die nationalen Volkswirtschaften werden immer offener und der wirtschaftliche Kontakt untereinander immer intensiver. 2Informations- und Kommunikationstechnologien nehmen eine zentrale Stellung in diesem Prozeß ein. 3Gerade Dienstleistungsbranchen sind keine geschützten Bereiche mehr, sondern einem weltweiten Wettbewerb ausgesetzt, dessen Stärke rasch zunehmen wird. 4Für führende Mitarbeiter eines Unternehmens ist es deshalb wichtig, sich Kenntnisse über die möglichen Konsequenzen der Globalisierung anzueignen. 5Der Rahmen für das wirtschaftspolitische Handeln der in die Weltwirtschaft integrierten Länder verändert sich. 6Über kurz oder lang sind deshalb Reformen auf dem Arbeitsmarkt, im Bereich der sozialen Sicherung und auf weiteren wirtschaftspolitischen Feldern notwendig. 7Diese Reformen werden sich wiederum auf die Unternehmen auswirken. 8Unternehmerisches Handeln sollte unter möglichst genauer Kenntnisse dieser möglichen Auswirkungen erfolgen. 9Die Teilnehmer sollen sich mit diesen komplexen Zusammenhängen vertraut machen.
2. Integrierte Informationsverarbeitung
1Hier werden die aktuellen Entwicklungen und deren Chancen, die Konsequenzen neuer Lösungen und die Entwicklungstendenzen der integrierten Informationsverarbeitung vorgestellt und bewertet. 2Die Teilnehmer sollen von ihrem aktuellen, individuellen Wissensstand auf eine gemeinsame Ausgangsbasis für die weiteren Veranstaltungen gebracht werden. 3Zur Verdeutlichung der Situation soll dazu auch der Status der Informationssysteme in den beteiligten Unternehmen veranschaulicht werden. 4Die absehbaren Weiterentwiklungen werden in ihren Auswirkungen - insbesondere Anforderungen - auf die Informationstechnologie hin untersucht und bewertet.
3. Geschäftsprozesse in Unternehmen
1Integrierte Informationssysteme verändern die Geschäftsprozesse innerhalb und zwischen Unternehmen bzw. die Geschäftsabwicklung zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden. 2Auch der Ablauf administrativer Tätigkeiten zwischen Unternehmen und staatlichen Verwaltungen (Kommune, Finanzbehörde, ...) sowie staatlichen Versicherungsträgern (Krankenkassen, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen) wird durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Sinne des Electronic Commerce stark verändert. 3Diese unterschiedlichen Geschäftsszenarien werden aufgezeigt und analysiert. 4Im Mittelpunkt stehen dabei die sich aus dem Electronic Commerce ergebenden organisatorischen Auswirkungen im Verhältnis zu Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens. 5Prozeßorientierte Reorganisationsmaßnahmen und Softwareeinführungen setzen ein Grundverständnis betrieblicher Abläufe, Material-, Wert- und Informationsflüsse voraus. 6Auf Basis von betriebswirtschaftlichen Softwarebibliotheken und ihren Referenzmodellen lassen sich Zusammenhänge am besten verdeutlichen. 7Hierfür steht ein auf SAP R/3 realisierter Modellbetrieb bereit, der als „BWL-Labor" für die Navigation durch die Prozeßbereiche entlang der Prozeßketten genutzt werden kann.
4. Betriebswirtschaftliche Problemstellungen in Unternehmen
1Prozeßorientiertes Wissen ist allein nicht ausreichend. 2Zentrale betriebswirtschaftliche Problemstellungen wie Preisdefinition, Bilanzerstellung oder Produktkonfiguration müssen näher betrachtet werden. 3Auf Basis von betriebswirtschaftlichen Softwarebibliotheken läßt sich ein Einblick in die verschiedenen Lösunfsansätze gewinnen. 4Hierfür steht eine auf SAP R/3 et. al. realisierte Sammlung mit „Best Practise" Lösungen bereit, die mit typischen Anforderungen und Unternehmenszielen im Zusammenhang vermittelt werden. 5Die Teilnehmer erhalten so ein fundiertes Problemlösungswissen, das nach unterschiedlichen Schwerpunkten kombiniert erworben werden kann. 6Für die Vermittlung der Inhalte werden State-of-the-Art-Werkzeuge eingesetzt. 7Die Schwerpunkte können individuell zusammengestellt werden.
5. Projektmanagement
1Professionelles Projektmanagement erfordert gute Vorbereitung und verfahrensorientierte Unterstützung. 2Hier wird gezeigt, welche Methoden und Werkzeuge die Beratungshäuser für die Software-Entwicklung und –Einführung im Einsatz haben und welche Voraussetzungen dafür gelten. 3Die Teilnehmer sollen Anwendungsmöglichkeiten solcher Methodologien kennen und bewerten lernen. 4Für die zwei wichtigsten Grundformen (Standardsoftwareeinführung und Reorganisationsprojekte) werden anhand von Fallstudien konkrete Projekte mit allen ihren Methoden und Werkzeugen nachvollzogen.
