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  • Studierende am Hubland
Studierendenkanzlei

Minderjährige

Informationen zum Studium von Minderjährigen

Grundsätzliches zur Aufnahme und zum Ablauf des Studiums

Die Aufnahme eines Studiums ist für die Studierenden nicht nur mit Rechten verbunden, sondern begründet auch Pflichten. Minderjährige bedürfen daher aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfä­higkeit der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung in einen Studiengang (Immatrikulation) sollte eine solche Einwilligung nachgewiesen werden.

Die Einwilligung zur Aufnahme des Studiums umfasst alle studienbezogenen Aktivitäten und Ver­pflichtungen sowie die damit zusammenhängenden Erklärungen. Zu diesen Aktivitäten und Ver­pflichtungen gehören vor allem:

  • die Bewerbung, Immatrikulation und die Rückmeldung zur Fortsetzung des Studiums in den Folgesemestern
  • die Pflicht zur Entrichtung des Semesterbeitrags und ggf. weiteren Beiträgen und Gebühren (z.B. Kosten zur Aufforderung für die Medienrückgabe in der Universitätsbibliothek)
  • die Pflicht zur fristgerechten Beantragung aller studien- und prüfungsrelevanten Angelegenheiten (Antrag auf Beurlaubung, Fachwechsel, Doppelstudium, Nachteilsausgleich, Fristverlängerung und Anmeldung sowie Rücktritt von Prü­fungen).
  • die Nutzung der Universitätsbibliothek
  • die Nutzung der IT-Dienste, insbesondere freier Internetzugang
  • die Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen und Prüfungen, einschließlich externer Lehrveranstaltungen, Praktika und Exkursionen (hierzu gehört auch das „Belegen“, d.h. das Anmelden zu Lehrveranstaltungen sowie die Prüfungsanmeldung)
  • die Anmeldung und Teilnahme an Praktika bzw. Übungen in Laboren und die Einhaltung der dort geforderten Sicherheitsauflagen
  • die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts
  • die Anmeldung und Teilnahme an den Angeboten des  Universitätssports (freiwillig)

Mit der Einwilligung erklären sich die gesetzlichen Vertreter damit einverstanden, dass Erklärungen und Bescheide der Universität direkt dem/der Studierenden zugehen/zugestellt werden.

Semesterbeitrag, Beiträge und Gebühren

Jeder Studierende hat den Semesterbeitrag  sowie ggf. weitere anfallende Beiträge und Gebühren fristgerecht zu bezahlen.

Fristen und Termine

Die jeweiligen Fristen und Termine können entweder der Internetseite „Fristen und Termine“ der Universität Würzburg bzw. den Internetseiten des Prüfungsamtes entnommen werden.

Nutzung der Bibliothek und der IT-Dienste

Studierende haben die Möglichkeit, die Universitätsbibliothek sowie die IT-Dienste der Universität Würzburg zu Studienzwecken zu nutzen. Mit der wirksamen Immatrikulation erhalten Studierende eine Benutzerbe­rechtigung für die Bibliothek.

Grundvoraussetzung für die Nutzung der IT-Dienste (einschließlich Internetzugang) ist die Einrich­tung eines studentischen Benutzerkontos und damit verbunden die Anerkennung der Nutzungsbe­dingungen. Dazu wird allen Studierenden im Anschluss an die Immatrikulation via Email der Aktivierungs­code und eine Webadresse, über die dann die Aktivierung erfolgt, mitgeteilt. Zunächst muss den Bedingungen zur „Nutzung der IV-Infrastruktur der Universität Würzburg“ online zugestimmt werden. Anschließend erhalten die Studierenden die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, Mail-Adresse) für das studentische Benutzerkonto, die abspeichert, ausgedruckt und aufbewahrt werden sollten. Alle wichtigen studien­relevanten Informationen werden von der Universität Würzburg ausschließlich an diese studentische E-Mail-Adresse (Vorname.Nachname@stud-mail.uni-wuerzburg.de) versandt.

Der Zugang zum Internet erfolgt uneingeschränkt. Die Uni­versität Würzburg unterhält diesbezüglich keine personellen oder technischen Vorkehrungen zur Einhaltung des Jugendschutzes (z.B. Auf­sicht oder Einsatz von Software zur Filterung pornographi­scher oder strafrechtlich bedeutsamer In­halte aus dem Internet).

Erteilung einer Vollmacht

Soweit Studienbewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung oder Immatrikulation minderjährig sind, müssen die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) Ihre Zustimmung erteilen.

Die entsprechende Erklärung wird bei der Online-Bewerbung bzw. der Online-Immatrikulation auf den Anträgen auf Zulassung bzw. Immatrikulation  bereitgestellt.