Online-Immatrikulation für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
Immatrikulationsfrist
- für ein Wintersemester ab Anfang August (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
- für ein Sommersemester ab Anfang Februar (genaues Datum im Zulassungsbescheid)
Während dieser Fristen ist das Online-Portal WueStudy am Ende dieser Seite mit einem weiterführenden Link freigeschaltet.
Hier können Sie, wenn Sie eine Zulassung durch hochschulstart.de (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie) erhalten haben, die Immatrikulation online beantragen.
So erfolgt die Online-Immatrikulation für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer
Voraussetzungen: |
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Verfahren: |
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Hinweise:
| Falls Sie einen ausländischen Bildungsnachweis besitzen, setzen Sie sich wegen der Überprüfung von ausreichenden Deutschkenntnissen für die Aufnahme des Studiums per E-Mail mit der Studierendenkanzlei unter studienberechtigung@uni-wuerzburg.de in Verbindung. BITTE BEACHTEN SIE: Die Einschreibung kann nur erfolgen, wenn Sie den Antrag auf Immatrikulation/Studiengangwechsel und die geforderten Unterlagen frist- und formgerecht online einreichen und den Semesterbeitrag überweisen. Sämtliche Unterlagen sowie der Semesterbeitrag müssen innerhalb der o.g. Immatrikulationsfrist eingegangen sein, sonst wird die Zulassung unwirksam. Es dürfen zudem keine Immatrikulationshindernisse gem. Art. 91 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz und der Immatrikulationssatzung der Universität vorliegen. |
Auch wenn Sie bereits an der Universität Würzburg eingeschrieben sind, müssen Sie die Online-Einschreibung in WueStudy vornehmen.
wie geht es nach der Einschreibung weiter (Erstsemesterinfos, Kursanmeldung etc.)
Hinweise zum Datenschutz:
Die im Einschreibungsformular zur OnlineImmatrikulation erhobenen Daten benötigt die Universität Würzburg, im Rahmen des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Onlineverfahren teilnehmen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Die Angabe zu den anderen Feldern sollten erfolgen, soweit dazu Angaben gemacht werden können.Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Ich bestätige, dass ich obige wichtigen Informationen und Hinweise, insbesondere zum Datenschutz, gelesen habe