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Studierendenkanzlei

FAQ Masterstudium

Ihre Bewerbung für Masterstudiengänge müssen Sie frist- und formgerecht bis zum 15. Januar für einen Studienbeginn zum Sommersemester, bzw. bis zum 15. Juli für einen Studienbeginn zum Wintersemester online über das Master-Bewerbungsportal beantragen.

Sie richten Ihre Bewerbung bitte an das International Office. Für Sie gelten die gleichen Bewerbungsfristen wie für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit (bis 15. Juli für ein Wintersemester/ bis 15. Januar für ein Sommersemester).

Sie können sich grundsätzlich sowohl zu einem Sommer-, als auch Wintersemester bewerben. In einigen Masterstudiengängen kann das Studium allerdings nur zu einem Wintersemester begonnen werden. Informationen zum Studienbeginn in Ihrem gewünschten Studiengang können Sie hier  einsehen.

Ja, aber je nach Studiengang müssen Sie 120, bzw. 150 ECTS-Punkte zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen. Im Rahmen der zu erbringenden ECTS-Punkte müssen in vielen Fächern zudem ECTS-Punkte in fachlich einschlägigen Modulen absolviert sein. Die Zulassungskriterien für Ihren gewünschten Studiengang können Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen einsehen.

Ihr Bachelorstudium muss bis zum Ende der Rückmeldung des ersten, bzw. des zweiten Semesters endgültig bestanden sein. Die genaue Frist zur Nachreichung des Bachelorzeugnis entnehmen Sie bitte den Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Masterstudiengangs.

Ja, Sie können im Masterstudium auch schon im ersten Fachsemester im Referat für Studienangelegenheiten ein Urlaubssemester beantragen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Beurlaubung finden Sie hier.

Ja, wenn Sie über bereits erbrachte Prüfungsleistungen verfügen, können Sie sich diese bei Gleichwertigkeit durch die Eignungs-, bzw. Zulassungskommission oder den Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches innerhalb des ersten Fachsemesters anrechnen lassen. Den Antrag und Informationen zum Anrechnungsverfahren erhalten Sie im Prüfungsamt. Für Fragen zur Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studienkoordinatoren, bzw. Fachstudienberater.

Sie können in der Allgemeinen Studien-und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge  und den Fachspezifischen Bestimmungen Ihres gewünschten Masterstudiengangs die rechtlichen Grundlagen für Ihr gesamtes Masterstudium einsehen. Es empfiehlt sich, diese bereits vor der Bewerbung zu sichten, da Sie hier die Zulassungsvoraussetzungen und andere wichtige Grundlagen für Ihren Masterstudiengang erfahren können.