Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger arbeitstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen (§§ 29 ff Qualifikationsverordnung).
Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation ist Ihnen der allgemeine oder über ein Probestudium der fachgebundene Hochschulzugang an der Universität Würzburg eröffnet:
Wenn Sie eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfung bestanden haben, ist Ihnen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Sie können den Studiengang, den Sie an der Universität Würzburg aufnehmen möchten, frei auswählen.
Folgende Fort-/Weiterbildungszeugnisse vermitteln bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
- Zeugnis über eine nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte und bestandene Meisterprüfung
- Zeugnis über eine nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42, 42a der Handwerksordnung abgelegte und bestandene beruflichen Fortbildungsprüfung, soweit der vorbereitende Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mind. 400 Stunden umfasste.
Sollten diese Vorgaben nicht bereits aus dem Zeugnis ersichtlich sein, lassen Sie sich dies bitte von der zuständigen Berufskammer (z.B. IHK) kurz bestätigen.
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule* (z.B. Techniker und Technikerinnen) oder Fachakademie (z.B. Erzieher und Erzieherinnen).
Bei Abschluss an einer Fachakademie für Sozialpädagogik bitte Folgendes beachten:
- Bei Aufnahme der Ausbildung vor dem 01.08.2017 ist das Abschlusszeugnis der Fachakademie sowie die Urkunde zum "Staatlich anerkannten Erzieher" oder zur "Staaltich anerkannten Erziehrin" vorzulegen.
- Bei Aufnahme der Ausbildung ab dem 01.08.2017 (neue FakO) oder einer OptiPrax-Ausbildung ist das Abschlusszeugnis der Fachakademie bzw. für eine rechtzeitige Bewerbung in zulassungsbeschränkten Studiengängen ein vorläufiges Abschlusszeugnis mit dem Vermerk "Ausschließlich zur Vorlage bei der Hochschule bestimmt." vorzulegen.
*Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, deren Bildungsgänge in der Regel an eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrung anschließen (Berufsfachschulen zählen daher nicht zu den Fachschulen).
- Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommissär an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mind.400 Stunden umfasste. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
- Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin oder die bestandene Fachprüfung II an der Bayer. Verwaltungsschule
- Zeugnis über eine bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste.
Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
- Zeugnis über eine nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. durchgeführte bestandene Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste; die Weiterbildungsstätte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V anerkannt sein. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
- eine der Meisterprüfung (siehe Nr. 1) gleichwertige Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst).
Voraussetzung ist zudem, dass Sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule, an welcher Sie das Studium aufnehmen möchten, durchführen.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über den allgemeinen Hochschulzugang mit Festsetzung des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung und der Durchschnittsnote. Eine Kopie dieser Bescheinigung müssen Sie bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Ihren Bewerbungsunterlagen bzw. bei zulassungsfreien Studiengängen Ihren Einschreibunterlagen als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung beifügen.
Wenn Sie keine Fort- oder Weiterbildungsprüfung abgelegt haben, aber über eine Ausbildung und eine - in der Regel - mindestens dreijährige Berufspraxis verfügen, ist Ihnen der fachgebundene Hochschulzugang für Studiengänge, die fachlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis passen, eröffnet. Die Aufnahme des Studiums erfolgt dabei zunächst als Probestudium.
Hierfür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
(Wurde die Ausbildung im Ausland absolviert, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde/Innungskammer eine Gleichwertigkeitsbescheinigung mit dem deutschen Referenzberuf ausstellen lassen und diese uns vorlegen.)
- anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich
(als hauptberufliche Berufspraxis gilt auch eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbeschäfitigten; bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt bereits der Nachweis einer zweijährigen Berufspraxis; bei Fragen zum Aufstiegsstipendium können Sie sich direkt beraten lassen: wuerzburg@sbb-botschafter.de),
- Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll, und
- erfolgreiche Absolvierung eines Probestudiums von mindestens zwei Semestern an der Universität Würzburg. Die Vorgaben für das Probestudium sind in der Hochschulzugangssatzung der Universität Würzburg geregelt. Hochschulzugangsprüfungen zur Feststellung der Studieneignung werden an der Universität Würzburg derzeit nicht durchgeführt.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Berechtigung für ein Probestudium. Eine Kopie dieser Bescheinigung müssen Sie Ihrer Bewerbung um einen Probestudienplatz (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) bzw. Ihrem Antrag auf Einschreibung (bei zulassungsfreien Studiengängen) als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung beifügen.
