FAQs
Studienanfänger
Hier finden Sie unser Studienangebot: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/angebot/
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/) müssen Sie eine Bewerbung abgeben.
Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich während des Immatrikulationszeitraums einfach einschreiben. https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/daten-online/immatrikulation/imma-frei-online/
Für das Sommersemester öffnet das Bewerbungsportal ca. Anfang Dezember und die Bewerbungsfrist endet am 15.01. Zu diesem Zeitpunkt müssen dann auch eventuell postalisch einzureichende Unterlagen an der Universität eingegangen sein (Ausschlussfrist). Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid erhalten Sie ab ca. Anfang März.
Für das Wintersemester können Sie sich ab ca. Ende Mai/Anfang Juni bis 15.07. bewerben. Hier zählt das Fristende ebenfalls als Ausschlussfrist für eventuell einzureichende Unterlagen. Ihr Bescheid über eine Zulassung oder Ablehnung wird Ihnen ab ca. Anfang August digital zugehen.
Die Bewerbungstermine finden Sie auch hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/fristen-und-termine/bewerbungstermine/
Im ersten Schritt bewerben Sie sich über unser Online-Portal. Sollten Sie einen Sonderantrag stellen, müssen Sie auch postalisch Unterlagen einsenden. Dies erfahren Sie am Ende Ihrer Online-Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist bei der Universität Würzburg eingegangen sein müssen (Ausschlussfrist).
Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:
Universität Würzburg
Studierendenkanzlei
Sanderring 2
97070 Würzburg
Diese Studiengänge sind im 1. Fachsemester bundesweit zulassungsbeschränkt und Sie bewerben sich über www.hochschulstart.de
Informationen zum Bewerbungsprozess erhalten Sie bei hochschulstart.de direkt oder auch auf unserer Homepage hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/bewerbung-bei-der-zvs/
Wenn Sie KEINE deutsche Staatsbürgerschaft und KEIN deutsches Abitur besitzen, bewerben Sie sich über International Office (https://www.uni-wuerzburg.de/international/studieren-in-wuerzburg/studium-mit-abschlussziel/bewerbung/medizin-zahnmedizin-und-pharmazie/)
Hier finden Sie alle Informationen zur Hochschulzugangsberechtigung: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/studienberechtigung/
Sie benötigen eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
Informationen finden Sie hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/studienberechtigung/vorpruefungsdokumentation-vpd/
Weiterhin benötigen Sie zur Einschreibung einen entsprechenden Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Informationen hierzu erhalten Sie hier unter dem Reiter „Nachweis von ausreichendenden Deutschkenntnissen“: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/studienberechtigung/deutsche-mit-auslaendischen-bildungsnachweisen/
Hier finden Sie Informationen zum Losverfahren: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/losverfahren-allgemeine-informationen/
Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang (auch Fachhochschulstudiengang) erfolgreich abgeschlossen haben, sind Sie ein Zweitstudienbewerber. Informationen für Zweistudienbewerber erhalten Sie hier unter Punkt 4 „Zweitstudienbewerber“ auf der Seite für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Bewerber für ein Doppelstudium (zeitgleiches Studium zweier Studiengänge) bewerben sich regulär und benötigen jedoch für die Einschreibung die Zustimmung der Fachstudienberatung des zulassungsbeschränkten Studiengangs. Beachten Sie, dass das zeitgleiche Studieren von Zahn- und Humanmedizin an der JUM nicht möglich ist.
Für Studiengänge, die am DoSV teilnehmen, können Sie bis zu 12 Bewerbungen abgeben (hierzu zählen auch die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge von hochschulstart.de).
Daneben können Sie mehrere Bewerbungen als Studienanfänger für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge (ohne DoSV) stellen.
Bei einer Bewerbung als Studienfortsetzer für ein höheres Fachsemester ist in einem Studiengang nur eine Bewerbung möglich. Sie müssen sich also für ein bestimmtes höheres Fachsemester entscheiden, können sich aber parallel auch für das 1. FS im gleichen Studiengang bewerben.
Für bestimmte Studiengänge erfolgt das Vergabeverfahren koordiniert über hochschulstart.de im sogenannten "Dialogorientierten Serviceverfahren - DoSV".
Für Sie bedeutet das, dass Sie sich im ersten Schritt bei hochschulstart.de registrieren müssen und sich die von dort zugeteilte BAN merken. Anschließend bewerben Sie sich in unserem Online-Portal WueStudy und geben im Bewerbungsprozess die BAN nach Aufforderung ein.
Wenn Sie sich an mehreren Universitäten in Deutschland bewerben, kann es sein, dass Sie hier ebenfalls die BAN eingeben und so können Ihre gesammelten Bewerbungen koordiniert werden.
Das Verfahren heißt dialogorientiert, weil Sie sich als Bewerber/in auch nach der Abgabe Ihrer Bewerbung aktiv am Vergabeverfahren beteiligen müssen: Beispielsweise können Sie Ihre Bewerbungen nachträglich in eine neue Rangfolge bringen oder Sie nehmen ein Zulassungsangebot an. Freie oder frei gewordene Studienplätze verschiedener Hochschulen können so unmittelbar weiter vergeben werden.
Die Auswahlkriterien sind dieselben, wie bei den sonstigen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Informationen zu den Regeln der Koordinierung finden Sie bei hochschulstart.de.
