Online-Einschreibung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
Einschreibefrist
- für ein Wintersemester ab Anfang August (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- für ein Sommersemester ab Anfang Februar (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
Während dieser Fristen ist die Einschreibeplattform am Ende dieser Seite mit einem weiterführenden Link freigeschaltet.
Nachfolgend können Sie:
- Zulassungs- und Ablehnungsbescheide ausdrucken (dringend empfohlen!)
- in Falle der Zulassung Ihre erforderlichen Daten für die Online-Einschreibung ergänzen und im Anschluss
- den Antrag auf Einschreibung ausdrucken
Dieses Angebot richtet sich an Deutsche, Bildungsinländer und EU-Ausländer. Sonstige Ausländer wenden sich bitte an das International Office der Universität Würzburg.
Die beschriebenen Verfahrensweisen gelten für Studienanfänger, die sich für einen Studiengang einschreiben möchten, der örtlich zulassungsbechränkt ist.
Fachwechsel und Antrag auf Doppelstudium können über dieses Einschreibportal nicht beantragt werden. Bitte sprechen Sie bei einem gewünschten Studiengangwechsel oder Aufnahme eines Doppelstudiums mit Ihrem Sachbearbeiter.
wie geht es nach der Einschreibung weiter (Erstsemesterinfos, Kursanmeldung etc.)
... so erfolgt die Einschreibung und Bescheidausdruck für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
Voraussetzung | Sie haben einen Zulassungsbescheid der Universität würzburg. |
Verfahren |
Login:
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Einschreibfrist | Die Frist zur Einschreibung wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. |
Bescheidausdruck | Drucken Sie sich unbedingt die entsprechenden Bescheide für eigene Zwecke (Nachweis Kindergeld o.ä.) aus. Nach den Zulassungsverfahren kann auf diese Bescheide auch seitens der Universität nicht mehr zugegriffen werden. |
Die im Einschreibungsformular zur OnlineImmatrikulation erhobenen Daten benötigt die Universität Würzburg, im Rahmen des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Onlineverfahren teilnehmen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Die Angabe zu den anderen Feldern sollten erfolgen, soweit dazu Angaben gemacht werden können.Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Ich bestätige, dass ich obige wichtigen Informationen und Hinweise, insbesondere zum Datenschutz, gelesen habe
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