Erst nach einem erfolgreich bestandenen Probestudium erwerben Sie den fachgebundenen Hochschulzugang im betreffenden Studiengang und werden daraufhin zur Fortsetzung Ihres Studiums im nächstfolgenden Fachsemester - also ohne Zeitverlust - endgültig immatrikuliert.
Beruflich Qualifizierte müssen zwingend an einem Beratungsgespräch teilnehmen, um den Nachweis über den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs oder über den Erwerb der Berechtigung für ein Probestudium zu erhalten.
Mit dem Anmeldeformular für das Beratungsgespräch müssen Sie uns gleichzeitig Ihre Unterlagen zur Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen zusenden. Bitte übersenden Sie uns die Unterlagen aus Gründen des Umweltschutzes nicht in Klarsichtfolie, Schnellhefter, Bewerbungsmappe, o. ä. .
Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen für das Beratungsgespräch:
- bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: 1. Juli (für ein Wintersemester) bzw. 1. Januar (für ein Sommersemester)
- bei zulassungsfreien Studiengängen: 1. Oktober (für ein Wintersemester) bzw. 1. April (für ein Sommersemester)
Sofern Sie die Voraussetzungen für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erfüllen, erhalten Sie anschließend per Mail die Einladung in das Beratungsgespräch. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig Ihr Email-Postfach. Das Bratungsgespräch hat rein informativen Charakter. Es soll Ihnen insbesondere den realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des gewünschten Studiums vermitteln.
Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universität ein Beratungsgespräch im gewünschten Studiengang absolviert haben und eine Bescheinigung über den Erwerb des allg. Hochschulzugangs bzw. der Berechtigung für ein Probestudium erhalten haben, können wir diese Bescheinigung in der Regel anerkennen, so dass Sie das Beratungsgespräch nicht nochmals an der Universität Würzburg durchführen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie das obligatorische Beratungsgespräch bereits vor Ihrer Bewerbung absolviert haben müssen. Dies ist erforderlich, da Ihnen erst nach erfolgtem Beratungsgespräch eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss zwingend Ihrer Bewerbung an der Universität Würzburg oder Ihrer Bewerbung bei hochschulstart.de beigefügt sein.
Hier finden Sie die Bewerbungsfristen an der Universität Würzburg und derStiftung für Hochschuzulassung .
Hinweis: An der Universität Würzburg stehen die Zulassungsanträge für ein Wintersemester ab ca. Ende Mai (Bewerbungsschluss: 15. Juli), für ein Sommersemester ab ca. Ende November (Bewerbungsschluss: 15. Januar) zur Verfügung.
Beruflich Qualfizierte müssen sich - je nach gewähltem Studiengang - wie folgt bewerben:
bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie:
-
Beruflich Qualifizierte mit Fort- oder Weiterbildungsprüfung bewerben sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung um einen Studienplatz.
Ihrer Bewerbung müssen Sie die Bescheinigung über den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte beifügen, die Sie nach dem Beratungsgespräch erhalten haben.
- Beruflich Qualifizierte ohne Fort- oder Weiterbildungsprüfung, die auch nicht über eine sonstige Studienberechtigung* für Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie verfügen, bewerben sich direkt bei der Universität Würzburg um einen Probestudienplatz mit diesem Bewerbungsformular.
Für die Zulassung zum Probestudium gibt es eine gesonderte Quote im Zulassungsverfahren. Der Anteil der Quote beträgt 1 Prozent der Studienplätze im jeweiligen Studiengang. Die Auswahl erfolgt nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote der Berufsausbildung). Nachrangige Auswahlkriterien sind Dienst und Los.
* Zu den sonstigen Studienberechtigungen zählt neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) insbesondere auch die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte, die nach Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung an einer anderen bayerischen Universität erworben wurde. Wer bereits über diese fachgebundene Studienberechtigung verfügt oder noch bis zum Bewerbungsschluss verfügen wird, muss sich mit diesem Nachweis direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung um einen Studienplatz für die Universität Würzburg bewerben. Eine Bewerbung für ein Probestudium an der Universität Würzburg ist nicht möglich.
örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge der Universität Würzburg:
Alle beruflich Qualifizierten bewerben sich für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge über unser Online-Bewerbungsportal.
