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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Büro-/Bildschirmsarbeitsplätze und Ergonomie

Quelle: Baua

Am 2. Dezember 2016 wurde die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) geändert. Die Änderungen sind am 3. Dezember in Kraft getreten. Da die Bildschirmarbeitsverordnung in die novellierte Arbeitsstättenverordnung übernommen wurde, tritt sie gleichzeitig außer Kraft. Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung wurden mit geringfügigen Änderungen in die Arbeitsstättenverordnung übernommen. Ergänzt wurden Regelungen zu Telearbeitsplätzen und mobilen Arbeitsmitteln an stationären Arbeitsplätzen. Die DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung behält weiterhin ihre Gültigkeit.

Zum Schutze der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens und um bei Nichtbeachtung ggf. hohe Bußgelder zu sparen, ist es deshalb sehr wichtig für verantwortliche Personen - insbesondere wenn Neuanschaffungen oder Umbauten nötig werden - sich über Anforderungen und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen zu informieren.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

Telearbeitsplätze (Arbeitsstättenverordnung  § 3 Absatz 7) Telearbeitsplätze  sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Arbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit vereinbart und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist. Tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung ( z. B. Notebooks, Tablets; Arbeitsstättenverordnung, Anhang  Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 1 Absatz 1 Nr. 6.4)  Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung zwischen Bildschirm und externem Eingabemittel (insbesondere Geräte ohne Tastatur) dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte nur kurzzeitig verwendet werden oder an denen die Arbeitsaufgaben mit keinen anderen Bildschirmgeräten ausgeführt werden können.

Aufstellung im Raum

●  Blendung und Reflexionen durch Lichteinfall auf dem Bildschirm vermeiden. Bildschirmarbeitsplätze möglichst senkrecht, mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung anordnen. (Tageslicht kommt von der Seite)

●  Raumfläche pro Beschäftigter sollte ca. 8 bis 10 m2 betragen.

Tisch

●  Die auf der Tischplatte aufliegenden Unterarme sollten mit den Oberarmen einen rechten Winkel bilden. Schultern und Oberarme hängen dabei locker herab. Ein höhenverstellbarer Tisch wäre optimal.

●  Feststehende Tische sollten eine Höhe von 74 ± 2 cm aufweisen.

●  Ausreichend große Arbeitsfläche. (optimal: 160-180 cm x 80 cm / funktional: 120 cm x 80 cm)

●  Mindestarbeitsfläche bei Tischkombinationen 1,28 m2

●  Ausreichende Beinfreiheit unter dem Tisch gewährleisten.

●  Nichtglänzende Tischoberflächen bevorzugen, um Reflexionen zu vermeiden. Helle Farbtöne sind dunklen vorzuziehen.

Stuhl

●  Nur Stühle mit 5 Beinen, gebremsten Rollen sowie höhenverstellbarer und drehbarer Sitzfläche benutzen.

●  Die Rückenlehne muss in der Höhe und Neigung verstellbar sein.

●  Benutzer in die ergonomisch richtige Einstellung des Stuhles einweisen.

Blickfeld

●  Sehabstand zum Bildschirm ca. 50 bis 80 cm.

●  Die oberste Textzeile auf dem Bildschirm sollte in horizontaler Blicklinie liegen.

●  Bildschirm so tief als möglich nach unten und leicht nach hinten geneigt einstellen.

●  Bei häufigem Schreiben Konzepthalter verwenden.

Beleuchtung

●  Nennbeleuchtungsstärke für Allgemeinbeleuchtung im Arbeitsraum mind. 500 lx.

●  Leuchten im Arbeitsraum parallel zur Fensterfront anordnen.

●  Lichtfarben von Leuchtstofflampen neutralweiß (nw) bis warmweiß (ww).

●  Die Lampen müssen flimmer- und flackerfrei wirken

●  weitere Infos von der BAuA

Akustik

●  Lärmarme Drucker oder Plotter einsetzen oder die Geräte in einen separaten Raum auslagern.
    Der Beurteilungspegel im Arbeitsraum muss < 55 dB(A) liegen.

Bildschirm

●  Nur Bildschirme mit entspiegelter Oberfläche sowie mit CE- bzw. GS-Zeichen auswählen.

●  Bildschirmeinstellungen mit Positivdarstellung bevorzugen (dunkle Schrift auf hellem Grund).

