Antwort zum Offenen Brief an Dr. Spaenle - Masterstudienplätze
14.01.2014Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 18.11.2013, das ich im Auftrag von Herrn Staatsminister Dr. Spaenle beantworte.
Sie monieren in Ihrem "Offenen Brief', dass an der Universität Würzburg zu wenige Masterstudienplätze zur Verfügung stehen und führen als Beleg hierfür vor allem die Situation in den Fächern Psychologie und Wirtschaftswissenschaften an. Gleichzeitig kritisieren Sie in diesem Kontext das Ausbauprogramm. Hierzu gebe ich Ihnen nachfolgend gerne nähere Erläuterungen.
Lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, dass der Bachelorabschluss wie das Staatsexamen ein erster akademischer und damit berufsqualifizierender Abschluss ist. Nach einer ersten Erhebung des Bayerischen Instituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung IHF haben Bachelorabsolventen grundsätzlich ebenso gute Marktchancen wie Diplom- oder Masterabsolventen und das bei einer nahezu vergleichbaren Einkommenssituation. Selbstverständlich beobachten wir die Entwicklungen in diesem Bereich sehr genau. Die Kommission für Statistik der Amtschefkommission der Kultusministerkonferenz erarbeitet derzeit eine genauere Einschätzung des Bedarfs an Masterstudienplätzen deutschlandweit Gegenwärtig ist jedoch ein Mangel an Masterstudienplätzen nicht ersichtlich.
Ihre Ausführungen lassen vermuten, dass Sie, was das sogenannte Ausbauprogramm, ein Milliardenpaket der Bayerischen Staatsregierung, anbelangt, über unzureichende bzw. teilweise nicht zutreffende Informationen verfügen. Daher gebe ich Ihnen hierzu gerne folgende Hintergründe:
Bereits am 12.06.2007, also sehr rechtzeitig und mit großem Vorlauf, hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, stufenweise bis 2011 landesweit 38.000 neue Studienplätze zu schaffen sowie die dafür erforderlichen räumlichen und personellen Kapazitäten bereitzustellen. Es wurden die für den hierfür erforderlichen Personalaufbau von 3.000 Stellen notwendigen Finanzmittel in Höhe von 35,66 Mio. € in 2008, 83,21 Mio. € in 2009, 154,54 Mio. € in 2010 und 225,86 Mio. € ab 2011 ausgewiesen. Für die kommenden Jahre ist die Fortführung des Ausbauprogramms im Rahmen des Innovationsbündnisses 2018 sicher gestellt.
Für die temporäre Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für mindestens 5.500 aus der Wehrpflichtaussetzung resultierende zusätzliche Studienanfänger in den Jahren 2011 und 2012 wurden zum 1.7.2011 und zum 1.7.2012 jeweils 220 Stellen nebst Mitteln für Anmietungen bereitgestellt.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2012 mit dem Einstieg zur Finanzierung weiterer 10.000 Studienplätze begonnen. Im Nachtragshaushalt 2012 konnten 400 Stellen ab dem 01.07.2012 bereitgestellt werden {,,Ausbau II").
Für den räumlichen Ausbau wurde auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 15.07.2008 neben der Bereitstellung von Mitteln für Anmietungen die Baufreigabe für große Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 550 Mio. Euro erteilt. Da nach den KMK-Vorausberechnungen auch längerfristig (bis mindestens 2025) deutlich höhere Anfängerzahlen als ursprünglich angenommen zu erwarten sind, hat der Freistaat Bayern erneut reagiert. Im Doppelhaushalt 2013/2014 wird darauf mit dem Wegfall von kw-Vermerken für 300 Stellen des Ausbauprogramms zum 1.1.2015 und der in § 6 Abs. 13 Haushaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeit zur Schaffung weiterer 400 Stellen reagiert. Mit diesen weiteren 400 Stellen kann der vorgesehene Aufbau von weiteren 10.000 Studienplätzen bedarfsgerecht umgesetzt werden. ln Beantwortung einer Frage von Herrn Bagus in der Sitzung des Universitätsrats der Universität Würzburg am 2. Dezember 2013 kann also von einer Streichung von Ressourcen im Zusammenhang mit der Ausbauplanung oder davon, dass diese nur für den doppelten Abiturjahrgang 2011 zu Verfügung stehen, jedenfalls keine Rede sein.
