Universitätsrat
Der Universitätsrat besteht aus gewählten und nicht gewählten Personen.
Die gewählten Mitglieder des Senats setzen sich aktuelle so zusammen: Liste der Senatorinnen und Senatoren
Die externen Mitglieder sind zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis. Das sind für die aktuelle Amtszeit:
- Prof. Dr. Mechthild Dreyer
Universität Mainz, Ältere Philosophiegeschichte
- Prof. Dorothee Dzwonnek
Staatssekretärin a.D.
- Prof. Dr. Jörg Hacker
Ehem. Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina
- Dr. Wilhelm Krull
ehem. Generalsekretär der VolkswagenStiftung, Gründungsdirektor der Denkfabrik The New Institute in Hamburg
- Dr.-Ing. Stefan Möhringer
Geschäftsführer der Simon Möhringer Anlagenbau, Vizepräsident der IHK Würzburg-Schweinfurt
- Prof. Dr. Hans-Christian Pape
Ehem. Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung
- Prof. Dr. Eberhard Umbach
Ehem. Präsident KIT
- Prof. Dr. Dorothea Wagner
Professorin für Informatik am Karlsruher Institut für Technologie, ehem. Vorsitzende des Wissenschaftsrats
- Prof. Dr. Margret Wintermantel - Vorsitzende des Universitätsrates
Ehem. Präsidentin des DAAD
- Dr.-Ing. E.h. Manfred Wittenstein
Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Wittenstein SE
Der Universitätsrat
- beschließt die Grundordnung und deren Änderung durch Satzung, sowie über Anträge nach Art. 106 Abs. 2 Bay. Hochschulgesetz,
- wählt den Präsidenten oder die Präsidentin und entscheidet über deren Abwahl,
- wählt die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers oder der Kanzlerin und entscheidet über deren Abwahl,
- beschließt nach Benennung geeigneter Personen durch die Hochschulleitung Vorschläge für die Bestellung des Kanzlers oder der Kanzlerin,
- beschließt über den von der Erweiterten Hochschulleitung aufgestellten Entwicklungsplan der Hochschule,
- beschließt auf Antrag der Erweiterten Hochschulleitung über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten,
- beschließt über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
- nimmt zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von wissenschaftlichen und künstlerischen Einrichtungen sowie von Betriebseinheiten durch die Hochschulleitung Stellung,
- nimmt zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt oder zum Entwurf des Wirtschaftsplans Stellung,
- nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten oder der Präsidentin entgegen und kann über ihn beraten,
- stellt den Körperschaftshaushalt fest,
- nimmt die sonstigen ihm durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes übertragenen Aufgaben wahr.
- wird vor dem Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Staat gehört und stellt für die Hochschule das Erreichen der in diesen Zielvereinbarungen festgelegten Ziele fest.