Online-Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Nehmen Sie sich Zeit und lesen die Informationen aufmerksam durch. Es werden hier viele grundsätzliche Dinge erläutert, die für Ihre Bewerbung WICHTIG sind! Bewerbungsfrist
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für ein Wintersemester ab Ende Mai/Anfang Juni bis 15. Juli
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für ein Sommersemester ab Ende November/ Anfang Dezember bis 15. Januar des Folgejahres
Die Bewerbungsplattform ist während diesen Zeiträumen am Ende dieser Seite mit einem weiterführenden Link freigeschaltet.
Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages (Art. 31 Abs.3 BayVwVfG).
Sie sollten insbesondere neben sich liegen haben, bzw. in digitaler Form für den Upload bereithalten:
- Hochschulzugangsberechtigung (Abitur etc.). Alle Bewerberinnen und Bewerber für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang, die ihre Hochschulzugangsberechtigung NICHT im deutschen Schulsystem im Inland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben, benötigen für Ihre Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist.
Wenn Sie keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, müssen Sie einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse erbringen. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen (DSH).
Beruflich Qualifizierte beachten bitte: Sie müssen vor der Bewerbung das erforderliche Beratungsgespräch absolviert haben, um den Nachweis über die berufliche Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. - Daten eines eventuell geleisteten Dienstes (Bundeswehr, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr u.a.)
- Soweit Sie bereits studiert haben: Unterlagen zum bisherigen Studium
- Falls Ihr gewünschter Studiengang am DoSV teilnimmt: Ihre BID und BAN die Sie bei der Registrierung von hochschulstart.de erhalten haben
- Bewerber für den Studiengang Psychologie: Evtl. Testergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGP
- Aktueller Lebenslauf
- Im Falle eines Sonderantrages (Härtefall, Nachteilsausgleich, bevorzugte Zulassung etc.) einen Nachweis hierzu
1. Registrierung
Alte Registrierungen werden aus Datenschutzgründen regelmäßig gelöscht. Bitte prüfen Sie vor einer erneuten Registrierung, ob Ihre vorhandenen Daten noch vorhanden sind.
Im Bewerbungsportal der JMU "WueStudy" erfolgt die Bewerbung für alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge, wie auch die Studiengänge des Dialogorientierten Serviceverfahrens:
1.1. Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Sollten Sie noch keine Registrierung im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg durchgeführt haben, müssen Sie diese vor Beginn der Bewerbung durchlaufen. Den Einstieg finden Sie am Ende dieser Seite während des Bewerbungszeitraums. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Registrierung bei der Universität Würzburg abschließen müssen.
(Achtung: bitte sehen Sie ggf. auch in Ihrem Spamordner nach, falls diese Mail nicht ankommen sollte.)
Benutzernamen und Passwort gut verwahren; Sie benötigen die Angaben immer, wenn Sie sich im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg einloggen möchten.
1.2. Dialogorientiertes Serviceverfahren
Für Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren müssen Sie sich vorab bei hochschulstart.de registrieren (die bei der Registrierung vergebene BewerberIdentifikationsnummer (BID) und BewerberAuthorisierungsnummer (BAN) merken).
Anschließend erfolgt die Registrierung und Bewerbung bei der Universität Würzburg (dabei benötigen Sie die o.a. BID und BAN)
(Benutzernamen und Passwort unbedingt notieren!)
2. Bewerbung abgeben
Nach der abgeschlossenen Registrierung können Sie nun den gewünschten Studiengang auswählen, Ihre Bewerbungsdaten ergänzen und Ihre Bewerbung online abgeben.
An der Universität Würzburg dürfen Sie:
- bis zu 12 Anträge für Studienanfänger im DoSV,
- daneben einen Antrag als Studienanfänger in einem Nicht-DoSV-Studiengang und
- einen Antrag als Studienfortsetzer
abgeben.
Studienfortsetzer in Medizin beachten bitte:
Im klinischen Abschnitt beginnt die Zählung der Fachsemester wieder mit dem 1. Fachsemester.
3. Erforderliche Unterlagen
In der Regel müssen Sie für die Bewerbung keine Unterlagen hochladen. Ihr Antrag wird aufgrund Ihrer online getätigten Angaben bearbeitet. Bitte prüfen Sie Ihren Antrag daher vor Abgabe noch einmal, da bei Falschangaben eine Zulassung zurückgenommen werden kann.
Ausschließlich bestimmte Bewerbergruppen werden im Verlauf der Online-Bewerbung zum Upload bestimmter Nachweise aufgefordert.
Achtung: Sofern Sie im Einzelfall zur Einreichung von Unterlagen aufgefordert werden, müssen diese
- für ein Wintersemester bis spätestens 15.07. (24 Uhr) bzw.
- für ein Sommersemester bis spätestens 15.01. (24 Uhr)
im Portal hochgeladen worden sein.
Geben Sie Ihre Bewerbung im Online-Portal nicht ab, nimmt Ihre Bewerbung auch nicht am Vergabeverfahren teil.
