FAQs Lehramt modularisiert (bis zur Staatsprüfung)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sollte Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Prüfungsamt auf!
Prüfungen werden ausschließlich über den Studienplaner in WueStudy angemeldet. Im Studienplaner ist die Struktur des eigenen Studiengangs dargestellt. Hier können Sie genau sehen, in welchen Bereich die Prüfung einfließt und sich entsprechend anmelden. Die Anmeldung muss immer innerhalb der für diese Prüfung vorgesehenen An- und Abmeldefrist durchgeführt werden.
Zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite von WueStudy ein Erklärvideo, in dem Sie sich den Vorgang Schritt für Schritt erklären lassen können.
https://www.uni-wuerzburg.de/wuestudy/hilfe/erklaervideos/studierende/
Wichtig: Denken Sie bitte auch daran, sich direkt im Anschluss eine Bescheinigung über Ihre angemeldeten Prüfungen im Bereich Studienservice abzuspeichern und auszudrucken. Diese gilt als Nachweis für die erfolgte Prüfungsanmeldung!
Am häufigsten treten Probleme bei der Anmeldung von Prüfungen bei den folgenden Ursachen auf:
- Sie haben im Studienplaner nicht das richtige Semester ausgewählt. Wählen Sie oben im Studienplaner das prüfungsrelevante Semester.
- Sie haben im Studienplaner die Module nicht aufgeklappt. Verwenden Sie z.B. die Einstellungen "Veranstaltungen ausblenden", "Prüfungen einblenden", "alles aufklappen", um im Studienplaner alle Prüfungen sichtbar zu machen.
- Sie haben die Prüfung schon erfolgreich abgelegt. Dies ist im Studienplaner am Ende der Zeile für die Prüfung angegeben. Da laut der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge (LASPO) die Wiederholung zur Notenverbesserung ausgeschlossen ist, kann die Prüfung nicht noch einmal abgelegt werden.
- Sie waren in einem früheren Semester für die Prüfung angemeldet, es wurde aber noch kein Prüfungsergebnis verbucht. Bitte wenden Sie sich an den Modulverantwortlichen oder den Prüfer, bei dem Sie angemeldet sind.
- Sie haben den Anmeldezeitraum verpasst. Näheres siehe Frage "Ich habe vergessen mich zu einer Prüfung anzumelden"
- Sie sind beurlaubt. Siehe Frage "Ich bin beurlaubt und kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden"
An der Universität Würzburg gibt es keine maximale Anzahl von Versuchen. Demnach kann die Prüfung so oft wiederholt werden, bis Sie diese einmal bestanden haben. Wiederholungen zur Notenverbesserung sind ausgeschlossen.
Während einer Beurlaubung dürfen grundsätzlich nur Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Sollten Sie allerdings wegen Geburt oder Erziehung und Betreuung von Kindern oder Pflege von nahen Angehörigen beurlaubt sein, kann auch der Erstversuch einer Prüfung während der Beurlaubung abgelegt werden.
Achtung: Die Anmeldung über den Studienplaner ist bei Beurlaubung derzeit nicht möglich. Prüfungen während der Beurlaubung können aktuell nur über das Prüfungsamt angemeldet werden. Hierzu müssen Sie während des Anmeldezeitraums eine E-Mail mit Name, Vorname, Matrikelnummer, Grund der Beurlaubung, Prüfungsnummer (300000er Nummer), Prüfer und ggf. Datum, Uhrzeit und Raum an folgende E-Mailadresse schicken:
Zu jeder Modulprüfung gibt es eine in WueStudy einsehbare Anmeldefrist. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Sollten Sie diese Frist verpassen, können wir Sie grundsätzlich nicht anmelden.
Für das Studium eines Erweiterungsfachs im Lehramt sind an der JMU keine Prüfungsordnungen erlassen worden, da es sich um reine LPO-Studiengänge mit unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen handelt. Darum gibt es für diese Studienfächer in WueStudy keinen Studienplaner. Falls Sie Prüfungen im Erweiterungsfach ablegen möchten, müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an den jeweiligen Prüfer wenden. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie vom zuständigen Lehrstuhl eine schriftliche Bestätigung über die erbrachte Prüfungsleistung.
Für alle Prüfungsleistungen ist eine Online-Prüfungsanmeldung zwingend erforderlich. Ohne eine fristgerechte Prüfungsanmeldung (mit Ausnahme Erweiterungsfach, siehe vorherige Frage) ist keine Prüfungsteilnahme möglich. Wer trotzdem an der Prüfung teilnimmt, hat im Anschluss keinen Anspruch die für die Prüfung vorgesehenen ECTS verbucht zu bekommen.
