Aufgaben
- Erfüllung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß den Vorgaben des § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)
- Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes und der korrespondierenden Verordnungen, Richtlinien und Normen
- Vollzug der Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherer
- Beteiligung bei Bau- und Anlagenplanung sowie bei Gerätebeschaffung
- Beratung bei Sanierung, Ausstattung und Organisation
- Nachverfolgung der Auflagenerfüllung/Mängelbeseitigung
- Organisation und Überwachung der Betriebssicherheit
- Organisation und Verwaltung der Gefährdungsbeurteilungen, Mithilfe bei der Beurteilung von Gefahren
- Organisation und Verwaltung der Unfallmeldungen, sowie der Vorschriften- und Regelwerke
- Durchführung von Unfallanalysen; Erstellung der jährlichen Unfallstatistik und des Unfallberichts
- Bestellung Betreuung der Sicherheits- und Laserschutzbeauftragten
- Organisation der Ersthelferaus- und Ersthelferfortbildung
- Vollzug des Chemikalienrechts und der korrespondierenden Verordnungen, Techn. Regeln und Richtlinien
- Vollzug des Grundstoffüberwachungsgesetzes und der Störfallverordnung
- Messung von Gefahrstoffkonzentrationen am Arbeitsplatz
- Biologische Sicherheit, grundsätzliche Fragen des Gentechnikrechts und des Betriebs gentechnischer Anlagen (Gentechnikgesetz und Verordnungen)
- Arbeitssicherheit beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen; GLP (Laborhygiene)
- Vollzug der Biostoffverordnung und des Infektionsschutzgesetzes; Abwicklung von Anträgen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Vollzug des Gentechnikgesetzes: Abwicklung der Antragstellung, Beratung der Antragsteller, Bestellung von Projektleitern und Beauftragten für die Biologische Sicherheit nach GenTSV §28ff. Betreuung der gentechnischen Anlagen, Teilnahme an behördlichen Begehungen
- Beratung beim vorbeugenden Brandschutz
- Organisation des Brandschutzes sowie Organisation von Evakuierungsübungen
- Grundsätzliche Fragen des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts
- Betreuung der zentralen Chemikalienverwaltungssoftware „DaMaRIS“
- Anlaufstelle für Fragen, Auskünfte, Beschwerden zu Themen der Betrieblichen Nachhaltigkeit und Vermittlung an die zuständigen universitären Stellen (oder auch Studierendenwerk etc.)
- Erstellung und Pflege einer Homepage “Nachhaltigkeit an der Universität Würzburg”, Sammlung und Bereitstellung von Informationen, z.B. Gesetzestexte, Infos zu Aktivitäten des “Netzwerk Nachhaltigkeit an Hochschulen in Bayern” etc.
- Unterstützung zur Aktualisierung des Nachhaltigkeitsberichtes der Universität Würzburg in jährlichem Rhythmus
- (Mit-)Vertretung der Universität Würzburg im “Netzwerk Nachhaltigkeit an Hochschulen in Bayern”
- Geschäftsstelle für die Nachhaltigkeitskommission
- Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen
- Grundsätzliche Fragen des Strahlenschutzrechts und des Betriebs von Anlagen nach StrlSchG und StrlSchV
- Arbeitssicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung
- Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der korrespondierenden Richtlinien und Normen sowie Betreuung der Anlagen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen und zur Erzeugung und Anwendung ionisierender Strahlung
- Beratung bei Bau, Ausstattung und Organisation von genehmigungspflichtigen Anlagen
- Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung und der korrespondierenden Richtlinien und Normen sowie Abwicklung der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, Beratung der Antragsteller und administrative Betreuung der Röntgenanlagen
- Bestellung der Strahlenschutzbeauftragten nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung
- Organisation und Betreuung der Zentralen Sammelstelle für radioaktive Abfälle
- Angelegenheiten des Tierschutzes bei Tierhaltung und Tierversuchen; Versuchstierkunde Grundsatzangelegenheiten im Vollzug des Tierschutzgesetzes
- Vollzug des Tierschutzgesetzes: Beratung bei der Antragstellung; Anfertigung von Stellungnahmen zu den Anträgen nach dem Tierschutzgesetz; Kontrolle der Tierhaltungen und der Durchführung der Tierversuche. Organisation der Umsetzung der Versuchstiermeldung
- Betreuung und Auswertung des zentralen Gesundheitsmonitorings der Versuchstiere
- Beratung bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Tierhaltungseinrichtungen und Tierlaboratorien
- Vollzug des Naturschutzrechts (Bundesnaturschutzgesetz; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen) und des Artenschutzrechts (Cites)
- Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes
- Vollzug des Gefahrgutrechts für die Verkehrsträger Straße und Luft
- Betreuung und regelmäßige Schulung der „Beauftragten Personen“ nach Gefahrgutrecht (Verkehrsträger Straße)
- Organisation von Inhouseschulungen über den Lufttransport von gefährlichen Gütern für Versender (PK1)
- Beratung bei Versand von Proben oder Kleinmengen von Gefahrgütern auf dem Land- oder Luftweg oder bei Gefahrgütern im Expressversand
- Beratung bei der Einstufung und Verpackung von gefährlichen Abfällen
- Fachliche Betreuung der Gefahrgutfahrer
- Grundsatzangelegenheiten des Umweltschutzes, insbesondere der Abfallentsorgung
- Beratung bei Bau, Ausstattung und Organisation von Anlagen zur Abfallentsorgung
- Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
- Beratung und Schulung der Beauftragten Personen, Organisation der Schulung der beauftragten Personen
- Optimierung der Entsorgungswege und Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
- Fachliche Betreuung der Annahmestelle für gefährlichen Abfall (Sondermüll) im Zentrum für Entsorgung und Recycling (ZER) und Abwicklung der Entsorgung des gefährlichen Abfalls (Sondermüll) über die GSB (Landesannahmestelle)
- Fachliche und technische Betreuung der Redestillations- und Konditionierungsanlagen für Recycling wiederverwertbarer, verunreinigter Lösungsmittel im Zentrum für Entsorgung und Recycling (ZER); Analytik und Methodenentwicklung
- Überwachung der dezentralen Abfalllagerung, insbesondere für gefährlichen Abfall (Sondermüll)
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Normen des Umweltrechts (u.a. Bundes-Immisionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz)