Studierendenwerksbeitrag
Der Studierendenbeitrag dient dem Studierendenwerk Würzburg zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben, wie der wirtschaftlichen Förderung der Studierenden, sozialer und gesundheitlicher Betreuung, Einrichtung von Kinderbetreuungsstätten, Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen, den Betrieb von Verpflegungseinrichtungen sowie der Bereitstellung von Einrichtungen in kulturellen und gesellschaftlichen Bereich für die Studierenden der staatlichen Hochschulen.
Aktuell beträgt der Studierendenwerksbeitrag pro Semester 72,00 €.
Den Studierendenwerksbeitrag muss grundsätzlich jede/r Studierende bei der Immatrikulation oder Rückmeldung entrichten, auch im Fall einer Beurlaubung vom Studium.
Befreiungsmöglichkeiten:
Diese Studierenden sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation bzw. Rückmeldung erfolgt.
Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, legen Sie uns bitte zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen bzw. rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist eine Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule für das betreffende Semester vor. Denn nur so können wir Sie von der Zahlung des Studierendenwerksbeitrages befreien.
Diese Studierende sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation bzw. Rückmeldung erfolgt.
Sofern dies bei Ihnen der Fall ist, legen Sie uns bitte zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen bzw. rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist eine Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule für das betreffende Semester vor. Denn nur so können wir Sie von der Zahlung des Studierendenwerksbeitrages befreien.
Rückerstattung im Fall einer Exmatrikulation:
Informationen sowie einen Antragsvordruck für die Rückerstattung finden Sie auf unserer Internetseite "Rückerstattung von Beiträgen".
Weitere Informationen und Rechtliches:
Informationen des Studierendenwerks Würzburg zum Studierendenwerksbeitrag finden Sie auf den Internetseiten des Studierendenwerk Würzburg.
Satzung über die Erhebung des Grundbeitrages des Studierendenwerks Würzburg (Grundbeitragssatzung)