Annahmebedingungen für Sonderabfälle
Bei der persönlichen Anlieferung bei einer der Annahmestellen muss ein vollständig und korrekt ausgefüllter und von allen Beteiligten unterschriebener Auftrag zur Uni-internen Sonderabfallentsorgung mitgebracht werden. Ein Schema zur Ermittlung der geeigneten Abfallart flüssiger Sonderabfälle kann man als pdf-Datei hierherunterladen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Beaufragte Personen nach Gefahrgutrecht (Mitteilung über die Benennung einer "Beauftragten Person nach Gefahrgutrecht") oder der Institutsvorstand/Arbeitskreisleiter das Formular ausfüllen darf. Die Abholung von Sonderabfällen muss ebenfalls mit diesem Auftrag per E-Mail (zer@uni-wuerzburg.de) angemeldet werden. Das vollständige und korrekte Ausfüllen des Auftrags ist sehr wichtig, da es gleichzeitig als Transportpapier für den Gefahrguttransport dient und deshalb den Anforderungen des ADR* entsprechen muss.
Es dürfen keine Chemikalien, die sich unter Einwirkung von Wasser oder Luft entzünden oder explosionsartig reagieren, sowie selbstentzündliche oder explosive Stoffe angeliefert werden. Diese Substanzen sind in transportfähige Derivate umzusetzen. Lösemittelgemische zur Entsorgung sind neutral (pH 5-9) und peroxidfrei abzugeben.
Der Erzeuger von Sonderabfällen (z.B. LaborantInnen, wissenschaftlicher MitarbeiterInnen, AssistentInnen usw.) ist für die ordnungsgemäße Sammlung und Verpackung dieser Stoffe verantwortlich.
Die Sonderabfälle der Universität werden in folgende Kategorien eingeteilt:
Kategorie | Gebinde/ Etikett | Bemerkungen |
Verbrauchte Foto-Entwickler | 20-L-Kanister/spezielles Etikett für Entwickler |
|
Verbrauchte Foto-Fixierbäder | 20-L-Kanister/spezielles Etikett für Fixierbäder |
|
Halogenhaltige Lösemittelgemische | 10-L-Kanister/spezielles Etikett für Lösemittelgemische | pH-Wert von 5-9 einhalten, ggf. neutralisieren |
Halogenfreie Lösemittelgemische | 10-L-Kanister/spezielles Etikett für Lösemittelgemische | pH-Wert von 5-9 einhalten, ggf. neutralisieren |
Lösemittel für die Destillation | 5- oder 10-L-Kanister/spezielles Etikett für das Lösemittel | Verunreinigungen auf dem Etikett angeben |
Betriebsmittel mit Chemikalien | 30- oder 60-L-Fass, GSB-Aufkleber mit Barcode | keine As-, Be-, Se-, Te-, Tl-, Hg-haltigen Abfälle (diese als Laborchemikalienreste entsorgen) |
Laborchemikalienreste anorganisch | 30- oder 60-L-Fass oder 20-L-Kanister, GSB-Aufkleber mit Barcode | pH-Wert von 5-9 einhalten, getrennt nach flüssig oder fest sammeln. As-, Be-, Br-, I-, Se-, Te-, Tl- und Hg-haltige Abfälle sind jeweils ohne pH-Wertgrenzen separat zu sammeln (max. 30-L- Gebinde) |
Laborchemikalienreste anorganisch sauer | 30- oder 60-L-Fass oder 20-L-Kanister, GSB-Aufkleber mit Barcode | pH-Wert < 5 einhalten, getrennt nach flüssig oder fest sammeln. As-, Be-, Br-, I-, Se-, Te-, Tl- und Hg-haltige Abfälle dürfen in dieser Kategorie nicht gesammelt werden. |
Laborchemikalienreste anorganisch basisch | 30- oder 60-L-Fass oder 20-L-Kanister, GSB-Aufkleber mit Barcode | pH-Wert > 9 einhalten, getrennt nach flüssig oder fest sammeln. As-, Be-, Br-, I-, Se-, Te-, Tl- und Hg-haltige Abfälle dürfen in dieser Kategorie nicht gesammelt werden. |
Laborchemikalienreste organisch | 30- oder 60-L-Fass oder 20-L-Kanister, GSB-Aufkleber mit Barcode | pH-Wert von 5-9 einhalten, getrennt nach flüssig oder fest sammeln. As-, Be-, Br-, I-, Se-, Te-, Tl- und Hg-haltige Abfälle sind jeweils ohne pH-Wertgrenzen separat zu sammeln (max. 30-L- Gebinde) |
Laborchemikalienreste organisch sauer | 30- oder 60-L-Fass oder 20-L-Kanister, GSB-Aufkleber mit Barcode | pH-Wert < 5 einhalten, getrennt nach flüssig oder fest sammeln. As-, Be-, Br-, I-, Se-, Te-, Tl- und Hg-haltige Abfälle dürfen in dieser Kategorie nicht gesammelt werden. |
Laborchemikalienreste organisch basisch | 30- oder 60-L-Fass oder 20-L-Kanister, GSB-Aufkleber mit Barcode | pH-Wert > 9 einhalten, getrennt nach flüssig oder fest sammeln. As-, Be-, Br-, I-, Se-, Te-, Tl- und Hg-haltige Abfälle dürfen in dieser Kategorie nicht gesammelt werden. |