Vorsorgeuntersuchungen

●  Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge für Bildschirmarbeitsplätze (G37) werden
    empfohlen. Brillenträger sollten gegebenenfalls ihre Brille überprüfen lassen.

Folgen der Bildschirmarbeit

Wer kennt das nicht – nach einigen Stunden vor dem PC fühlt man sich erschöpft und verspannt, Kopf und Nacken schmerzen, die Augen brennen oder tränen. Dazu fragt man sich hin und wieder, ob die Strahlen und elektromagnetischen Felder vielleicht doch schwere Krankheiten wie Krebs auslösen. Computerarbeitsplätze sind wohl kaum mehr aus dem Arbeitsleben wegzudenken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was man selbst und was der Arbeitgeber tun kann und muss.

Ihre Augen erbringen vor dem Bildschirm Höchstleistungen: zwischen 1.500- und 3.500-mal wechselt der Blick in der Stunde zwischen Monitor, Tastatur und Schreibtisch hin und her. Dabei sinkt die Zahl der Lidschläge, die so wichtig sind für das Befeuchten des Auges – Brennen und Jucken sind die Folgen.

Mehr als jeder zweite der rund zehn Millionen Deutschen, die am Computer arbeiten, klagt über häufige Rückenbeschwerden und Kopfschmerzen. Bei jahrelangem Arbeiten vor dem Bildschirm sind oft Langzeitschäden die Folge.

Das RSI-Syndrom

Das RSI-Syndrom (RSI steht für engl. Repetitive Strain Injury = "Schädigung durch wiederholte Anspannung".) ist ein Sammelbegriff für Probleme ind Muskelsn, Sehnen, Gelenken und Nerven, die durch wiederholte gleichförmige Bewegungen entstehen. Es liegt auf der Hand, dass Menschen am Computer besonders häufig betroffen sind: Ständige Maus- oder Tastaturklicks gekoppelt mit einer unphysiologischen oder verkrampften Haltung und einem oft wenig ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz führen schnell zu Problemen – daher auch die alternativen Bezeichnungen "Mausarm" oder "Sekretärinnenkrankheit". Doch auch andere Menschen, die ständig gleichförmige Bewegungen mit Armen und Händen durchführen, können ebenso betroffen sein – man denke nur an Kassierer, Fließbandarbeiter oder Musiker.

Typisches Zeichen sind Schmerzen durch die Reizung der Sehne, die zunächst – wie beim Tennisarm – im Bereich des Ellenbogens auftreten, dort wo die Sehne das Muskels am Knochen ansetzt. Daneben können aber auch Schleimbeutelentzündungen, Muskelverspannungen bis zum Nacken und den Schultern sowie, durch Einklemmungen oder Reizung von Nerven, zu Schwellungen, Kribbeln, Gefühlsstörungen bis hin zu Taubheit im betroffenen Gebiet auftreten. Psychischer Stress kann die Problematik verstärken, u.a., weil er die Verspannungen steigert.

Weitere Info´s zum Thema RSI finden Sie auf folgender Homepage http://www.rsi-online.de/

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Schädliche Strahlungen vom Monitor?

Es klingt etwas gruselig: Fast das gesamte Spektrum der elektromagnetischen Strahlen kommt zur Anwendung, damit Texte und Bilder auf dem Bildschirm sichtbar werden. Aber sie machen nicht krank, das zumindest ist das Fazit mehrerer Studien, die u. a. von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Auftrag gegeben wurden. Die UV-Strahlen etwa, die vom Bildschirm ausgehen, sind geringer als die, die an einem Wintertag durch das Fenster dringen. Krebserregende UV-B und UV-C-Strahlen kommen praktisch nicht vor, und braun wird man bei der sehr geringen Menge an UV-A-Strahlen auch nicht. Die Röntgenstrahlen liegen weit unter den zulässigen Werten. Außerdem gibt es strenge Normen für Monitore. Die TCO 99-Norm hat u. a. die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung verschärft. Und die neueren Flachbildschirme, die die alten Röhrenmodelle überwiegend abgelöst haben, strahlen gar nicht.

Allerdings kann sich in sehr trockenen Räumen die Luft stark statisch aufladen, da elektrische und magnetische Wechselfelder rund um den Bildschirm entstehen. Die Monitoroberfläche lädt sich positiv auf und zieht vor allem negativ geladene Staubpartikel an – ein bekanntes Phänomen vom schnell verschmutzenden Fernseher. Durch häufiges Lüften und eine ausreichend hohe Luftfeuchtigkeit lässt sich dieser Effekt abmildern; für Allergiker ist das allerdings nur ein schwacher Trost.