6. Wissensmanagement
1Die Umsetzung der skizzierten Potentiale der Integration von Organisation und Information (IOI) erfolgt in komplexen, interdisziplinären Projektteams, in denen die Selektion, Aufbereitung und Verwaltung projektrelevanter Informationen einen der wesentlichen, kritischen Erfolgsfaktoren darstellt. 2IOI-Projekte greifen dabei nicht nur in die Prozeßgestaltung, sondern genauso in die Unternehmensführung, Arbeitsplatzgestaltung und Unternehmenskultur ein und stoßen daher bei vielen betroffenen Mitarbeitern auf erhebliche Widerstände. 3Ziel ist es, den Teilnehmern moderne Verfahren zur Informationssuche (Online-Datenbanken, Internet-Suchmaschinen etc.) und Techniken sowie Werkzeuge zur Verwaltung des Projektwissens zu vermitteln. 4Daneben werden aufbauende Projektmanagementfähigkeiten wie Coaching und Moderationstechniken vorgestellt und ausgiebig trainiert.
7. Führung und Kommunikation
1Erfolgreiche Projekt- und Unternehmensführung basiert vor allem auf der Fähigkeit, schnell und präzise Informationen zu erhalten, zu analysieren und weiterzuleiten. 2Dies erfordert je nach Hierarchieebene, Funktion und Informationsempfänger den Einsatz unterschiedlicher Informations- und Kommunikationsinstrumente. 3Für die Unternehmensleitung werden dabei sogenannte Führungsinformationssysteme eingesetzt, die auf multidimensionalen Data Warehouses aufsetzen und mit Hilfe sogenannter Business Intelligence Tools eine aktuelle Informationsselektion, -analyse und -präsentation ermöglichen. 4Für die Abteilungs- und Arbeitsplatzebene werden Groupware- und Office-Lösungen vorgestellt, während für die Kommunikation des Unternehmens nach außen Multimedia-Systeme (offline über CD-ROMs oder online über das Internet) eingesetzt werden. 5Ziel dieses Schwerpunkts ist es, den Teilnehmern für die verschiedenen Einsatzgebiete die jeweils modernen Ansätze aufzuzeigen sowie deren Potentiale und Einsatzvoraussetzungen zu analysieren. 6Anschließend werden konkrete Vorgehensmodelle zum Aufbau und zur Einführung dieser Werkzeuge erarbeitet.
8. Dienstleistungen im Software- und Servicemarkt
1IT-Abteilungen hatten im Zeitalter der Großrechnersysteme einen sicheren Stand. 2Die Verteilung von Informationsverarbeitung an viele Arbeitsplätze erschwert die Koordination, Sicherung und Weiterentwicklung. 3Ziel dieses Schwerpunktes ist es, das neue Arbeitsbild und die Veränderungspotentiale der EDV-Abteilungen aufzuzeigen. 4Dafür bilden Übersichten der Leistungsfähigkeit alternativer Lösungen sowie Entscheidungskriterien für die Auswahl eine wesentliche Grundlage. 5Weitere wichtige Inhalte liegen in der Einbeziehung, insbesondere Auswahl und Vertragsgestaltung, von externen Dienstleistern.
9. Analyse der Informationsintegration in und zwischen internationalen Unternehmen
1Die inner- und zwischenbetriebliche Integration stellt gerade international tätige Unternehmen vor enorme organisatorische und informationstechnische Herausforderungen. 2Strategische Lösungsansätze und kritische Erfolgsfaktoren zur Durchführung internationaler Projekte stehen im Mittelpunkt der überwiegend in Fallstudien behandelten Studieninhalte. 3Die Durchführung dieses Studienblocks erfolgt in Zusammenarbeit mit einer amerikanischen Business School unter Hinzuziehung deren Fachvertreter.
10. Geschäftsprozeßabwicklung
1Die integrierte Abwicklung komplexer Geschäftsprozesse erfolgt zumeist auf Basis betriebswirtschaftlicher Softwarebibliotheken. 2Der in diesen Bibliotheken hinterlegte Funktionsumfang bietet dabei für jede Aufgabenstellung unterschiedliche Lösungsalternativen an. 3Zur Auswahl einer individuell geeigneten Strategie werden profunde, praktische Kenntnisse benötigt. 4Die situative Demonstration erfolgt in dieser Veranstaltung auf Basis einer über das Internet anwendbaren Modellfirma. 5Dabei greifen die Teilnehmer dezentral auf die Vorlesungsinhalte zu und führen über ein Extranet selbständig Übungsaufgaben und Fallstudien durch.

