FAQs Staatsexamen (Lehramt)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!
Sie benötigen immer den online über die Homepage des Kultusministeriums (https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/meldung-zur-ersten-staatspruefung.html) ausgefüllten und ausgedruckten Anmeldebogen.
ACHTUNG: Zwingend muss am Tag der Anmeldung für das EWS-Examen ein Original der Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde eingereicht werden, welche einbehalten wird. Das Vorzeigen des Originals mit einer Kopie reicht nicht aus.
Anmeldezeiträume:
- 25.05. – 25.07.: Anmeldung zur Frühjahrsprüfung
- 01.12. – 01.02.: Anmeldung zur Herbstprüfung
Um zurückzutreten, müssen Sie das Rücktrittsformular ausfüllen, unterzeichnen und uns entweder per Post, per Scan oder persönlich zukommen lassen. Beachten Sie, dass für jeden Termin eine individuelle Rücktrittsfrist gilt, welche Sie auf Ihrer Anmeldebestätigung oder unserer Homepage finden.
Nein, eine Anmeldung auf Wuestudy oder im Prüfungsamt ist nicht notwendig. Sie müssen lediglich einen Prüfer finden, mit dem Sie das Thema und weitere Vorgehen absprechen.
Beachten Sie bitte auch, dass für Sie erst dann die offiziellen Abgabefristen gelten, sobald Sie für das Staatsexamen in der Fächerverbindung angemeldet sind.
Ist Ihre Arbeit fertig, geben Sie 2 (!) Exemplare direkt bei Ihrem Prüfer oder im zuständigen Sekretariat ab. Lassen Sie sich für die Abgabe eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Institutsstempel geben. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben werden, wenn Sie sich für das Examen in der Fächerverbindung anmelden bzw. angemeldet haben. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich, entweder bis zum 1. April (Herbst) oder 1. Oktober (Frühjahr), wenn der Nachtermin von Ihrem Prüfer gewährt ist und der Antrag von diesem unterschrieben bei der Anmeldung für das Fachexamen abgegeben wird.
Achten Sie unbedingt darauf, die eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben und Ihrer Arbeit beizufügen. Geben Sie bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit auch das Gutachtenformular mit ab. Versehen Sie beide Exemplare Ihrer Arbeit mit dem schulartspezifischen Aufkleber. Sie finden alle Vordrucke (Empfangsbestätigung, Nachtermin, Gutachtenformular, schulartspezifischer Aufkleber) auf den Seiten des Prüfungsamts.
Abgabefristen:
- bei Anmeldung zum Frühjahrstermin: 25.07. bzw. 01.10. bei Gewährung eines Nachtermins
- bei Anmeldung zum Herbsttermin: 01.02. bzw. 01.04. bei Gewährung eines Nachtermins
Bitte erkundigen Sie sich beim entsprechenden Praktikumsamt. Schulpraktika werden nach Anerkennung in WueStudy verbucht – Sie erhalten dafür Leistungspunkte. Eine Anmeldung auf WueStudy für die Praktika ist erforderlich. Für die Verbuchung ist das jeweilige Fach zuständig.
Sofern bereits in WueStudy eingetragen, müssen Praktikumsunterlagen nicht als Zulassungsvoraussetzung vorgelegt werden. Eine WueStudy-Bescheinigung mit dem entsprechenden Eintrag reicht.
Bitte wenden Sie sich hierzu an das entsprechende Praktikumsamt:
Praktikumsamt für die Lehrämter
an Grund-, Mittel- u. Sonderschulen
Wittelsbacherplatz 1
97074 Würzburg
Tel.: 0931/3184849
Praktikumsamt für das Lehramt an Gymnasien
Am Pleidenturm 16
97070 Würzburg
Tel.: 0931/3211 -37 oder (-29)
Praktikumsamt für das Lehramt an Realschulen
Frankfurter Str. 71
97082 Würzburg
Tel.: 0931/453450
Achtung: Die Bescheinigung über das abgeleistete Betriebspraktikum wird erst mit Anmeldung zum Fachexamen benötigt (Zulassungsvoraussetzung).