4. Stand der Bewerbung verfolgen
Den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung können Sie über Ihren Account im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg einsehen und Ihre persönlichen Daten ändern. Aber: wenn Sie einen Studiengang im DoSV gewählt haben müssen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten im Portal von hochschulstart.de vornehmen.
Bei (Status)-Änderungen erhalten Sie eine Aufforderung per Mail, sich über Ihren Account einzuloggen. Änderungen sind z.B. Ihre Bewerbung wurde bearbeitet, zugelassen oder abgelehnt. (Liste der unterschiedlichen Statusbedeutungen)
5. Weiterer Verlauf für Studiengänge des DoSV
Bereits während der Bewerbungsphase können Sie im Portal von hochschulstart.de Ihre Bewerbungen priorisieren, d.h. die Reihenfolge der Hochschulen festlegen, bei denen Sie sich für einen bestimmten Studiengang beworben haben.
Auch die Annahme oder Ablehnung eines Zulassungsangebotes erfolgt in einem bestimmten Zeitraum durch aktives Mitwirken. Bitte lesen Sie aufmerksam die Informationen zum Ablauf auf den Seiten von hochschulstart.de.
6. Bescheide
Wenn Sie nach Ende der Bewerbungsfrist ein Zulassungsangebot erhalten haben bzw. zugelassen wurden, finden Sie im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg Ihren Zulassungsbescheid. Dieser wird Ihnen zum Abruf und Ausdruck bereitgestellt. Über alle weiteren Schritte, sowie die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen wird im Bescheid informiert.
Die jeweilige Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt und muss unbedingt eingehalten werden.
Ausschluss- und Ablehnungsbescheide finden Sie ebenfalls im Online-Bewerbungsportal.
Ausnahme: Zulassungs-, Ausschluss- und Ablehnungsbescheide der Studiengänge im DoSV werden im Portal von hochschulstart.de bereitgestellt.
Es wir dringend empfohlen, Bescheide für eigene Verwendungzwecke (Nachweis für andere Univesitäten, Kindergeld o.ä) aufzubewahren. Eine spätere Bereitstellung durch die Universität Würzburg kann nicht mehr erfolgen.
Studienfortsetzer beachten bitte:
Die Zulassungen bzw. Ablehnungen erfolgen frühestens ab Mitte September/Mitte März. Da die Universität keinen Einfluss darauf hat, ob und wann Studienplätze frei werden, kann sich das Vergabeverfahren auch bis in den Vorlesungszeitraum hinein erstrecken. Solange Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten, besteht daher noch die Möglichkeit einer Zulassung. Ablehnungsbescheide werden erst erlassen, wenn absehbar ist, dass keine Studienplätze mehr frei werden.
7. Nachrückverfahren (gilt nicht für Studiengänge im DoSV)
Bewerber, die im Hauptverfahren eine Absage erhalten haben, nehmen automatisch (also bitte nicht telefonisch nachfragen) an einem eventuell durchzuführenden Nachrückverfahren teil.
- Liste örtlich der zulassungsbeschränkten Studiengänge
- Beschreibung Vergabe/Auswahl für Studienanfänger
- Beschreibung Vergabe/Auswahl für Studienfortsetzer
- Beschreibung des "Dialogorientierten Serviceverfahrens - DoSV
- Auswahlgrenzen der letzten Vergabeverfahren
- Übersicht des Studienangebotes und der Kombinationsmöglichkeiten Bachelor/Master
Hinweise zum Datenschutz:
Die im Bewerbungsformular zur Onlinebewerbung erhobenen Daten benötigt die Universität Würzburg im Rahmen des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Onlineverfahren teilnehmen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. Die Angabe zu den anderen Feldern sollten erfolgen, soweit dazu Angaben gemacht werden können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Soweit eine Zulassung zum Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studentenverwaltungssystem übernommen.
Alle Bewerberdaten werden unabhängig davon im Zulassungssystem nach Ablauf eines Semesters gelöscht. Daten von Bewerbern, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.
Eingereichte Unterlagen werden 6 Monate nach Ende des Vergabeverfahrens vernichtet.
Ich bin damit einverstanden, dass ich Mitteilungen zum Verfahrensstatus (z.B. bei Zulassung oder Ablehnung zum Studium) an meine im nachfolgenden Bewerbungsverfahren anzugebende private Mailadresse erhalte (Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz "BayVwVfG").
In dieser Mail wird mir ein Link mitgeteilt, unter dem ich mittels eines persönlichen Login mit Benutzername und Passwort meinen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid ansehen und zur Verwahrung ausdrucken kann. Der entsprechende Bescheid steht mir nur bis zum Ende des Zulassungsverfahrens zur Verfügung.
Es wir dringend empfohlen, Bescheide für eigene Verwendungzwecke (Nachweis für andere Univesitäten, Kindergeld o.ä) aufzubewahren. Eine spätere Bereitstellung durch die Universität Würzburg kann nicht mehr erfolgen.
Ich bestätige, dass ich obige wichtigen Informationen und Hinweise, insbesondere zum Datenschutz, gelesen habe.