    (2) 1Zu aktuellen Themen werden spezielle Lehrveranstaltungen angeboten. 2Für jeden Zyklus wird gegen Ende eine Zusammenfassung und Aktualisierung der Inhalte angeboten, die einer studienbegleitenden schriftlichen Prüfung vorausgehen.

§ 6 Gliederung des Studiums

    (1) 1Die berufsbegleitende Ausrichtung des Studiengangs erfordert eine flexible Strukturierung des Lehrveranstaltungsangebots, das sich in Vorlesungen, Übungen und Seminare unterteilt. 2Das Studium gliedert sich deshalb in zehn Blockveranstaltungen zu jeweils zwei Wochen, wobei Schwerpunkte der Lehrveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit sein werden. 3Einzelheiten werden in einem individuell zusammengestellten Studienplan, der der Genehmigung der Studienkommission bedarf, festgelegt.

    (2) Die Anzahl der Semesterwochenstunden für die Veranstaltungen des berufsbegleitenden wissenschaftlichen Studiums ist wie folgt festgesetzt:

(Pflicht-) Lehrveranstaltung Lehrveranstaltungsarten in Semesterwochenstunden

Vorlesung

Übung/
Seminar

insgesamt

Credits

Auswirkungen der Globalisierung 5 2 7 14
Integrierte Informationsverarbeitung 5 2 7 14
Geschäftsprozesse in Unternehmen 5 2 7 14
Betriebswirtschaftliche Problemstellungen 5 2 7 14
Projektmanagement 5 2 7 14
Wissensmanagement 5 2 7 14
Führung und Kommunikation 5 2 7 14
Dienstleistungen im Software- und Servicemarkt 5 2 7 14
Analyse der Informationsintegration in und zwischen internationalen Unternehmen 5 2 7 14
Geschäftsprozeßabwicklung 5 2 7 14
Summe : 50 20 70 140

    (3) Von den zehn in Absatz 2 genannten Pflichtfächern können die Studieninhalte von bis zu drei Pflichtfächern ohne Pflichtpräsenz dezentral (Distance Learning) erarbeitet werden, soweit diese von der Studienkommission dafür benannt werden.

    (4) 1Die für die Vorlesungen einerseits und Seminare und Übungen andererseits festgelegten Semesterwochenstunden können ohne Änderung der Studienordnung bis +/- 20% je Fach, mindestens jedoch um eine Semesterwochenstunde ausgetauscht werden. 2Die genaue Angabe und Aufstellung der Semesterwochenstunden nach Vorlesungen, Seminaren, Übungen und Kolloquien erfolgt, gegliedert nach Semestern, im Studienplan. 3Die Zuordnung bestimmter Lehrveranstaltungsarten zu den einzelnen Fächern erfolgt ebenfalls im Studienplan.

§ 7 Studienplan

    Der individuelle Studienplan wird vom Studenten nach seinen besonderen Interessen zusammengestellt und bedarf der Genehmigung der Studienkommission (§ 3).

§ 8 Betreuung

    (1) 1Jeder Student wird von einem Professor, Privatdozenten oder Lehrbeauftragten der Fakultät betreut, dessen Fachgebiet eine zentrale Stellung im beabsichtigten Studienplan einnimmt. 2Der Student wählt diese Lehrperson nach Maßgabe seiner Interessen zu Beginn des Studiums aus. 3Ein Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Person besteht nicht.

    (2) Die Betreuung bezieht sich auf die Aufstellung des Studienplans, die Beratung und Aussprache über Studieninhalte und die Durchführung der Studienarbeit sowie auf die Teilnahme an wissenschaftlichen Arbeiten des betreffenden Instituts.

§ 9 Leistungspunkte-System

    Für die einzelnen Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte (Credits) gemäß § 11 der Prüfungsordnung für den Weiterbildungsstudiengang Business Integration mit dem Abschluß „Master of Business Administration" (MBA) an der Universität Würzburg (WPO) gutgeschrieben und Fachnoten gemäß § 14 WPO vergeben.

§ 10 Studienfachberatung

    Die betreuenden Dozenten und die Mitglieder der Studienkommission stehen jederzeit für eine Fachstudienberatung zur Verfügung.

§ 11 Gebühren

    1Für den Weiterbildungsstudiengang "Business Integration" werden Gebühren erhoben. 2Die Höhe der Studiengebühr wird von der Universität Würzburg entsprechend der Hochschulgebührenverordnung festgesetzt und bekanntgemacht.

§ 12 Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.