Etwa ein bis zwei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums (Januar bzw. Juli) geht Ihnen das Zulassungsschreiben vom Kultusministerium zu. Wenn Sie ein BEDINGTES Zulassungsschreiben erhalten haben („Sie werden hiermit unter der Bedingung…zu folgenden Prüfungen zugelassen“), brauchen Sie die Bestätigung des Prüfungsamts (durch Unterschrift/Stempel oder Aufkleber), um Ihre Prüfung ablegen zu können. Ein bedingtes Zulassungsschreiben erhalten Sie nur, wenn nicht alle für das Examen notwendigen Dokumente im Prüfungsamt eingereicht wurden. Wenn Sie alle Dokumente bis zwei Arbeitstage vor Beginn Ihrer ersten Einzelprüfung im Prüfungsamt nachreichen, erhalten Sie die Bestätigung auf dem Zulassungsschreiben. Erst dann sind Sie komplett zugelassen und dürfen an der Prüfung teilnehmen. Kleben Sie den Aufkleber auf das dafür vorgesehene Feld (rechts oben) des Zulassungsschreibens und bringen Sie dieses zur Prüfung mit. Ohne diese Bestätigung dürfen Sie nicht teilnehmen.
Sie benötigen sofort ein amtsärztliches Attest, welches Ihre Prüfungsunfähigkeit belegt. Sie müssen spätestens am Tag der Prüfung untersucht werden (in der Regel müssen Sie das Gesundheitsamt des Erstwohnsitzes aufsuchen, sofern gesundheitlich zumutbar). Rufen Sie sofort beim Gesundheitsamt an und vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt Gesundheitsamt Würzburg:
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Telefon: 0931/8003-5952
Fax: 0931/8003-5940
E-Mail: gesundheitsamt@lra-wue.bayern.de
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 7.30 bis 12.00 Uhr,
und Mo, Do: 14.00 bis 16.30 Uhr
Lehramtsstudenten für Grundschule, Mittelschule sowie Realschule müssen spätestens im Anschluss an das 12. Fachsemester, Gymnasium und Sonderpädagogik im Anschluss an das 14. Fachsemester antreten.
Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, gilt das Examen als erstmals nicht bestanden. Die Wiederholungsfrist beträgt ein Jahr.
Die Ergebnisse Ihres Examens (sowohl bei EWS als auch in der Fächerverbindung oder im Erweiterungsfach) werden Ihnen direkt vom Kultusministerium in München per Post zugesandt, sobald die Korrekturen Ihrer Prüfungen fertig sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Zeitpunkt der Bekanntgabe der Ergebnisse bei allen Studierenden zeitlich, aufgrund unterschiedlicher Korrekturfristen, stark unterscheiden kann.
Vom Prüfungsamt kann Ihnen über Ihre Ergebnisse keine Auskunft erteilt werden!
Wann und wo Sie Ihre Prüfung einsehen können, ist den Informationen auf der Homepage des Prüfungsamts unter dem jeweiligen Prüfungstermin zu entnehmen. Es gibt nur einen Termin für alle Prüfungsteilnehmer. Eine Anmeldung hierfür ist nicht erforderlich. Zur Einsichtnahme bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sollten Sie nachweislich verhindert sein, dürfen Sie einen gesonderten Termin mit dem Prüfungsamt vereinbaren.
Die Geburtsurkunde bleibt bei uns. Sie wird an die zuständige Stelle für den Vorbereitungsdienst weitergeleitetet. Studienbücher, Praktika, Ausweise und Urkunden, Erste Hilfe-Abzeichen, Sportabzeichen, etc. erhalten Sie zurück, sobald Sie bei uns die vollständig erbrachten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen können. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich bei uns vorbeizukommen, werden die persönlichen Unterlagen nur zurückgeschickt, wenn Sie uns einen frankierten und adressierten Rückumschlag zusenden.