Folgende Tätigkeiten werden als Dienst anerkannt:
- Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von 3 Jahren
- Bundesfreiwilligendienst nach dem Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst
- Zivildienst
- freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- der Dienst "Weltwärts"
- der Dienst "Kulturwelt"
- Internationaler Jugendfreiwilligendienst
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
- die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahres, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeübt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist
Ein Berufsvorbereitendes Soziales Jahr (BSJ) ist kein anerkanntes Soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG).
Als Orientierungshilfe können Sie einen Blick in die Auswahlgrenzen der letzten Semester werfen: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/formulare-downloads/auswahlgrenzen/
Studienfortsetzer/Höhere Fachsemester
Möchten Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang gerne im höheren Fachsemester nach Würzburg wechseln, so müssen Sie sich hierfür bewerben.
Sie bewerben sich immer in das nächsthöhere Fachsemester und führen Ihre Bewerbung zunächst online über unsere Bewerbungsplattform durch. Anschließend senden Sie den ausgedruckten Bewerbungsantrag mit den darin geforderten Dokumenten an die Universität Würzburg. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag bis zum Ende der Bewerbungsfrist postalisch an unserer Universität eingegangen sein muss (Ausschlussfrist).
Hier finden Sie Informationen für Ihre Bewerbung als Studienfortsetzer:
Sie können sich direkt an der Universität Würzburg über unser Online-Portal für ein höheres Fachsemester bewerben. Für Ihre Bewerbung in ein höheres Fachsemester klären Sie bitte vorab welche und wie viele Ihrer Leistungen angerechnet werden können. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Fachstudienberatung.
Im Falle einer Zulassung lassen Sie sich dann durch das Prüfungsamt die Leistungen anerkennen und werden direkt in das höhere Fachsemester eingeschrieben.
Informationen für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester erhalten Sie hier:
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/studienfortsetzer/
Sie können sich auch parallel als Studienanfänger/in für das 1. Fachsemester bewerben. Allerdings können Ihnen dann nur Studienleistungen bis zu 29 ECTS angerechnet werden.
Für die Bewerbung an der Universität Würzburg ist noch keine Exmatrikulation an Ihrer bisherigen Hochschule erforderlich!
Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt zunächst online über die Bewerbungsplattform WueStudy und ist für das Sommersemester ab ca. Ende Mai/Anfang Juni sowie für das Wintersemester ab ca. Anfang Dezember möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15.07. für das Sommersemester und für das Weintersemester am 15.01. Zu diesem Zeitpunkt müssen dann die Bewerbungsunterlagen auch postalisch bei der JMU eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Hier finden Sie Informationen für Ihre Bewerbung als Studienfortsetzer: https://www.uni‑wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung‑und‑einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/studienfortsetzer/
Vorab wäre zu klären, welche Scheine und Leistungsnachweise aus Ihrem bisherigen Studium anrechenbar sind, da sich danach das Fachsemester richtet, in das Sie sich bewerben müssten. Zuständig für die Anerkennung und Anrechnung von Leistungen ist das Landesprüfungsamt unter https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/244210/227491/index.html Dort ist ebenfalls vermerkt, welches Landesprüfungsamt für Sie zuständig ist.
Ihren Anrechnungsbescheid vom Landesprüfungsamt legen Sie bitte vor, sobald Ihnen dieser vorliegt. Sie können ihn auch nachreichen.
Nein, Sie können sich nur in 1 höheres Fachsemester eines Studiengangs bewerben. Aber eine gleichzeitige Bewerbung in das 1. Fachsemester ist möglich.
Zuständig ist hierfür das Prüfungsamt. Bei ausländischen Prüfungsleistungen für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ist das Landesprüfungsamt Ihr Ansprechpartner: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/landespruefungsamt/index.html
Wichtig ist, dass Sie vor der Bewerbung klären, wie viele Ihrer Leistungen Ihnen angerechnet werden können, damit Sie sich in das entsprechend korrekte Fachsemester bewerben. Den Anrechnungsbescheid selbst müssen Sie nicht zwingend mit der Bewerbung einreichen oder nachreichen. Legen Sie ihn vor, sobald er Ihnen vorliegt. Im Falle einer Zulassung muss der Anrechnungsbescheid zwingend zur Einschreibung vorgelegt werden.
Studienplätze in höheren Fachsemestern können erst dann vergeben werden, wenn die Zahl der eingeschriebenen Studenten unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt. Verbindliche Zahlen liegen erst nach Abschluss der Rückmeldungen vor - ggf. auch erst viel später.
Zulassungen und Ablehnungen erfolgen sobald als möglich, frühestens aber Mitte März für ein Sommersemester/Mitte September für ein Wintersemester, spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn. Die Studierendenkanzlei bittet daher von Rückfragen abzusehen.
Informationen zum Studienplatztausch finden Sie hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/bewerbungundzulassunguebersich/studienplatztausch/
Sie benötigen eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist.
Informationen finden Sie hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/studienberechtigung/vorpruefungsdokumentation-vpd/
Weiterhin benötigen Sie zur Einschreibung einen entsprechenden Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Informationen hierzu erhalten Sie hier unter dem Reiter „Nachweis von ausreichendenden Deutschkenntnissen“: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/studienberechtigung/deutsche-mit-auslaendischen-bildungsnachweisen/
Master-Studiengänge
Die FAQs für den Master finden Sie hier.