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  • Neue Universität, Sanderring

Universitätsrat

Der Universitätsrat besteht aus gewählten und nicht gewählten Personen.

Die gewählten Mitglieder des Senats setzen sich aktuelle so zusammen: Liste der Senatorinnen und Senatoren

Die externen Mitglieder sind zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis. Das sind für die aktuelle Amtszeit:

  • Prof. Dr. Mechthild Dreyer
    Universität Mainz, Ältere Philosophiegeschichte
  • Prof. Dorothee Dzwonnek
    Staatssekretärin a.D.
  • Prof. Dr. Jörg Hacker
    Ehem. Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina
     
  • Dr. Wilhelm Krull
    ehem. Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Gründungsdirektor der Denkfabrik The New Institute in Hamburg
     
  • Dr.-Ing. Stefan Möhringer
    Geschäftsführer der Simon Möhringer Anlagenbau, Vizepräsident der IHK Würzburg-Schweinfurt
     
  • Prof. Dr. Hans-Christian Pape
    Ehem. Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung
     
  • Prof. Dr. Eberhard Umbach
    Ehem. Präsident KIT
     
  • Prof. Dr. Dorothea Wagner
    Professorin für Informatik am Karlsruher Institut für Technologie, ehem. Vorsitzende des Wissenschaftsrats
     
  • Prof. Dr. Margret Wintermantel - Vorsitzende des Universitätsrates
    Ehem. Präsidentin des DAAD
     
  • Dr.-Ing. E.h. Manfred Wittenstein
    Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Wittenstein SE

Der Universitätsrat

  • beschließt die Grundordnung und deren Änderung durch Satzung, sowie über Anträge nach Art. 106 Abs. 2 Bay. Hochschulgesetz,
  • wählt den Präsidenten oder die Präsidentin und entscheidet über deren Abwahl,
  • wählt die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers oder der Kanzlerin und entscheidet über deren Abwahl,
  • beschließt nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschläge für die Bestellung des Kanzlers oder der Kanzlerin,
  • beschließt über den von der Erweiterten Hochschulleitung aufgestellten Entwicklungsplan der Hochschule,
  • beschließt auf Antrag der Erweiterten Hochschulleitung über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten,
  • beschließt über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  • nimmt zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen sowie von Betriebseinheiten durch die Hochschulleitung Stellung,
  • nimmt zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt oder zum Entwurf des Wirtschaftsplans Stellung,
  • nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten oder der Präsidentin entgegen und kann über ihn beraten,
  • stellt den Körperschaftshaushalt fest,
  • nimmt die sonstigen ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr.
  • wird vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Staat gehört und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Zielvereinbarungen festgelegten Ziele fest.