Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz - Bildschirmbrillen
Bildschirmbrillen sind spezielle Sehhilfen, die an die besonderen Bedingungen und die individuellen Sehanforderungen der Bildschirmarbeit des/der Beschäftigten angepasst sind. Sie eignen sich nicht als Alltagsbrille.
Die Feststellung der Notwendigkeit einer geeigneten Bildschirmbrille bedarf der abgestimmten Zusammenarbeit der betriebsärztlichen Untersuchungsstelle der Universität Würzburg mit der/dem jeweiligen Augenärztin/Augenarzt und der/dem Optikerin/Optiker.
Welche Schritte sind dazu notwendig?
- Termin beim Betriebsärztlichen Dienst vereinbaren.
- Der Betriebsärztliche Dienst bescheinigt die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille und füllt beide Formblätter (siehe: Vordrucke der Personalabteilung) aus.
- Termin bei Augenarzt/Augenärztin vereinbaren.
- Eine Augenärztin oder ein Augenarzt füllt auf Formblatt (Anlage 1) die Stellungnahme aus.
- Einen Optikerbetrieb auswählen, der für Bildschirmbrillen im Freistaat Bayern autorisiert ist (siehe unter Vordrucke).
- Bildschirmbrille bestellen und eine Stellungnahme des Optikerbetriebs auf Formblatt ausfüllen lassen (Anlage 1).
- Einreichung des komplett ausgefüllten Formblatts (Anlage 1) und der Rechnungen für Augenärztin/Augenarzt und Optikerbetrieb bei der Personalabteilung.
- Die Unterlagen werden durch die Personalabteilung geprüft. Für den Anteil der Erstattung sind konkrete Sätze definiert.
- Die Personalabteilung informiert über die Entscheidung.
- Der Erstattungsbetrag wird auf das Bankkonto des/der Beschäftigten überwiesen.
Vordrucke (der Personalabteilung)
Sie müssen sich vorab im Uni-Netz einloggen um die Informationen einzusehen und finden die Vordrucke der Personalabteilung unter B wie Bildschirmbrille
- Formblatt über die Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille (Antrag)
- Bescheinigung zur Vorlage beim Augenarzt
- Liste der Optiker mit Rahmenvertrag
Vorschriften, Gesetze, Informationen, Broschüren usw.
ArbeitsschutzgesetzSehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen (DGUV Information 250-008)
weitere Informationen