Intern
Prüfungsangelegenheiten

FAQ Staatsexamen (Lehramt)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!

Sie benötigen jeweils immer den online über die Homepage des Kultusministeriums erstellten,
vollständig ausgefüllten, ausgedruckten und eigenhändig unterschriebenen

ANMELDEBOGEN:
 
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/meldung-zur-ersten-staatspruefung.htm

ACHTUNG! Mit der Anmeldung für das EWS-Examen muss ein Original der Geburtsurkunde / bzw. Eheurkunde eingereicht werden, welches einbehalten wird. Die Vorlage des Originals mit einer Kopie reicht nicht aus.

ANMELDEZEITRÄUME:

  • 25.05. – 25.07.: Anmeldung zur Frühjahrsprüfung
  • 01.12. – 01.02.: Anmeldung zur Herbstprüfung

RÜCKTRITTSFORMULAR
ausfüllen, unterzeichnen und uns per Post, per Scan oder persönlich zukommen lassen.

Beachten Sie, dass für jeden Termin eine individuelle Rücktrittsfrist gilt, die Sie auf Ihrer Anmeldebestätigung oder auf dieser Website unter: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/staatsexamen/lehramt 
hinter der jeweiligen Kachel Ihres Prüfungstermines finden.

NEIN, eine Anmeldung auf WueStudy oder im Prüfungsamt ist nicht notwendig. Sie müssen lediglich eine Betreuerin / einen Betreuer finden, mit dem Sie das Thema und das weitere Vorgehen abstimmen.

Beachten Sie bitte auch, dass für Sie erst dann die offiziellen Abgabefristen gelten, sobald Sie für das Staatsexamen in der Fächerverbindung angemeldet sind.

2 (ZWEI) festgebundene EXEMPLARE geben Sie direkt bei Ihrem Prüfer bzw. im zuständigen Sekretariat ab.
Geben Sie gleichzeitig auch das GUTACHTENFORMULAR mit ab.

NUR falls Sie 2 Gutachter für Ihre Zulassungsarbeit haben, verwenden Sie bitte dieses Formular.

ABGABETERMINE
bei Anmeldung zum Frühjahrstermin: 25.07. (01.10. bei Gewährung der Verlängerung) 
bei Anmeldung zum Herbsttermin:      01.02. (01.04. bei Gewährung der Verlängerung)

Lassen Sie sich für die eingereichte Zulassungsarbeit eine EMPFANGSBESTÄTIGUNG MIT UNTERSCHRIFT UND INSTITUTSSTEMPEL geben.
Diese muss im Prüfungsamt abgegeben werden, wenn Sie sich für das Examen in der Fächerverbindung anmelden bzw. angemeldet haben.

Eine GENEHMIGUNG zur VERLÄNGERUNG der Abgabefrist ist möglich, wenn der Nachtermin von Ihrem Prüfer gewährt ist und der Antrag von diesem unterschrieben bei der Anmeldung für das Fachexamen abgegeben wird. Es gelten die folgenden Fristen für die jeweiligen Examenszeiträume:

bis zum 1. April (Herbstexamen)
bis zum 1. Oktober (Frühjahrsexamen)

Achten Sie unbedingt darauf, die eidesstattliche Erklärung zur Eigenständigkeit in Nassschrift unterschreiben und fest mit in Ihre Arbeit einzubinden.

Versehen Sie beide Exemplare mit dem schulartspezifischen AUFKLEBER
GS,   MS,    RS,    GY,   SO

Bitte erkundigen Sie sich beim entsprechenden Praktikumsamt.

Schulpraktika werden nach Anerkennung in WueStudy verbucht – Sie erhalten dafür Leistungspunkte. Eine Anmeldung auf WueStudy für die Praktika ist erforderlich. Für die Verbuchung ist das jeweilige Fach zuständig.

Sofern bereits in WueStudy eingetragen, müssen Praktikumsunterlagen nicht als Zulassungsvoraussetzung vorgelegt werden.
Eine WueStudy-Bescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag reicht.

Orientierungspraktikum Bescheinigung
Betriebspraktikum Bescheinigung

Bitte wenden Sie sich bitte an das entsprechende PRAKTIKUMSAMT:

Praktikumsamt für die Lehrämter
an Grund-, Mittel- u. Sonderschulen

Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Tel.: 0931/3184849

Praktikumsamt für Grund-, Haupt- und Sonderschulen

Praktikumsamt für das Lehramt an Gymnasien
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel.: 0931/3211 -37 oder (-29)

Praktikumsamt für Gymnasien

Praktikumsamt für das Lehramt an Realschulen
Frankfurter Str. 71
97082 Würzburg
Tel.: 0931/453450

Praktikumsamt für Realschulen

HINWEIS: Die Bescheinigungen über das abgeleistete Betriebspraktikum und das Orientierungspraktikum werden erst mit Anmeldung zum Fachexamen benötigt (Zulassungsvoraussetzung). 