Ein Problem bleibt: Der Mensch ist vor dem Bildschirm dem Elektrosmog massiv ausgesetzt. Wissenschaftler vermuten, dass durch elektromagnetischen Wellen die Melatoninausschüttung der Zirbeldrüse im Gehirn gebremst wird. Melatonin ist das Hormon, das den Wach-Schlaf-Rhythmus steuert. Bei reduzierter Hormonausschüttung wird das Immunsystem geschwächt, was zu Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit führen kann. Außerdem sagt man dem Melatonin eine krebshemmende Wirkung nach, d.h. umgekehrt, dass die Krebsgefahr steigen könnte, wenn weniger von dem Hormon produziert wird. Der Bildschirm allein bewirkt wohl noch nicht solch massive Veränderungen, seine Wirkung kann sich aber mit den alltäglichen elektromagnetischen Strahlungen aus einer Vielzahl anderer Quellen summieren.

Tipps: Richtige Arbeiten am Bildschirm

  • Die richtige Beleuchtung. Die Konzentration wird besonders dann beansprucht, wenn der Arbeitsplatz falsch beleuchtet ist. Bei Kunstlicht sollte man auf die richtige Beleuchtungsstärke achten und besonders Blendungen oder Spiegelungen vermeiden. Die ideale Beleuchtung ist immer noch das Tageslicht, jedoch nur ohne direkte Sonneneinstrahlung. Je größer der Monitor, desto besser. Bildschirmdiagonalen von wenigstens 17 Zoll sind wichtig. Die Blickrichtung auf den Bildschirm sollte immer parallel zur Fensterfront verlaufen, um zu hohe Lichtkontraste zu vermeiden.
  • Der ideale Abstand zwischen Augen und Monitor beträgt 50 bis 80 Zentimeter.
  • Absolut notwendig sind regelmäßige Pausen, möglichst mit Entspannungsübungen – sowohl für die Augen als auch besonders für Kopf- und Nackenmuskeln. Schauen Sie immer wieder zwischendurch in die Ferne.
  • Bei anhaltenden Sehbeschwerden sollte ein Augenarzt aufgesucht werden.
  • Achten Sie auf eine Bildwiederholfrequenz (gibt an, wie häufig ein Bild pro Zeiteinheit aufgebaut wird) Ihrer Grafikkarte von mindestens 60 Hertz (bei Röhrenbildschirmen 75 HZ). So kontrollieren Sie im Zweifel Ihre Bildwiederholfrequenz: Viele Menschen entdecken ein leichtes Flackern auf hellen Monitorflächen, wenn sie ca. 30 Zentimeter neben den Monitor schauen. Flackert die weiße Fläche am Monitor bei dieser Betrachtung, ist die Bildwiederholfrequenz mit Sicherheit zu niedrig. Übrigens: Je höher die Auflösung des Bildschirms ist, desto geringer darf die Bildwiederholfrequenz sein.
  • Unbedingt verzichten sollte man auf das Rauchen vor dem Monitor. Denn durch das an sich unschädliche elektrostatische Feld werden unzählige kleinste Rauch- und Staubpartikel auf Haut und Augen zurückgeschleudert.
  • Brillenträgern, die unter Augenproblemen leiden, kann unter Umständen die Anschaffung einer speziellen Brille für Bildschirmarbeitsplätze helfen. Deren Gläser sind besonders auf die Entfernungen im Bildschirmbereich abgestimmt und erleichtern das Sehen vor allem im Nahbereich.

Ergonomieprodukte

Ergonomische Eingabegeräte und Hilfsmittel können zur Prävention und Behandlung dieser typischen Schmerzen des Büro-Alltags genutzt werden. Sie benötigen eine Ergonomie-Beratung oder möchten sich erkundigen welche Produkte es in diesem Bereich gibt und würden diese ggf. gerne austesten?

Dann wenden Sie sich bitte an den Betriebsärztlichen Dienst

Höhenverstellbare Schreibtische zum variablen Stehen und Sitzen sind gesundheitsförderlich, denn Sitzzeiten werden unterbrochen und insgesamt verkürzt. Damit sind sie ein wertvolles Hilfsmittel zur Prävention u. a. von Rücken- und Nackenbeschwerden.

Der höhenverstellbare Schreibtisch ist im Webshop bestellbar:

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