Zivilklausel
Die Studierendenvertretung versteht die Hochschule als einen Ort der friedlichen und zivilen Forschung. Deswegen setzt sie sich für die Aufnahme folgender Formulierung in die Grundordnung der Universität ein:
"(1) Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen Folgenverantwortung ihrer Forschung bewusst. Durch ihren Beitrag zu transparenter, öffentlicher und interdisziplinärer Diskussion kommt sie der Einhaltung von anerkannten ethischen und moralischen Standards auf nationaler und internationaler Ebene nach. Verantwortungsbewusstes Handelnwird von ihr gefördert und resultiert in der friedlichen Weiterentwicklung und Bereicherung aller Nationen und Kulturen. Daher spricht sich die Universität Würzburg für eine friedliche und zivile Forschung aus."
(Beschluss aus der Sitzung der Studentischen Konvents am 14.5.2013)
Nachdem öffentlich wurde, dass die Universität Würzburg Drittmittel von (Unter-)Organisationen des amerikanischen Verteidigungsministeriums erhält, kritisierte der studentische Konvent auf seiner Sitzung am 4.12.2013 dies auf das Schärfste und ergänzte seine beschlossene Zivilklausel um zwei weitere Punkte:
„(2) Um die Einhaltung dieser gesellschaftlichen Verantwortung zu gewährleisten, legen sämtliche Fakultäten und der Universität angegliederten Forschungseinrichtungen jährlich einen hochschulöffentlichen Rechenschaftsbericht über die Verwendung und den Ursprung von Drittmitteln offen.
(3) Sämtliche Institutionen der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg verpflichten sich bei der Einwerbung von Drittmitteln diese in Bezug auf Drittmittelgeber sowie Zielsetzung kritisch zu überprüfen. Drittfinanzierungsmittel aus militärischen Kreisen, nationalen Verteidigungsministerien, militärischen Organisationen, Herstellern von Rüstungsgütern und transnationalen Militärbündnissen sind abzulehnen.“
Diese freiwillige Selbstverpflichtung einer Universität, die in ihrer Ausgestaltung von einem Appell an die wissenschaftliche Ethik bis hin zum Kooperationsverbot mit militärischen Einrichtungen reichen kann, wird derzeit jedoch an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg von der Hochschulleitung abgelehnt.