Wie Sie sehen, hat der Freistaat Bayern vielmehr erhebliche Anstrengun- gen unternommen und hohe Summen in die Hand genommen, um nicht nur den Ansturm des doppelten Abiturjahrgangs auf die Hochschulen zu bewältigen, sondern auch zusätzliche Belastungen der Hochschulen durch den Wegfall der Wehrpflicht sowie durch anhaltend hohe Studierendenzahlen abzufedern und Ihnen allen ein vernünftiges Studium zu ermöglichen. Ihre Forderung, die vorhandenen Bachelorplätze nun zugunsten von Masterplätzen abzusenken, ist extrem unfair denjenigen gegenüber, die in den kommenden Jahren erst noch ein Bachelorstudium aufnehmen möchten.
Da es Ihnen gezielt um verfügbare Masterstudienplätze geht, ist folgende Information von besonderer Bedeutung: Bei der Berechnung des Ausbauprogramms wurde bei Beachtung des Prinzips des Bachelors als Regelabschluss im zweistufigen Studiensystem grundsätzlich Vorsorge getroffen, um für eine ausreichende Zahl der BA-Absolventen einen Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium zu ermöglichen. Das wiederum bedeutet, dass die Hochschulen selbstverständlich über die erforderlichen Ressourcen für eine angemessene Anzahl an Masterstudienplätzen verfügen. Das Staatsministerium hat keinerlei Quotierungen vorgenommen.
Mit den einzelnen Hochschulen hat das Staatsministerium Zielvereinbarungen abgeschlossen, in denen festgelegt worden ist, wie viele Studienanfänger im Zusammenhang mit dem Ausbauprogramm und den zusätzlichen Ressourcen jeweils aufzunehmen sind.
Für die Universität Würzburg bedeutet dies Folgendes: Die JMU hat aus dem Ausbauprogramm bis 2012 rund 86 Mio. € zur Verfügung gestellt bekommen. Davon wurden an der JMU 298 zusätzliche Stellen geschaffen. Darüber hinaus wurden zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studierenden 39 ha auf dem Areal der ehern. Leighton Barracks (jetzt: Campus Hubland Nord) erworben. Dort wurden bereits zum WS 2011/12 10.000m2 zusätzliche Flächen umgebaut und zur Verfügung gestellt. Auch wurden das Zentrale Hörsaalgebäude am Hubland und das Zentrale Praktikumsgebäude für die Naturwissenschaften extra für diesen Zweck fristgerecht zum SS 2011 errichtet. Das Staatsministerium hat inzwischen außerplanmäßig weitere Mittel in Millionenhöhe für das Herrichten zusätzlicher Gebäude auf dem Campus Hubland Nord zur Verfügung gestellt.
Im Gegenzug hat sich die JMU verpflichtet, in den Jahren 2008-2012 ins- gesamt 4.575 zusätzliche Studienanfänger aufzunehmen. Während die JMU in den Jahren 2008 bis 2010 kumuliert betrachtet ihr Ziel verfehlt hat, ist es in den Jahren 2011 und 2012 gelungen, ausreichend Studienanfänger aufzunehmen, um zu einer nur noch knappen Zielverfehlung (95%) zu kommen, wenn man die Jahre 2008 bis 2012 kumuliert betrachtet. Erst 2013 hat die JMU angefangen, entsprechend ihrer Verpflichtung aufzuholen. Alles andere hätte bedeutet, dass die JMU Stellen an andere Universitätsstandorte hätte abgeben müssen. Das bedeutet nun aber, dass die JMU - auch im Vergleich mit anderen Universitäten, die von Anfang an deutlich mehr Studierende aufgenommen haben, als sie verpflichtet gewesen wären - über ausreichende Ressourcen verfügt, um die Studierenden in Würzburg ordnungsgemäß ausbilden und auch ein angemessenes Masterangebot aufbauen zu können.
Der konkrete Einsatz der Ressourcen fällt in die Autonomie der Universität. Für das Staatsministerium stellt sich nicht zuletzt aufgrund der von Ihnen geführten Klage die Frage, ob an der JMU die verfügbaren Ressourcen richtig eingesetzt sind bzw. ob insoweit nicht eine interne Nachsteuerung erforderlich wäre. Das Staatsministerium wird diesbezüglich mit der Universitätsleitung in Kontakt treten und ein wachsames Auge auf den Ressourceneinsatz legen.
Soviel steht aber auch fest: Eine deutliche Einschränkung des Bachelorangebots mit dem Ziel, das Masterangebot auszuweiten, würde in unvertretbarer Weise die jungen Menschen privilegieren, die bereits einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss haben und einen zweiten erwerben möchten. Ihre Forderung. dass alle interessierten Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs an der JMU auch ihr Studium in Form eines Masterstudiengangs "zu Ende führen" können. ist nicht erfüllbar.
Nach Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen und die diesen gleichgestellte Personen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme des gewünschten Studiums erfüllen, die gleichen Rechte. Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg haben daher keinen größeren "Anspruch" auf einen Masterstudienplatz an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg als Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs an einer anderen Hochschule. Wollte man Ihre Forderung erfüllen, müsste man die Kapazität an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg so erhöhen, dass alle, die dort studieren möchten, dies auch tatsächlich könnten. Dies wiederum würde die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Nicht zuletzt diese Erkenntnis hat zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt, dass Art. 12 des Grundgesetzes keine Verpflichtung beinhaltet, für jede Bewerberin und jeden Bewerber zu jeder Zeit den von ihr oder ihm gewünschten Studiengang bereitzustellen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts liefe eine andere Sichtweise auf ein Missverständnis von Freiheit hinaus, "bei dem verkannt würde, dass sich persönliche Freiheit auf die Dauer nicht losgelöst von Funktionsfähigkeit und Gleichgewicht des Ganzen verwirklichen lässt und dass ein unbegrenztes subjektives Anspruchsdenken auf Kosten der Allgemeinheit unvereinbar mit dem Sozialstaatsgedanken ist" (BVerfGE 33, 334).
Aus Sicht des Staatsministeriums ist es auch nicht notwendig, für jeden Bachelorabsolventen/jede Bachelorabsolventin einen Masterstudienplatz zur Verfügung zu stellen, weil in vielen Fächern bereits Bachelorabsolventen auf dem Arbeitsmarkt gut unterkommen. Wichtig ist vielmehr, jeweils eine angemessene Zahl an Masterstudienplätzen für diejenigen zur Verfügung zu stellen, die verstärkt wissenschaftlich arbeiten, forschen oder eine
wissenschaftliche Karriere anstreben sollen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich dann noch die Frage, wie mit einzelnen "Problemfächern" umzugehen ist, bei denen in der Tat erst Master und womöglich noch Promotion zur Berufsqualifizierung führen. Zu denken ist hierbei an Fächer wie die Physik und Chemie. Da diese Fächer aber bereits um Studienanfänger kämpfen und die dort vorhandenen Kapazitäten in keiner Weise ausgelastet sind, kann von fehlenden Ressourcen zur Schaffung erforderlicher Masterplätze in diesem Kontext keine Rede sein.
Zur Situation im Fach Psychologie an der JMU ist Folgendes festzuhalten: Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg hatte für den Vergabetermin 2013/2014 (Wintersemester 2013/2014 und Sommersemester 2014) für den Bachelorstudiengang Psychologie im 1. Fachsemester eine Zulassungszahl von insgesamt 115 beantragt, für den Masterstudiengang Psychologie im 1. Fachsemester eine Zulassungszahl von insgesamt 140. Dies stellte im Vergleich zum Vergabetermin 2012/2013 eine Reduzierung der Studienanfängerplätze im grundständigen Bereich um 128 dar, bei gleichzeitiger Steigerung der Studienplätze im 1. Fachsemester des Masterbereichs um 45. Dies steht nicht nur im Widerspruch zur bekannten Grundsatzentscheidung des Staatsministeriums, wonach der Ausbau des Masterbereichs nicht zu Lasten des grundständigen Bereichs gehen darf, sondern würde Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich der Psychologie verfügen, in unvertretbarer Weise gegenüber denjenigen privilegieren, die sich für den Bachelorstudiengang Psychologie bewerben und damit erst einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich der Psychologie erwerben möchten.
Schon mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes muss aus Sicht des Staatsministeriums darauf geachtet werden, dass möglichst viele Hochschulzugangsberechtigte die Chance erhalten, zumindest einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in ihrem gewünschten Studien- gang zu erhalten. Obwohl der Antrag der Julius-Maximilians-Universität Würzburg schon aus dieser grundsätzlichen Überlegung heraus wenig zielführend war, hat das Staatsministerium sich gleichwohl um einen Kompromiss bemüht. So wurde die bisherige Zulassungszahl im 1. Fachsemester des Masterstudiengangs von insgesamt 95 beibehalten und nicht abgesenkt, wie es die Situation eigentlich geboten hätte. Damit wurden Kapazitätsverluste ausschließlich zu Lasten des grundständigen Bereichs hingenommen. Das Staatsministerium ist der Universität in dieser Frage bereits außerordentlich entgegengekommen. Tatsächlich stellt die Psychologie aber einen Sonderfall dar: Für den Zugang zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten sieht das Psychotherapeutengesetz, ein Bundesgesetz, derzeit immer noch einen Diplomabschluss an einer Universität mit Schwerpunkt klinische Psychologie vor. Diesem gleichgestellt wird in der Vollzugspraxis der Gesundheitsbehörden derzeit nur der Masterabschluss. Für den Zugang zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist auch ein Diplomabschluss in den Studiengängen Pädagogik und Sozialpädagogik an einer Fachhochschule ausreichend. Obwohl das einschlägige Bundesgesetz hier nur von einer bestandenen Abschlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Inland spricht, wird nur in einem Teil der Länder ein Bachelorabschluss als ausreichend angesehen. Die Mehrzahl der Länder, darunter auch Bayern, fordert auch hier anstelle eines Diploms (FH) einen Masterabschluss (FH). Dieses Abstellen auf den Masterabschluss an Universitäten und Fachhochschulen als Regelzugang für ein bestimmtes Berufsfeld läuft den Entwicklungen im Hochschulbereich zuwider. Soweit eine längere fachliche Ausbildungsdauer erforderlich erscheint, lässt auch die Bachelorebene mit bis zu 8 Semestern Regelstudienzeit ausreichend Spielraum. Zur zukünftigen Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung gibt es bei den zuständigen Gesundheitsministerien und in der Fachcommunity seit geraumer Zeit kontroverse Diskussionen. Die Problematik kann allerdings nicht im bayerischen Wissenschaftsministerium und vor allem nicht dadurch, dass immer mehr Masterstudienplätze aufgebaut werden, gelöst werden. Es ist vielmehr Aufgabe des Bundesgesetzgebers, das Psychotherapeutengesetz entsprechend anzupassen. Das Wissenschaftsministerium würde einen solchen Schritt sehr begrüßen.
Es versteht sich aber auch von selbst, dass die Gesamtproblematik nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden kann. Vor diesem Hintergrund haben wir die Universitätsleitung gebeten, aus Ausgaberesten der Ausbauplanung (der JMU wurden mit WFKMS vom 07.08.2013 rund 5,7 Mio. € Ausgabereste, die im Haushaltsjahr 2012 entstanden sind, zur Bewirtschaftung 2013 zugewiesen) die erforderlichen Ressourcen zu schaffen, um die Masterplätze bedarfsgerecht erhöhen zu können. Diesem Vorschlag ist die Universitätsleitung dankenswerterweise gefolgt.
Wir werden unser besonderes Augenmerk auf die Kapazitätsberechnungen der JMU im Fach Psychologie für das WS 2014/15 und das SS 2015 legen, die uns von der Universität im Frühjahr 2014 vorzulegen sind.
Zur Situation im Fach Wirtschaftswissenschaften an der JMU ist Folgendes festzuhalten: Bislang liegt kein belastbares Datenmaterial vor, das belegt, dass Bachelorabsolventen in den Wirtschaftswissenschaften auf dem Arbeitsmarkt nicht unterkommen. Da der Bachelor der erste berufsqualifizierende Abschluss ist, verweise ich auf die obigen Darstellungen hierzu. ln einem Massenfach wie den Wirtschaftswissenschaften ist es völlig ausgeschlossen, für jeden Bachelorabsolventen auf Kosten der Allgemeinheit zusätzlich einen Masterstudienplatz zur Verfügung zu stellen.
Soweit Sie im Bereich der Wirtschaftswissenschaften eine Änderung der "Spielregeln" während eines laufenden Bewerbungsverfahrens kritisieren, möchte ich klarstellen, dass es sich hier nicht um Änderungen innerhalb der von den Studierenden begonnenen Studiengänge handelt. Geändert wurden die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums. Studierende eines Bachelorstudiengangs haben keinen Vertrauensschutz darauf, dass die Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen anderer Studiengänge während ihres Studiums unverändert bleiben. Der Masterstudiengang ist ein neuer und damit anderer Studiengang mit Blick auf den abgeschlossenen Bachelorstudiengang. Abgesehen hiervon hat die Julius-Maximilians-Universität Würzburg mitgeteilt, dass die Studierenden bei den Planungen frühestmöglich mit einbezogen wurden. Der Beschluss zur Umstellung vom bisherigen Eignungsverfahren zur Zulassungsbeschränkung sei im Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am 21. Januar 2013 unter Beteiligung der dort vertretenen Studierenden gefasst worden. Wenn man Gesprächsbedarf in dieser Frage sieht, hätte man dies am Anfang des Jahres besprechen müssen und nicht jetzt nach lnkrafttreten der Zulassungszahlsatzung 2013/2014 vom 12. Juli 2013.
Auch die Kapazitätsberechnungen im Fach Wirtschaftswissenschaften für das WS 2014/15 und das SS 2015 werden wir uns, sobald sie uns vorliegen, genau ansehen und mit der Universitätsleitung besprechen.
Das Staatsministerium steht insgesamt in einem engen Dialog mit den Hochschulen. Ferner soll mit zusätzlichen Mitteln insbesondere die Spitzennachfrage nach Masterstudienplätzen, die sich aus dem doppelten Abiturjahrgang ergeben kann, abgefedert werden. Darüber wird der bayerische Ministerrat demnächst entscheiden.
Gleichzeitig ist aber auch festzuhalten, dass nicht alles, was gewünscht wird, finanzierbar ist.
Jedenfalls hoffe ich, dass ich mit dieser ausführlichen Antwort einiges "Licht" in die Angelegenheit bringen konnte und wünsche Ihnen für Ihr weiteres Studium viel Erfolg.
Die Universitätsleitung erhält einen Abdruck dieses Schreibens zur Information.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Greiner
Leitender Ministerialrat