Etwa ZWEI WOCHEN bis EINE WOCHE vor Beginn des Prüfungszeitraums (Januar bzw. Juli) erhalten Sie Ihr Zulassungsschreiben vom Kultusministerium per Post.

Sollten Sie ein BEDINGTES Zulassungsschreiben erhalten haben:

(„Sie werden hiermit unter der Bedingung … zu folgenden Prüfungen zugelassen“)

benötigen Sie die Bestätigung des Prüfungsamts (durch Unterschrift/Stempel oder Aufkleber), um Ihre Prüfung ablegen zu können.
Ein bedingtes Zulassungsschreiben erhalten Sie nur, wenn nicht alle für die Zulassung zur Teilnahme am Examen notwendigen Dokumente im Prüfungsamt eingereicht wurden.

Reichen Sie die noch für die Zulassung fehlenden Unterlagen bis spätestens 2 (ZWEI) ARBEITSTAGE vor Beginn Ihrer ersten Einzelprüfung im Prüfungsamt nach,
erhalten Sie die Bestätigung auf dem Zulassungsschreiben.

Erst dann sind Sie tatsächlich zur Teilnahme an der jeweiligen Examensprüfung zugelassen.

Kleben Sie den Aufkleber in das dafür vorgesehene Feld auf dem Zulassungsschreiben (rechts oben) und bringen Sie das so vervollständigte Schreiben zu Ihrer/Ihren Prüfung/en mit.
Ohne diese Bestätigung dürfen Sie nicht teilnehmen.

Sie benötigen sofort ein amtsärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit belegt.
Die Untersuchung und Attestierung müssen spätestens am Tag der Prüfung stattfinden.
In der Regel müssen Sie das Gesundheitsamt des Erstwohnsitzes aufsuchen (sofern gesundheitlich zumutbar).

Vereinbaren Sie sofort einen Termin bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt.

Gesundheitsamt Würzburg / Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg

Telefon: 0931/8003-5952
gesundheitsamt@lra-wue.bayern.de

Fax: 0931/8003-5940

ÖFFNUNGSZEITEN:
Mo bis Fr Vormittag von 7.30 bis 12.00 Uhr sowie
Mo und Do Nachmittag jeweils von 14.00 bis 16.30 Uhr

Spätestens im Anschluss an das 12. Fachsemester: Grundschul-, Mittelschul-,  und Realschullehramt

Spätestens im Anschluss an das 14. Fachsemester: Gymnasiallehramt, Sonderpädagogik

Halten Sie diese Frist nicht ein und nehmen nicht an den Staatsexamensprüfungen teil,
gilt das Examen als erstmals nicht bestanden.

Die Wiederholungsfrist beträgt ein Jahr.

Ihre Examens-Ergebnisse werden Ihnen durch das Kultusministerium in München per Post zugesandt, direkt sobald die Korrekturen Ihrer Prüfungen fertig sind.
Das gilt sowohl für die Ergebnisse der Examen in EWS, als auch in der FÄCHERVERBINDUNG und im ERWEITERUNGSFACH.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ergebnisse stark unterscheiden kann. Das hängt mit stark unterschiedlichen Korrekturfristen für die jeweiligen Examensklausuren zusammen.

Vom Prüfungsamt kann Ihnen über Ihre Ergebnisse keine Auskunft erteilt werden!

Die TERMINE  finden Sie, sobald diese feststehen, unter:

https://uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/staatsexamen/lehramt

Klicken Sie auf die Kachel des Prüfungstermins, an dem Sie teilgenommen haben
und im Anschluss auf den Reiter Einsichtnahme.

oder unter Aktuelle Meldungen auf der obengenannten Unterseite

Es gibt einen Termin für alle Prüfungsteilnehmer. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Zur Einsichtnahme bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Sollten Sie nachweislich verhindert sein, vereinbaren Sie einen gesonderten Termin mit dem Prüfungsamt.

Die Geburtsurkunde bleibt bei uns.
Sie wird an die zuständige Stelle für den Vorbereitungsdienst weitergeleitetet.

Studienbücher, Praktika, Ausweise und Urkunden, Erste Hilfe-Abzeichen, Sportabzeichen ...
können Sie bei uns abholen,
wenn diese vollständig bei uns vorliegen, als Zulassungsvoraussetzungen registriert wurden und nicht mehr im Original benötigt werden.

In der Regel erhalten Sie nach dem komplett abgelegten Examen von uns eine E-Mail
sobald Sie Ihre Unterlagen bei uns abholen können.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein diese persönlich bei uns abzuholen
schicken wir Ihnen Ihre persönlichen Unterlagen auch gerne zu.
Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen entsprechend frankierten
und an Sie adressierten Rückumschlag.