FAQ Masterstudium
Je nach Master-Studiengang bewerben Sie sich entweder über die Fakultät oder über unser Online-Bewerbungsportal WueStudy. Welche Fristen für welchen Master-Studiengang gelten, entnehmen Sie bitte der Tabelle auf unserer Übersicht.
Sie richten Ihre Bewerbung bitte an das International Office. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen für Ihren gewünschten Studiengang.
Sie können sich grundsätzlich sowohl zu einem Sommer-, als auch Wintersemester bewerben. In einigen Masterstudiengängen kann das Studium allerdings nur zu einem Wintersemester begonnen werden. Informationen zum Studienbeginn in Ihrem gewünschten Studiengang können Sie hier einsehen.
Ja, aber je nach Studiengang müssen Sie 120, bzw. 150 ECTS-Punkte zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Im Rahmen der zu erbringenden ECTS-Punkte müssen in vielen Fächern zudem ECTS-Punkte in fachlich einschlägigen Modulen absolviert sein. Die Zulassungskriterien für Ihren gewünschten Studiengang können Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen einsehen.
Ihr Bachelorstudium muss bis zum Ende der Rückmeldung des ersten, bzw. des zweiten Semesters endgültig bestanden sein. Die genaue Frist zur Nachreichung des Bachelorzeugnis entnehmen Sie bitte den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Masterstudiengangs.
Für die Masterstudiengänge Psychologie und Klinische Psychologie endet die Frist zur Nachreichung am 03.03. für ein Sommer- bzw. am 03.09. für ein Wintersemester.
Bei den Masterstudiengängen Psychologie digitaler Medien und Media Entertainment läuft die Frist zur Nachreichung für ein Wintersemester am 15.09. ab.
Vor Bewerbungsschluss (15.01. für ein Sommersemester/15.07. für ein Wintersemester) können Sie in Ihrem Antrag im Portal über die Schaltfläche „Antrag zurückziehen und bearbeiten“ die Bewerbung um Ihr Zeugnis ergänzen. WICHTIG: Nach der Bearbeitung muss der Antrag erneut abgegeben werden!
Nach Bewerbungsschluss können Sie Ihre Bewerbung nicht mehr erneut abgeben, daher dürfen Sie sie auf keinen Fall zurückziehen!
Gehen Sie bitte stattdessen auf den Menüpunkt „Mein Studium-Studienbewerbung“ und erfassen unter „Bewerbungsantrag hinzufügen“ einen weiteren Antrag. Wählen Sie bei Abschluss „Master- Nachreichung Zeugnis“ aus und laden dort Ihr Zeugnis bzw. den Nachweis über das Bestehen hoch.
Sollte Ihr Bachelor-Zeugnis nicht bis zum Ende der Nachreichfrist vorliegen, können Sie alternativ einen anderen Nachweis, bspw. ein Transcript of records hochladen, aus welchem aber zwingend hervorgehen muss, dass Ihr Studium abgeschlossen ist und welches außerdem Ihre Abschlussnote ausweist.
Ja, Sie können im Masterstudium auch schon im ersten Fachsemester im Referat für Studienangelegenheiten ein Urlaubssemester beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Beurlaubung finden Sie hier.
Ja, wenn Sie über bereits erbrachte Prüfungsleistungen verfügen, können Sie sich diese bei Gleichwertigkeit durch die Eignungs-, bzw. Zulassungskommission oder den Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches innerhalb des ersten Fachsemesters anrechnen lassen. Den Antrag und Informationen zum Anrechnungsverfahren erhalten Sie im Prüfungsamt. Für Fragen zur Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studienkoordinatoren, bzw. Fachstudienberater.
Sie können in der Allgemeinen Studien-und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge und den Fachspezifischen Bestimmungen Ihres gewünschten Masterstudiengangs die rechtlichen Grundlagen für Ihr gesamtes Masterstudium einsehen. Es empfiehlt sich, diese bereits vor der Bewerbung zu sichten, da Sie hier die Zulassungsvoraussetzungen und andere wichtige Grundlagen für Ihren Masterstudiengang erfahren können.