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Prüfungen


Allgemeine Informationen

Zusatz-Informationen zu Anrechnungsanträgen (01.03.2016)

Anrechnungen von Prüfungsleistungen können nur einmalig innerhalb des ersten Studiensemesters eingereicht werden (vgl. §17 Abs. 5 LASPO 2009 bzw. §18 Abs. 4 LASPO 2015).
Kandidatinnen und Kandidaten im Doppelstudium bzw. mit Auslandssemester können Ihre Anträge wie gehabt stellen.

Zusatz-Informationen zu Online-Anmeldungen (01.03.2016)

Falls Probleme bei der Online-Anmeldung zu Prüfungen auftreten sollten, wenden Sie sich bitte umgehend persönlich, telefonisch oder per Mail an uns. Probleme, die erst nach Ablauf der Anmeldefrist gemeldet werden, können leider nicht berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Anmeldung zu Prüfungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamtes ist nicht möglich!

  • Aus urheberrechtlichen Gründen können ab sofort keine alten Prüfungsaufgaben mehr bei uns ausgeliehen werden.

Prüfungsordnung

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) regelt verbindlich den Aufbau und den Ablauf der Lehramtsprüfung.
Darin sind abzulegende Prüfungen, Fristen, zu erbringende Studienleistungen usw. festgelegt.

Studienordnung