Brandschutzbeauftragter
Die Tätigkeit
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Bundesländern verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuersicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Beratende und koordinierende Aufgaben im Detail
· Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
· Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
· Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
· Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
· Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten,
Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
· Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
· Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
· Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung
veranlassen und dabei mitwirken
· Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
· Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
· Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
· Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit
besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
· Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
· Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
· Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
· Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
· Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
· Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
eingehalten werden
· Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brand-
schutztechnischen Einrichtungen
· Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den
Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
· Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
· Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz