Intern
Studierendenvertretung

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG

Die Studierendenschaft der Julius-Maximilians-Universität sieht das BAföG als ein wirkungsvolles Instrument zur Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Um diesem Anspruch weiter gerecht zu werden, ist eine umfassende Reform des BAföG unausweichlich.

Um jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, den gewünschten Bildungsweg einschlagen zu können, müssen alle Studierenden per Gesetz Anspruch auf das Breitenförderinstrument BAföG haben. Dieser Anspruch muss unabhängig von der Herkunft, dem Alter, der Dauer des Studiums und dem Einkommen der Eltern sein.

Die Studienfinanzierung durch das BAföG muss sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientieren und darf nicht von der Willkür einer Gesetzesnovelle abhängig sein. Deshalb spricht sich die Studierendenvertretung für eine gesetzlich verankerte, jährliche Anpassung der Förderhöhen und Bedarfssätze an die allgemeine Preisentwicklung aus.

Die Studierendenvertretung fordert, dass Menschen unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund ein Studium, sowie eine Aus- oder Weiterbildung ermöglicht werden muss. Dass viele Studierende neben dem Studium noch einer Nebentätigkeit nachgehen müssen, um sich überhaupt ein Studium leisten zu können, kann nur durch einen Vollzuschuss – wie er bereits im Jahr 1971 für das BAföG konzipiert wurde – verhindert werden. Um eine Überschuldung und Überbelastung der Studierenden entgegenzuwirken, muss zu diesem Konzept zurückgekehrt werden.

Zur Deckung des Bedarfes ist die durchschnittliche Förderhöhe nicht ausreichend. Solange das Konzept des Vollzuschusses nicht umgesetzt ist, fordert die Studierendenvertretung deshalb eine Anhebung der Freibeträge. Die Förderung muss sich besonderen Lebenssituationen anpassen. Eltern, welche sich für ein Studium oder eine Ausbildung entschließen, sind besonders zu fördern.

Die Lebenssituation der Studierenden kann sich während eines Semesters verändern. Dementsprechend muss es auch möglich sein, die Förderung flexibel zu erhalten. Anträge auf BAföG sollten im Laufe des Semesters gestellt und bearbeitet werden können. Eine rückwirkende Antragstellung muss wieder ermöglicht werden.

Weiter setzt sich die Studierendenvertretung für die Entbürokratisierung des BAföG ein. Hürden bei einer Erstantragsstellung müssen abgebaut werden. Länderhochschulgesetze und Hochschulen richten zunehmend mehr formelle Teilzeitstudiengänge ein – auch für beruflich Qualifizierte. Derzeit gibt es dafür keine BAföG-Förderung. Auch ein berufsbegleitendes Studium muss grundsätzlich förderungsfähig sein. Außerdem muss überprüft werden in welchen Punkten die BAföG-Förderung an die durch die Bologna-Reform geänderten Studienbedingungen angepasst werden muss. Dies betrifft unter anderem den Leistungsnachweis nach Beginn des vierten Semesters. Prinzipiell wird eine Abschaffung dieses Nachweises begrüßt, mindestens sollen jedoch Leistungsnachweise auch bei unabgeschlossenen Modulen anerkannt werd