Der Internationale Mentor
Die Universität Würzburg verfolgt in der Lehre die Strategie einer dynamischen Lehr- und Lernkultur sowie einer qualitativ hochwertigen Beratung und Betreuung.
Leider lassen sich auch im universitären Alltag Missverständnisse und Konflikte nicht immer vermeiden. Diese können auch Ursprung in unterschiedlichen Sprachen und Mentalitäten haben. Daher hat die Universität speziell für ausländische Studierende und Forschende, die sich bei Konflikten im Universitätsalltag vertrauliche Unterstützung wünschen, die Stelle einer Internationalen Mentorin bzw. eines Internationalen Mentors (Ombudsperson der Universität) eingerichtet. Derzeit bekleidet Herr Prof. Dr. Vladimir Dyakonov dieses Amt. Er tritt als Mittler und Schnittstelle zwischen ausländischen Studierenden und Forschenden/Promovierenden sowie den Studiengängen, Fakultäten oder der Zentralverwaltung auf.
Der Internationale Mentor ist Ansprechperson...
- im Bereich des Studiums für organisatorische, fachliche und überfachliche Probleme, Beschwerden oder Vorschläge,
- für Forschende und Promovierende und deren Betreuerinnen bzw. Betreuern in Konfliktfällen rund um das Forschungs- bzw. Promotionsvorhaben.
Ehrenamtlich tätig und als unabhängige Einheit berät der Internationale Mentor vertraulich, neutral und ergebnisoffen. Er kann der Universitäts- oder Fakultätsleitung berichten und diese auf Wunsch der Beteiligten aktiv in den Klärungsprozess einbeziehen.
Der Internationale Mentor reiht sich damit in die bereits vorhandenen Beratungs- und Betreuungsservices der Universität ein. Für die Weiterentwicklung des akademischen Standards fließen die Erkenntnisse des Internationalen Mentors anonymisiert in den Prozess der Qualitätsverbesserung mit ein.
Grundregeln
Gerne können Sie sich an den Internationalen Mentor wenden, wenn:
- Sie glauben, dass Sie ungerecht oder falsch behandelt wurden,
- Sie sich benachteiligt und diskriminiert fühlen und vermuten, dass Ihre Herkunft ursächlich ist,
- Sie eine Kündigung oder eine Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags befürchten,
- Sie die Unzufriedenheit Ihres/Ihrer Betreuenden oder Vorgesetzten spüren z.B. wegen einer vermeintlich schwachen Forschungsleistung oder der zu hohen Erwartungshaltung,
- Sie sich nicht sicher sind, an welche Stelle an der Universität Sie sich wenden sollen,
- Sie Information oder Rat zu Problemen mit Ihrem Studium oder Ihrer Promotion benötigen und sich nicht an Ihren Studiengang oder die Fakultät wenden wollen,
- Sie Unterstützung in der Kommunikation mit der Verwaltung oder den Fachbereichen benötigen.
In einem persönlichen Gespräch werden zunächst die Umstände und Zuständigkeiten geklärt sowie mögliche Verfahrensweisen besprochen. Der Internationale Mentor sammelt alle notwendigen Informationen und unterstützt in Konfliktfällen bei der Findung einer einvernehmlichen Lösung.
- Beratung: Der Internationale Mentor hat beratende Funktion und kann Empfehlungen aussprechen. Er kann keine Rechtsberatung anbieten. In solchen Fällen wenden sich Betroffene an die Rechtsabteilung, Personalabteilung, Personalrat etc.
- Mediation: Es können Aussprachen stattfinden, bei denen der Internationale Mentor als vermittelnde Instanz fungiert.
- Wenn Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrem Vorgesetzten abgeschlossen haben, kennen Sie die darin vereinbarten Fristen und Ziele und ob sie erreicht wurden.
- Vor dem Gespräch mit dem Internationalen Mentor sollten Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz möglichst neutral verhalten und keine Dokumente unterschreiben, die Sie im Detail möglicherweise nicht verstehen.
- Führen Sie Ihren Schriftverkehr in Englisch und bitten Sie Ihre Vorgesetzten, dies ebenso zu tun.
- Führen Sie während der Konfliktphase nach Möglichkeit keine Gespräche unter vier Augen am Arbeitsplatz.
- Sollten Sie krank sein, achten Sie auf Ihre Krankmeldeplicht, informieren Sie umgehend Ihre/n Vorgesetzten und zusätzlich das Sekretariat über Ihre Abwesenheit.
- Bei jeglicher Art von Diskriminierung (Nationalität, Religion, Geschlecht, Leistungsfähigkeit etc.) stehen Ihnen Angebote der allgemeinen Konfliktberatung, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis zur Verfügung.