Die Prüfungstermine werden Ihnen im Studienplaner angezeigt. Durch Öffnen der jeweiligen Prüfung (über das Plus vor der Prüfung) werden Ihnen die angebotenen Termine angezeigt. Mit Klick auf die Prüfung selbst werden Ihnen die genaueren Details wie aktuell zugeordnete Anmeldefrist, ECTS etc. angezeigt. Außerdem werden die Termine in den dazugehörigen Veranstaltungen sowie am jeweiligen Lehrstuhl veröffentlicht.
Grundsätzlich kann den sog. Lehramtsbachelor jeder beantragen, der an der Universität Würzburg für ein Lehramtsstudium eingeschrieben ist und die für den Bachelor erforderlichen ECTS Punkte erreicht hat. Einzige Ausnahme bilden die Studierenden mit dem Unterrichtsfach oder vertieft studierten Fach Musik auf Grund fehlender Bestimmungen. Insgesamt sind für den Lehramtsbachelor 180 ECTS nötig (170 ECTS aus den Modulen und 10 ECTS aus der Thesis). Welche Module für den Lehramtsbachelor geeignet sind, erkennen Sie an den grauen Hinterlegungen in der Studienfachbeschreibung der Fachspezifischen Bestimmungen. Den Link zu den FSB finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes unter “Rechtliches und Satzungen“.
Das Antragsformular (Seite 1+2) senden Sie bitte an das Prüfungsamt und das Formular zur Abschlussarbeit/Thesis (Seite 3) schicken Sie an den Gutachter Ihrer Zulassungsarbeit.
Der Titel des Bachelors richtet sich nach dem Lehramtsstudium, für das ich den Lehramtsbachelor beantrage und nennt sich wie folgt:
„Grundbildung Kulturelle Basiskompetenzen“ bei Lehramt an Grundschulen (Bachelor of Arts)
„Grundbildung im Jugendalter“ bei Lehramt an Mittelschulen (Bachelor of Arts)
„Weiterführende Bildung im Jugendalter“ bei Lehramt an Realschulen (Bachelor of Arts)
„Geisteswissenschaftliche Grundlagen“ (Bachelor of Arts) oder „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ (Bachelor of Science) bei Lehramt an Gymnasien
„Bildung und Erziehung bei sonderpädagogischem Förderbedarf“ bei Lehramt an Sonderschulen (Bachelor of Arts)
Achtung: Der Bachelor of Education wird an der Universität Würzburg nicht verliehen.
Die Beantragung des Lehramtsbachelors ist unabhängig von einer Einschreibung in den Fachbachelor und kann trotzdem erfolgen.
Da es sich um ein abgeschlossenes Hochschulstudium handelt, kann der Anspruch auf BAföG, Kindergeld oder sonstige Zahlungen entfallen. Hierzu müssen Sie sich an der zuständigen Stelle (BAföG-Amt, Familienkasse, etc.) erkundigen.
Nach Zusendung Ihres Antrags prüfen wir, ob Sie die nötigen Punkte erreicht haben und erstellen das Zeugnis. Anschließend erfolgt der Versand der Abschlussdokumente an den zuständigen Dekan sowie den Prüfungsausschuss zur Unterschrift. Sobald uns die unterschriebenen Dokumente vorliegen, informieren wir Sie per Mail, dass die Abschlussdokumente abgeholt werden können. Dieser Vorgang nimmt in der Regel vier bis sechs Wochen in Anspruch.
Falls Sie in dringenden Fällen vorab eine Bescheinigung über die Beantragung des Zeugnisses benötigen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail mit Begründung an folgende Adresse: pruefungsamt.lehramt.modular@uni-wuerzburg.de
Kontrollprüfungen sind Erfolgsüberprüfungen bestimmter Module zu einem in den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) festgelegten Zeitpunkt. Es müssen zum Ende eines vorgegebenen Semesters eine entsprechende Anzahl von ECTS-Punkten aus einem Modulkatalog oder bestimmte Module bestanden sein. Sofern das jeweilige Fach eine Kontrollprüfung vorsieht, wird das in den FSB geregelt. Bitte lesen Sie dort nach, ob die Kontrollprüfung in Ihrem Fall Anwendung findet. Achten Sie dabei bitte unbedingt auf die richtige Prüfungsordnung.
Das Verfahren zur Anrechnung von Leistungen an der JMU teilen sich die Fakultäten und die Zentralverwaltung. Module, Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die innerhalb des in- oder ausländischen Hochschulbereichs erbracht worden sind, werden durch den Prüfungsausschuss im Regelfall angerechnet.
Der Ablauf des Anrechnungsverfahrens wird Ihnen im Merkblatt “Anrechnung von Prüfungsleistungen im Falle eines Studienfach-, Studiengang- oder Universitätswechsels“ auf der Seite des Prüfungsamtes im Bereich Lehramt unter “Allgemeine Informationen“ erklärt.
