Hochschulzugang für Deutsche mit ausländischen Bildungsnachweisen
Wenn Sie einen ausländischen Schulabschluss erworben haben, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Sie mit Ihrem Zeugnis berechtigt sind, ein Studium an der Universität Würzburg aufzunehmen und ob Sie bereits über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen.
Hinweis:
Die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Bildungsnachweise, die von deutschen Staatsangehörigen erworben wurden.
Ausländische Staatsangehörige informieren sich bitte auf den Seiten des International Office.
Wenn Sie Ihr Schulabschlusszeugnis nicht im deutschen Schulsystem im Inland oder nicht an einer Schule mit deutscher Abiturprüfung erworben haben, müssen Sie in der Regel Ihre Bildungsnachweise vor einer Bewerbung bzw. Einschreibung zu einer Vorprüfung bei uni-assist einreichen. Als externer Partner prüft uni-assist, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, stuft Ihre ausländische Note in das deutsche Benotungssystem ein und erstellt hierüber ein Zertifikat, die sogenannte Vorprüfungsdokumentation (VPD). Diese Vorprüfungsdokumentation müssen Sie Ihrem Bewerbungsantrag bzw. Ihrem Antrag auf Einschreibung an der Universität Würzburg beifügen.
Beachten Sie daher unbedingt hier die wichtigen Informationen zur Beantragung der Vorprüfungsdokumentation (VPD) für ein Studium an der Universität Würzburg. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine VPD benötigen (z.B. benötigen Deutsche und diesen Gleichgestellte (EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger), die sich für das 1. Fachsemester Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin über hochschulstart.de bewerben, keine VPD).
Achtung: Ein Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist gilt NICHT als Bewerbungsantrag für einen Studiengang an der Universität Würzburg. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist immer eine separate form- und fristgerechte Bewerbung um einen konkreten Studienplatz direkt an der Universität Würzburg erforderlich.
Maßgeblich für die Überprüfung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise bei uni-assist sind die Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz, veröffentlicht in der anabin-Datenbank. Dort können Sie bereits vorab selbst recherchieren, unter welchen Voraussetzungen Ihre Bildungsnachweise (Schulabschlusszeugnis, ggf. Studienleistungen) einen direkten Zugang zu einem Studium an deutschen Hochschulen vermitteln. Hierfür "Schulabschlüsse mit Hochschulzugang" auswählen und bei "Suche" das betreffende Land anklicken. Bei Erwerb des IB/GIB anstelle eines Landes "International Baccalaureate Diploma (IB/GIB)" auswählen; Absolventinnen und Absolventen des IB/GIB finden zudem Infos auf der Internetseite der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern (siehe "Merkblätter"). Auch bei uni-assist können Sie vorab einen Hochschulzugang-Check durchführen.
Wer seinen Schulabschluss an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss für eine Einschreibung an der Universität Würzburg neben der Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Aufnahme eines Studiums verfügt. Der Nachweis ist durch Vorlage eines anerkannten Sprachzeugnisses (siehe nachstehend) zu erbringen.
Dies gilt grundsätzlich auch für deutsche Staatsangehörige. Soweit der individuelle Lebenslauf und die Schullaufbahn ausreichende Deutschkenntnisse für ein Studium erkennen lassen, kann im Einzelfall von der Vorlage eines Sprachzeugnisses abgesehen werden (z.B. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Deutschland vor Weggang in ausländisches Bildungssystem).
Anerkannte Sprachzeugnisse sind:
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH); mind. DSH-2
- der TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4 TDN (= DSH 2) --> bieten z.B. die Volkshochschulen an
- die Feststellungsprüfung (Prüfungsteil Deutsch) eines deutschen Studienkollegs
- das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufe
- das Goethe-Zertifikat C2
- die "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
- telc Deutsch C1 Hochschule
- das "Österreichische Sprachdiplom C2" (ÖSD C2)
Sollten Sie noch keinen anerkannten Sprachnachweis erworben haben, besteht die Möglichkeit, vor der Einschreibung die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) der Universität Würzburg abzulegen. Diese findet zweimal jährlich statt (Ende März/Ende September). Für die Teilnahme an der DSH-Prüfung sind Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 erforderlich.
Falls Sie an der DSH-Prüfung teilnehmen möchten, setzen Sie sich möglichst bis 1. August (für ein Wintersemester) bzw. 1. Februar (für ein Sommersemester) mit Frau Kömm (Tel.: 0931-3182461, e-mail: studienberechtigung@uni-wuerzburg.de) in Verbindung.
Grundsätzlich wird empfohlen, sich nach Möglichkeit noch zu Zeiten des Aufenthaltes im ausländischen Bildungssystem um den Erwerb eines anerkannten Sprachzeugnisses zu bemühen (z.B.über das Goethe-Institut). Denn bei Zulassungen im Nachrückverfahren oder bei erst kurz vor Ende der Einschreibfrist gestellten Anträgen kann es eventuell bereits zu spät für die Teilnahme an der Sprachprüfung sein.
Achtung: Zum Wintersemester 2025/26 werden sich voraussichtlich Änderungen für die Abhaltung der Sprachprüfung an der Universität Würzburg ergeben. Infos hierzu veröffentlichen wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Falls Sie mit Ihrem ausländischen Zeugnis keinen direkten Zugang zu einem Studium an der Universität Würzburg nachweisen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zum Besuch des Studienkollegs in München. Je nach belegtem Schwerpunktfach erhalten Sie mit bestandener Feststellungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig gilt hiermit auch der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse als erbracht.
Bitte beachten Sie, dass für eine Zuweisung zum Studienkolleg in der Regel eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist vorzulegen ist (siehe Ausführungen unter "Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung"). Zudem sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 erforderlich.
Für weitere Informationen zur konkreten Beantragung der Zuweisung zum Studienkolleg müssen deutsche Staatsangehörige für ein Wintersemester bis spätestens Mitte Mai, für ein Sommersemester bis spätestens Mitte November unter studienberechtigung@uni-wuerzburg.de Kontakt mit uns aufnehmen.
Bei Fragen können Sie sich gerne mit Frau Kömm, Tel 0931-31 82461 in Verbindung setzen (nur vormittags); E-Mail: studienberechtigung@uni-wuerzburg.de .