Online-Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge/-fächer
Einschreibefrist
- für ein Wintersemester ab 22. Juli
- für ein Sommersemester ab etwa Mitte Februar
Nur während dieser Fristen werden in der Einschreibplattform WueStudy die zulassungsfreien Studiengänge angezeigt.
Die beschriebenen Verfahrensweisen gelten für Studienanfänger und -fortsetzer
Dieses Angebot richtet sich an Deutsche und Bildungsinländer. EU-Angehörige und sonstige Ausländer wenden sich bitte an das International Office der Universität Würzburg.
Fachwechsel und Antrag auf Doppelstudium können über dieses Einschreibportal nicht beantragt werden.
Anträge für Fach-/Studiengangwechsel und Doppelstudium können heruntergeladen und persönlich oder postalisch eingereicht werden
Bei einer Einschreibung für ein höheres Fachsemester setzten Sie sich vor Einschreibung bitte mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung, um ggf. eine Anrechnung zu beantragen.
Voraussetzung: | Weder der gewünschte Studiengang noch eines der gewünschten Fächer eines Bachelor- oder Lehramtsstudiums unterliegen einer Zulassungsbeschränkung. Bei bestehenden Zulassungsbeschränkungen ist eine Immatrikulation nur mit einem Zulassungsbescheid möglich!!! Wenn Sie an der Uni Würzburg bereits eingeschrieben sind und nur einen Studiengang- oder Fachwechsel (in ein freies Fach) anstreben, genügt es, sich rückzumelden und einen Antrag auf Studiengang- bzw. Fachwechsel (spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn) in der Studierendenkanzlei, Hubland Nord, Oswald-Külpe-Weg 84 (rechter Eingang), 97074 Würzburg, zu stellen; eine Einschreibung über dieses Formular entfällt damit. |
Verfahren: |
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wie geht es nach der Einschreibung weiter (Erstsemesterinfos, Kursanmeldung etc.)
Die im Einschreibungsformular zur OnlineImmatrikulation erhobenen Daten benötigt die Universität Würzburg im Rahmen des Vollzugs Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Onlineverfahren teilnehmen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Die Angabe zu den anderen Feldern sollten erfolgen, soweit dazu Angaben gemacht werden können. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Ich bestätige, dass ich obige wichtigen Informationen und Hinweise, insbesondere zum Datenschutz, gelesen habe