Der Antrag kann nur einmal innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der Universität Würzburg gestellt werden. Die Anrechnungsunterlagen müssen jedoch laut LASPO unverzüglich vorgelegt werden. Bei einer Zulassung in ein höheres Fachsemester für einen zulassungsbeschränkten Studiengang muss der Antrag vor der Immatrikulation im Prüfungsamt eingehen. Im Prüfungsamt erhalten Sie durch die entsprechende Anrechnung von Fachsemestern den für die Immatrikulation erforderlichen Bescheid.
Demnach gelten folgende Fristen:
Anrechnung im Wintersemester - bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres
Anrechnung im Sommersemester - bis spätestens 30.09 des jeweiligen Jahres
Achtung: Wird der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen erst nach dem Ende des ersten Studienfachsemesters gestellt, wird dieser mit Bescheid abgelehnt und kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. Fächern ist zu beachten, dass man sich entsprechend der anzurechnenden ECTS-Punkte für den jeweiligen Studiengang oder das Fach bewirbt. Pro 30 angerechnete ECTS-Punkte wird ein Fachsemester angerechnet. Demnach müssen Sie sich bereits vor der Bewerbung erkundigen, wie viele ECTS bzw. Fachsemester für den neuen Studiengang angerechnet werden.
Bezüglich der Vorgehensweise bzw. der Fristen zur Bewerbung müssen Sie sich vorab in der Studierendenkanzlei erkundigen.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist der Fachstudienberater oder Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches, in dem die Leistung angerechnet werden soll, zuständig. Eine aktuelle Auflistung der zuständigen Personen erhalten Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
Die Anrechnung von Fachsemestern wird von den Prüfungsunterausschüssen des jeweiligen Unterrichtsfaches, vertieft studierten Faches oder der gewählten Didaktikfachkombination durchgeführt. Der Unterausschuss für das Fach Erziehungswissenschaften muss bei der Fachsemesteranrechnung nicht beteiligt werden.
Eine aktuelle Auflistung der zuständigen Personen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes unter “Rechtliches und Satzungen“ – “Prüfungsausschüsse“.
Wenden Sie sich zunächst an den Prüfer, bei dem Sie die Prüfungsleistung absolviert haben. Sofern in Ihrem Studienplaner hinter der Prüfung der Vermerk “Eingabe läuft“ erscheint, ist die Leistung aller Voraussicht nach bereits verbucht, jedoch nicht freigegeben. Der Prüfer kann daraufhin per E-Mail die vorzeitige Freigabe der Prüfungsleistung über das Prüfungsamt durchführen lassen.
Loggen Sie sich hierzu bitte in Ihren WueStudy Account ein. Gehen Sie dann auf Menü „Mein Studium“ in den Bereich „Studienservice“. Wechseln Sie anschließend bitte in den Reiter „Bescheinigungen“. Um sich eine Leistungsübersicht zu erstellen, legen Sie bitte vorher fest, für welche Studienfächer Sie eine Leistungsbescheinigung benötigen. Ein bestimmtes Semester muss nicht ausgewählt werden. Wählen Sie dann die gewünschten Fächer weiter unten aus und lassen Sie sich Ihre Leistungsbescheinigung erstellen. Danach öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem Sie sich die Bescheinigung anzeigen oder abspeichern können.
Die Bescheinigung enthält einen Verifikationscode, mit dem die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann. Eine zusätzliche Bestätigung durch Unterschrift und Siegel durch das Prüfungsamt ist demnach nicht mehr nötig.
Die Anrechnung der Zulassungsarbeit erfolgt nicht über den offiziellen Anrechnungsantrag.
Für die Anerkennung Ihrer (im Rahmen eines universitären Studiengangs gefertigte) Doktor-, Diplom-, Magister-, Master- oder Bachelorarbeit als Zulassungsarbeit gem. §29 Abs. 12 LPO I, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
1.Suchen Sie sich einen Prüfer, der berechtigt ist, Zulassungsarbeiten für das entsprechende Lehramt zu begutachten. Wenn der Prüfer der anzuerkennenden Arbeit auch für das Lehramt berechtigt ist, wendet man sich am besten an diesen. Haben Sie einen geeigneten Prüfer gefunden, reichen Sie dort ein Exemplar der Abschlussarbeit ein, die anerkannt werden soll.
2. Der für die Anerkennung ausgewählte Prüfer muss nun ein neues formloses Gutachten ausstellen oder sich auf das alte Gutachten der anzuerkennenden Arbeit beziehen, zusätzlich muss er zu einer Notengebung kommen (nur ganze Noten).
3. Dieses Gutachten (Anerkennung) wird zusammen mit einem Exemplar der eingereichten Arbeit an das Prüfungsamt geschickt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Sachbearbeiter der entsprechenden Schulart.
Bei Fragen zum Laufzettel wenden Sie sich bitte an den Studiengangkoordinator der Philosophischen Fakultät Herrn Prof. Dr. Stickler. Unter folgendem Link entnehmen Sie bitte die wesentlichen Informationen:
https://www.phil.uni-wuerzburg.de/studium/fakultaetsweiter-freier-bereich/