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Studierendenkanzlei

Studienplatztausch

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist ein Hochschulwechsel, mangels freier Studienplätze an der gewünschten Hochschule, oftmals äußerst schwierig. Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurde daher, neben dem formalen Zulassungsverfahren an den Universitäten, die Möglichkeit des sogenannten Studienplatztausches geschaffen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Beide Tauschpartner müssen zwingend im gleichen Studiengang und Fachsemester an einer deutschen Universität ordentlich immatrikuliert sein.
    Bei Studenten der Medizin werden nach der Ärztlichen Vorprüfung die klinischen Fachsemester zugrunde gelegt.
  • Bei den Tauschpartnern müssen grundsätzlich die Studienleistungen vergleichbar und die Prüfungsleistungen übereinstimmen  (im Studiengang Medizin müssen im Bereich des klinischen Abschnitts und des Praktischen Jahres der Zeitraum des erfolgreichen Erwerbs der Ärztlichen Vorprüfung und des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung übereinstimmen).
  • Der Antrag auf Studienplatztausch ist an der Universität Würzburg frühestens nach Rückmeldung des Tauschpartners von der Uni Würzburg, spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters zu stellen. Dabei ist zu beachten, dass jeder Tauschpartner den Tauschantrag an seiner Hochschule mit deren Antragsformular stellt. Die Unterlagen sind postalisch einzureichen.
  • Ein Ringtausch, an dem mehr als zwei Hochschulen beteiligt sind, ist möglich.
  • Für die Beantragung des Studienplatztausches genügen einfache Kopien.
  • Erst wenn alle beteiligten Hochschulen dem Tausch zugestimmt haben, kann dieser durchgeführt werden. Eine Immatrikulaton in Würzburg kann erst stattfinden, wenn der Tauschpartner exmatrikuliert ist und den Platz somit freigemacht hat.
  • Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Tauschantrags ca. 2 Wochen beträgt. Der Bescheid geht Ihnen postalisch zu.
  • Achtung!
    Sollte nach der Tauschgenehmigung durch die beteiligten Hochschulen nur einer der Tauschpartner den getauschten Studienplatz annehmen und sich einschreiben, der andere Tauschpartner jedoch auf seine Einschreibung verzichten oder diese nach kurzer Zeit wieder zurücknehmen, handelt es sich um einen sogenannten fingierten Tausch. In diesem Falle wird der gesamte Tausch nachträglich unwirksam, was zur Folge hat, dass der bereits eingeschriebene Tauschpartner von Amts wegen exmatrikuliert wird.

Formularfür den Studienplatztausch zum Studienplatztausch.
 

 

Hilfe beim Suchen eines Tauschpartners:

  • Online-Tauschbörsen (Suche über eine offizielle Suchmaschine)
  • Schwarze Bretter der Universitäten
  • Überregionale Tageszeitungen