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Universitätsarchiv

Mittelalterliches Universitätsstudium

Kurz nach der Gründung nahmen die Gelehrten aus der näheren Umgebung den Ruf an die Hochschule an und es entstand auch ein reger Zulauf seitens der Studenten.

Das mittelalterliche studium generale umfasste die artes liberales, also die sieben freien Künste, die als eine Art verpflichtendes Grundstudium für jeden zu verstehen sind. Zu den sieben freien Künsten zählen Grammatik, Rhetorik, Dialektik, Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie. Daran schlossen sich die höheren Fakultäten mit Jura, Medizin und Theologie an. Das studium generale darf nicht mit der heutigen Volluniversität, die alle Fächer vertritt, verwechselt werden. Die Universität verstand sich selbst im Allgemeinen als Personenverband und nicht als Institution im heutigen Sinne, was auch die Bezeichnung - universitas magistrorum et scolarium, also Gemeinschaft der Lehrer und Schüler - kenntlich macht.

Der Lehralltag begann bereits im Morgengrauen, da man das Tageslicht ausnutzen musste. Der Professor hielt die lectio, las aus den entsprechenden Büchern vor und kommentierte diese für die Studenten. Darauf folgte die disputatio, bei der die Hörer unter der Leitung des Professors über das Vorgelesene diskutierten.

Personal und Lehrbetrieb

Die Professoren waren zumeist Kleriker mit einem niedrigen Weihegrad und unterstanden somit nicht dem weltlichen Recht der Stadt, sondern der geistlichen Gerichtsbarkeit. Lediglich die Fächer Medizin und Jura konnten unter Umständen von weltlichen Gelehrten unterrichtet werden.

Die Studenten hatten selbst für ihre Materialien aufzukommen, wobei sich oftmals der ständische Unterschied innerhalb der Studentenschaft zeigte. Bedingt durch die jeweilige Herkunft schlossen sich in der Regel schnell entsprechende Landmannschaften der Studenten zusammen.

Die erste Hochschulgründung stellte trotz der kurzen Dauer eine Blütezeit dar, weil die alma mater nicht wenige bekannte Professoren und Studenten zu verzeichnen hatte, wie etwa den berühmten Doktor des kanonischen Rechts, Wienand von Steeg.

Teil 7: Finanzprobleme und Niedergang

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