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  • Gebäude 74 Hubland Nord
Universitätsarchiv

Benutzung

Sie möchten unser Archiv benutzen?

Ihre Anfrage ist der erste Schritt zur Arbeit mit unseren Beständen.

Bitte achten Sie darauf, in Ihrer Nachricht Ihre komplette Adresse anzugeben; wenn Sie außerdem bereits einen ausgefüllten Benutzerantragmitsenden, kann wir Ihre Anfrage u.U. schneller bearbeitet werden.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anfrage außerdem über unsere Benutzungsordnung (weiter unten auf dieser Seite).

Verfahren einer Anfrage

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage umfasst in den meisten Fällen eine interne Recherche unsererseits. Wenn diese erfolgreich ausfällt, haben Sie (bis auf bei einigen Ausnahmen, siehe dazu die Sperrfristen weiter unten auf dieser Seite) die Möglichkeit, die Archivalie(n) in unserem Lesesaal einzusehen oder aber sie reproduzieren zu lassen.

Für den ersteren Fall können Sie hier die Anfahrt und Lagepläne des Universitätsarchivs einsehen. Wenn Sie stattdessen eine Reproduktion wünschen, helfen wir Ihnen natürlich ebenfalls gerne weiter.

Benutzungsordnung

  1. Benutzung der Stücke aus dem Archiv nur im Lesesaal des Universitätsarchivs Würzburg. Für die Benutzung gelten die allgemeinen Bestimmungen des Universitätsarchivs.
  2. Die ausgehobenen Archivalien liegen zwei Wochen zur Einsichtnahme bereit.
  3. Der Benutzer verpflichtet sich, ein Exemplar seiner Arbeit kostenlos dem Archiv der Universität Würzburg zukommen zu lassen, sofern er Materialien aus dem Universitätsarchiv verwendet.
  4. Reproduktionen aus Beständen des Universitätsarchivs sind nur möglich, wenn eine Schädigung der Archivalien ausgeschlossen ist und keine rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen. Sie werden durch das Universitätsarchiv angefertigt. Für die Bestellung von Reproduktionen verwenden Sie bitte das Formular „Auftrag für Reproduktionen“ (Ausgabe durch die MitarbeiterInnen des Universitätsarchivs).
  5. Kopiererlaubnis für ganze Akten wird grundsätzlich nicht erteilt.
  6. Bei Einsichtnahme und Reproduktionen sind die jeweiligen Schutzrechte zu beachten.
  7. Eine Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke oder im größeren Umfang ist nicht statthaft. Das Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht darf ohne Genehmigung des Universitätsarchivs nicht auf Dritte übertragen werden.
  8. Bei Veröffentlichungen ist vor der bildlichen Wiedergabe die Genehmigung des Universitätsarchivs einzuholen. Die Reproduktionen dürfen nur für den genehmigten Zweck verwendet werden; eine darüber hinausgehende Nutzung (z.B. Digitalisierung, Einspeicherung in elektronische Datenhaltungssysteme, Internet-Publikation) ist unzulässig. Für die Wahrung aller etwa bestehenden Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte trägt der Benutzer selbst die Verantwortung.

Sperrfristen

Das Universitätsarchiv verfügt über Akten verschiedener Kategorien. Diese unterliegen aus Daten- und Personenschutzgründen unterschiedlichen Sperrfristen. Anbei finden Sie die grundsätzlichen Regelungen im Universitätsarchiv Würzburg. Einzelfallentscheidungen werden individuell getroffen. Die schlussendliche Entscheidung zur Vorlage einer Akte liegt immer beim Universitätsarchiv.

  • Allgemeine Verwaltungssperrfrist 30 Jahre nach Abschluss der Akte
  • Persönlichkeitsschutzrecht 10 Jahre nach dem Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt
  • Geheim eingestufte Unterlagen 70 Jahre nach Abschluss (z.B. Patientenakten)
  • Besondere Sperrfristen bei schutzwürdigen Belangen Dritter (z.B. Erbkrankheiten bei Nachkommen)