Was wird gewählt?
Bei jedem Wahltermin finden praktisch drei Wahlen gleichzeitig statt.
Ihr werdet gebeten, folgende Personen zu wählen:
(1) Vertreter*innen im Fakultätsrat.
Hier habt Ihr zwei bzw. vier1 Stimmen zu verteilen.
(2)
Vertreter*innen im Senat (Studentische Senator*innen).
Hier habt Ihr zwei Stimmen.
(3)
Weitere Vertreter*innen der Gruppe der Studierenden im Studierendenparlament (aus den Hochschulgruppen).
Hier habt Ihr zwanzig Stimmen zu verteilen.
Wie genau ihr diese Stimmen verteilen könnt, wir unter "wie wird gewählt?" erklärt.
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1 in der Fakultät für Humanwissenschaften und der Medizinischen Fakultät
Mehr zu den Gremien
Der Senat besteht aus elf gewählten Vertreter:innen, darunter werden zwei aus dem Kreis der Studierenden gewählt. Diese beiden Personen sind zusätzlich als Mitglied im Studentischen Konvent und im Sprecherinnen- und Sprecherrat vertreten.
(vgl. Art. 25 BayHSchG, § 9 GO Uni Würzburg)
Der Universitätsrat besteht zum einen aus den Mitgliedern des Senats (also auch den studentischen Senator:innen), zum anderen aus zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis. Diese zehn Externen dürfen keine Universitätsangehörigen sein.
(vgl. Art. 26 BayHSchG, § 10 GO Uni Würzburg)
In jeder der Fakultäten wird ein so genannter Fakultätsrat gewählt. Er soll seine Beratungen laut Hochschulgesetz „auf Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beschränken“. Zwei Vertreter:innen im Fakultätsrat stellen die Studierenden. Deren Zahl kann in bestimmten Fällen verdoppelt werden. Bei der Medizinischen Fakultät und der Fakultät für Humanwissenschaften ist dies der Fall, die Philosophische Fakultät hat auf diese Möglichkeit verzichtet.
(vgl. Art. 31 BayHSchG, § 17 GO Uni Würzburg)
Die Vertretung der Studierenden einer Fakultät bildet die Fachschaftsvertretung. Ihr gehören in der Regel sieben Mitglieder an; bei Fakultäten, an denen mehr als 2.000 Studierende eingeschrieben sind, erhöht sich ihre Zahl pro angefangenes Tausend um ein weiteres Mitglied. Gewählt sind jeweils die für den Fakultätsrat kandidierenden Studierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.
(vgl. Art. 31 BayHSchG, § 28 GO Uni Würzburg)
Jeweils zwei Mitglieder der Fachschaftsvertretungen aller zehn Fakultäten bilden gemeinsam den Fachschaftenrat, d.h. es werden gewöhnlich insgesamt 20 Personen entsendet.
Er dient dem Austausch zwischen den Fachschaftsvertretungen der verschiedenen Fakultäten.
(vgl. Art. 31 BayHSchG, § 26 GO Uni Würzburg)
Das höchste Gremium studentischer Mitbestimmung an der Universität ist das Studierendenparlament. Er ist vergleichbar mit einem Parlament. Dort diskutieren gewöhnlich 42 Mitglieder Fragen rund um Studium und Lehre. Im Studierendenparlament versammeln sich: die Vertreter*innen der Studierenden im Senat, die 20 Mitglieder des Fachschaftenrates sowie weitere 20 Studierende durch direkte Wahl von den Listen der politischen Hochschulgruppen.
Das Studierendenparlament wählt die Mitglieder des Studentischen Sprecher*innenrates und bestimmt, welche Anliegen sie im Sinne der Studierenden umsetzen sollen. Außerdem bezieht das Parlament in seiner Rolle als Vertretung aller Studierenden an der Universität Position zu bestimmten Themen.
Das Gremium, von dem Studierende wahrscheinlich am meisten wahrnehmen, ist der Studentische Sprecher*innenrat. Ihm gehören neun Mitglieder an. Davon werden sieben im Studierendenparlament gewählt, zusätzlich sind die beiden Studentischen Senator*innen automatisch im SSR vertreten.
Der Studentische Sprecher*innenrat führt die laufenden Geschäfte der Studierendenvertretung, vertritt die Studierenden gegenüber der Universitätsleitung, Politik und Öffentlichkeit, führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus, er plant (hochschul-)politische Aktionen und kulturelle Veranstaltungen, organisiert und betreut die verschiedenen Referate, bietet verschiedene Serviceleistungen und ist - neben den Fachschaften - Anlaufpunkt für Probleme aller Art.