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Fragen rund um die Bewerbung

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FAQ

Für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge dürfen Sie einen Antrag als Studienanfänger und/oder einen Antrag als Studienfortsetzer stellen.
Ein Antrag besteht aus einem bestimmten Studiengang und dem jeweils gewählten Fachsemester.

Abgesehen davon dürfen Sie für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, die über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden (http://www.hochschulstart.de), ebenfalls einen Antrag abgeben.

Sie finden die Informationen zu den Diensten hier:

Beachten Sie bitte: Au-Pair ist kein Dienst.

In der Regel müssen Sie nichts einreichen. Falls aufgrund Ihrer Angaben doch Unterlagen einzureichen sind, wird es Ihnen am Ende der Bewerbung mitgeteilt.

Nein. Die auf der Informationsseite zum Auswahlverfahren der Hochschulen genannten Auswahlkriterien sind abschließend, d.h. es gibt keine Ausnahmen.

Zur Seite gehts hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/bewerbung-bei-der-zvs1/

Nein. Die auf der Informationsseite zum Auswahlverfahren der Hochschulen genannten Auswahlkriterien sind abschließend, d.h. es gibt keine Ausnahmen.

Zur Seite gehts hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/bewerbung-bei-der-zvs1/

An der Universität gibt es mehrere Bewerbungsportale, bitte lesen Sie die Seite aufmerksam:

Wichtig ist, dass Sie vor der Bewerbung klären, wieviel Ihnen angerechnet werden kann, damit Sie sich in das entsprechend korrekte Fachsemester bewerben. Den Anrechnungsbescheid selbst müssen Sie dann nicht zwingend mit der Bewerbung einreichen oder nachreichen. Bei einer Zulassung muss er aber zur Immatrikulation vorgelegt werden.

Nein, es genügen einfache Kopien - aslso weder Originale noch beglaubigte Kopien