Ausgemusterte Chemikalien in Originalflaschen oder anderen Gefäßen | Verpackung/Kennzeichnung in Absprache mit dem Betriebsbeauftragten für Abfall | Chemikalien auf der vorgegebenen Excel-Liste auflisten und damit bei dem Betriebsbeauftragten für Abfall anmelden, Hinweise zum Ausfüllen der Liste bitte beachten! |
Metallisches Quecksilber | Stahlzylinder oder kleine PE-Fläschchen/GHS-Etikett | PE-Fläschchen in Fass einstellen, auf Verunreinigungen hinweisen |
Thermometerbruch und anderes mit Quecksilber (metallisch) kontaminiertes Glas | Gefahrgut zugelassenes Fass (kein Füllstoff!)/GHS-Etikett | Kleine Mengen können ggf. auch direkt in der Sondermüllannahme abgegeben werden. |
Quecksilberhaltige Geräte (Manometer, Schalter usw.) | Gefahrgut zugelassenes Fass (kein Füllstoff!)/GHS-Etikett | Anlieferung vorher absprechen |
Die Beschriftung der Etiketten darf nur mit wasserfestem Filzstift erfolgen. Bei den GSB-Etiketten für Laborchemikalienreste mit Barcode (Strichzeichen) wird das Hauptfeld auf das Abfallgebinde seitlich aufgeklebt. Auf dem unteren Randstreifen des Etiketts befinden sich ein Aufkleber mit der UN-Nr., der auf die gegenüberliegende Seite des Gebindes geklebt wird und ein Aufkleber mit Barcode, der oben auf das Gebinde geklebt wird.
In ein Gebinde dürfen nur Stoffe verpackt werden, die nicht gefährlich miteinander reagieren können (z.B. Gasentwicklung oder Erwärmung). Bei Anlieferung von Gemischen müssen ein bis drei Stoffe, die zur Einstufung als Gefahrgut geführt haben, angegeben werden.
Generell müssen alle Abfallbehälter für Gefahrgut (UN-Nr.) zugelassen, flüssigkeitsdicht und bruchsicher bzw. der Inhalt bruchsicher (Glasflaschen mit Füllstoff sichern) verpackt werden. Die Abfallbehälter aus Kunststoff dürfen nur maximal fünf Jahre alt sein, das Alter der Behälter ist erkennbar über das eingeprägte Herstellungsdatum (z.B. Datums-Uhr).
Die Behälter müssen außen sauber und dicht sein, ungültige Beschriftungen/Gefahrsymbole sind zu entfernen.
Abfallkanister dürfen nur zu 80% (halogenfreie und halogenhaltige Lösemittelabfälle für die Umfüllanlage) bzw. zu 90% (nur Transport, keine Umfüllung) mit Flüssigkeit gefüllt werden.
Gemäß des ADR* ist bei dem Transport dieser Abfälle die UN-Nr. und die ADR*-Klasse (z.B. 3 für entzündbare flüssige, 6.1 für giftige oder 8 für ätzende Stoffe) sowie die jeweilige Verpackungsgruppe einzutragen. Handelt es sich bei dem Abfall um ein Gemisch mehrerer als Gefahrgut eingestufter Substanzen oder ist der Stoff im ADR nicht namentlich genannt, so muss gemäß Abschnitt 2.1.3 des ADR* eingestuft werden. Stoffdaten und das ADR* sind auch im Internet verfügbar. Auf der Homepage der Universität Würzburg unter Dienstleistungen oder Forschung finden Sie „Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz“. Dort befindet sich unter den Link „Gefahrstoffe“ ein Link „Sicherheitsdatenblätter - Suche“, mit dem Sie zu einer Suchmaske gelangen. Wird ein Sicherheitsdatenblatt gefunden, stehen die Angaben zum Transport unter Abschnitt 14.
Das ADR*-Gefahrgüterverzeichnis finden Sie unter: http://www.umwelt-online.de/regelwerk/gefahr.gut/adr/adr_rid01/32ta_gs.htm
Hinweis: Sollten durch eine falsche Gefahrguteinstufung Schäden entstehen oder Bußgelder verhängt werden, so muss die auf dem Auftrag zur Uni-internen Sonderabfallentsorgung links unterzeichnende Person (Beauftragte Person/Institutsvorstand) damit rechnen, verantwortlich gemacht zu werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Betriebsbeauftragten für Abfall (Büro Hubland Nord, Beatrice-Edgell-Weg 1, Tel.: 31-84711 oder Fax 31-82615) oder den Gefahrstoffbeauftragten (Tel.: 31-82082). Hier und unter 31-84444 (Servicezentrum Technischer Betrieb) können Sie Leergut und ggf. Verpackungsmaterial anfordern.
* ADR (früher GGVS): Accord europeén relatif au transport international des marchandises Dangereux par Route