Für bestimmte Studiengänge erfolgt die Zulassung koordiniert über hochschulstart.de im sogenannten "Dialogorientierten ServiceVerfahren - DoSV". Eine Bewerbung für einen Studiengang des DoSV bedingt erst eine Registrierung bei hochschulstart.de, danach eine nochmalige Registrierung im Online-Bewerbungsportal der Universität Würzburg. Nach dieser Registrierung können Sie sofort im Bewerbungsportal der Universität Würzburg Ihre Bewerbung(en) erfassen und online abgeben.
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, bei der Online-Bewerbung die berufliche Hochschulzugangsberechtigung auszuwählen (bei Probestudium: berufl. Qualifizierte - fachgebundener Zugang; bei Fortbildungsprüfung: berufl. Qualifizierte - allgemeiner Zugang). Im Anschluss an die Online-Bewerbung müssen Sie den Antrag auf Zulassung dann ausdrucken, unterschreiben und bis Bewerbungsschluss per Post an uns übersenden.
Im örtlichen Zulassungsverfahren gibt es eine gesonderte Quote für die beruflich qualifizierten Bewerber. Der Anteil dieser Quote beträgt 3 Prozent der Studienplätze im jeweiligen Studiengang. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der Note der Berufsausbildung bzw. Note der beruflichen Fort-/Weiterbildungsprüfung. Nachrangige Auswahlkriterien sind Dienst und Los.
A L L G E M E I N:
Ich habe außerhalb Bayerns eine Zugangsberechtigung aufgrund meiner beruflichen Qualifikation erworben. Wird diese an der Universität Würzburg anerkannt?
Nein. Da die Zugangsvoraussetzungen für den Hochschulzugang von beruflich Qualifizierten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein können, erkennen wir außerbayerische Zugangsbescheinigungen generell nicht an. Sie müssen uns daher Ihre Unterlagen zusammen mit dem Anmeldeformular für das Beratungsgespräch zur konkreten Prüfung übersenden.
Ich habe eine Zugangsberechtigung aufgrund meiner beruflichen Qualifikation an einer anderen bayerischen Universität erworben. Wird diese an der Universität Würzburg anerkannt?
Die Bescheinigung einer anderen bayerischen Universität über den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs bzw. über den Erwerb der Berechtigung für ein Probestudium erkennen wir in der Regel als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung an. Fügen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung bzw. Ihrem Antrag auf Immatrikulation einfach die Zugangsbescheinigung sowie die zugrundeliegenden beruflichen Zeugnisse/Nachweise bei.
Wie komme ich zu einem Beratungstermin und wann erhalte ich die Zugangsbescheinigung?
Zuerst müssen Sie uns Ihre Unterlagen zusammen mit dem Anmeldeformular für das Beratungsgespräch zur Prüfung der formalen Voraussetzungen übersenden. Wenn alles passt, erhalten Sie von uns per Mail die Einladung in das Beratungsgespräch mit den Kontaktdaten zur Vereinbarung eines Beratungstermins bei der Zentralen Studienberatung oder der Fachstudienberatung. Nach erfolgter Beratung – das Gespräch können Sie persönlich oder telefonisch führen – wird die Zugangsbescheinigung ausgefertigt und Ihnen direkt ausgehändigt bzw. per Post übersandt.
Wie läuft das Beratungsgespräch ab? Muss ich mich vorbereiten?
Zweck des Beratungsgesprächs ist, Sie über Inhalt, Aufbau und Anforderungen des beabsichtigten Studiums zu informieren. Sofern die Berechtigung für ein Probestudium erworben wird, erhalten Sie zudem Informationen zu den Bestehensvoraussetzungen. Das Beratungsgespräch hat also rein informativen Charakter. Sinnvoll ist natürlich, dass Sie sich bereits vorab über das Studium informiert haben, so dass Sie evtl. noch offene Fragen im Gespräch klären können.
Muss ich meine beruflichen Zeugnisse beglaubigen lassen?
Ja. Ihre beruflichen Zeugnisse (Ausbildungszeugnisse bzw. Fort-/Weiterbildungszeugnisse) müssen Sie von einer Behörde (z.B. Stadt/Rathaus) beglaubigen lassen und uns in (original-)beglaubigter Kopie zusammen mit dem Anmeldeformular für das Beratungsgespräch per Post übersenden. Die Vorlage per Mail in scan copy ist nicht möglich. Alternativ können Sie mit Ihren Unterlagen persönlich bei uns in der Studierendenkanzlei vorbeikommen und uns Ihre Zeugnisse im Original kurz zur Einsichtnahme vorlegen. Sie sparen sich so die Kosten für die amtliche Beglaubigung.
Z U G A N G A U F G R U N D A U S B I L D U N G U N D B E R U F S P R A X I S
Wie finde ich heraus, welcher Studiengang zu meiner Berufsausbildung/-praxis fachlich verwandt ist?
Ein fachlich verwandter Bereich liegt vor, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis einen hinreichenden inhaltliche Zusammenhang mit dem beabsichtigten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die für dieses Studium förderlich sind. So berechtigen z.B. alle kaufmännischen Ausbildungen zu den grundständigen Studiengängen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder Ausbildungen im Gesundheits-/Pflegebereich zum Studium der Medizin. Die konkrete Prüfung der fachlichen Verwandtschaft können wir jedoch erst nach Vorlage Ihrer Unterlagen durchführen, erforderlichenfalls muss eine Prüfung im Fachbereich erfolgen.
Ich kann noch keine dreijährige Berufspraxis nach Ausbildungsabschluss nachweisen. Kann ich mich trotzdem schon für das Beratungsgespräch anmelden?
Nein. Bitte übersenden Sie uns den Anmeldeantrag erst nach vollständig abgeleisteter dreijähriger Berufspraxis. Übrigens: Bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes muss nur eine Berufspraxis von zwei Jahren nachgewiesen werden.
Gilt eine Teilzeitbeschäftigung als Zeit einer hauptberuflichen Berufspraxis?
Eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte (50%) der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbeschäftigten gilt als hauptberufliche Berufspraxis und kann daher angerechnet werden.
Wo sind die Vorgaben zum Bestehen des Probestudiums geregelt?
Diese können Sie in §§ 4, 5 der Hochschulzugangssatzung der Universität Würzburg nachlesen.
Bin ich während des Probestudiums ordentlich immatrikuliert?
Ja, Sie sind ordentlich an der Universität Würzburg immatrikuliert, auch wenn die Einschreibung zunächst im Rahmen eines Probestudiums und unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie das Probestudium bestehen, erfolgt. Sie studieren wie die „regulären“ Studierenden Ihres Studiengangs, müssen jedoch fristgerecht bestimmte Studienleistungen zum Bestehen des Probestudiums erbringen. Mit Bestehen des Probestudiums erwerben Sie den fachgebundenen Hochschulzugang und können das Studium ohne Zeitverlust im nächstfolgenden Semester fortsetzen.
Z U G A N G A U F G R U N D E I N E R B E R U F L I C H E N F O R T- / W E I T E R B I L D U N G S P R Ü F U N G
Eröffnet meine Fort-/Weiterbildungsprüfung den allgemeinen Hochschulzugang?
Nicht jede Prüfung, die sich Fort-/Weiterbildung betitelt, ist eine Fort-/Weiterbildungsprüfung im Sinne der Bestimmungen über den Hochschulzugang von beruflich Qualifizierten. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie der Auflistung unter "Allgemeiner Hochschulzugang aufgrund einer beruflichen Fort-/Weiterbidungsprüfung" entnehmen. Falls Sie nicht sicher sind, können Sie uns das betreffende Zeugnis vorab kurz per Mail zur Prüfung übersenden. Insbesondere eröffnen Zertifikatsabschlüsse generell keinen allgemeinen Hochschulzugang.
NÜTZLICHE LINKS:
- Aufstiegsstipendium des Bundes:
Gefördert wird ein erstes akademisches Hochschulstudium. Voraussetzung für die Bewerbung sind eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zweijährige Berufspraxis sowie der Nachweis von besonderen beruflichen Leistungen. Beratungsangebot unter www.wuerzburg@sbb-botschafter.de .
- Weiterbildungsstipendium des Bundes:
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung (Weiterbildung).
Bei Fragen rund um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich gerne mit Frau Kömm, Tel.nr. 0931-31 82461 oder Frau Henig, Tel.nr. 0931-31 82267 in Verbindung setzen (nur vormittags); Kontakt per E-Mail: studienberechtigung@uni-wuerzburg.de .