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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Korrektionsschutzbrille

Eine Korrektionsschutzbrille ist eine Kombination aus Korrektions- und Schutzbrille. Sie schützt nicht nur die Augen, sondern ist zugleich eine Sehhilfe. Durch die dioptrische Wirkung des Brillenglases wird eine Fehlsichtigkeit wie Kurzsichtigkeit, Astigmatismus oder Weitsichtigkeit korrigiert.
 

Wer zahlt eine Korrektionsschutzbrille?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen, z.B. eine einfache Überbrille zu bezahlen.

Vor der Beschaffung einer Korrektionsschutzbrille ist deshalb zu klären, ob die Kosten für diese PSA von der zuständigen Einrichtung (Institut, Lehrstuhl, Abteilung, etc.) übernommen werden. Ggf. muss eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Korrektionsschutzbrille für die Kostenübernahme mit vorgelegt werden. In diesem Fall ist ein Termin beim Betriebsarzt zu vereinbaren, um die Notwendigkeit bestätigen zu lassen.

Für die finale Erstattung der Kosten ist es erforderlich, die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung vom Vorgesetzen einzuholen.

 

Notwendige Schritte für die Korrektionsschutzbrille:

  1. Insofern bei Tätigkeiten im Labor oder in Werkstätten PSA zu tragen und eine Korrektion der Augen notwendig ist, Kostenübernahmeerklärung von der zuständigen Einrichtung einholen.
  2. Falls Bedenken über die Notwendigkeit seitens der Einrichtung bestehen, Termin beim Betriebsärztlichen Dienst vereinbaren. Dazu Anmeldebogen Punkt 8, Sonstiges: (Korrektionsschutzbrille) ausfüllen.
  3. Der Betriebsärztliche Dienst führt einen Sehtest durch und bescheinigt die Notwendigkeit einer Korrektionsschutzbrille. Ein zusätzlicher Sehtest bei einem Augenarzt ist nicht notwendig.
  4. Da es sich um PSA handelt, können Beschäftigte bei Einverständnis der Vorgesetzten und geklärter Kostenübernahme zur Beschaffung der PSA, direkt zum Optiker. Falls ein aktueller Brillenpass vorhanden ist, diesen hierzu mitbringen.
  5. Termin bei Abele Optik am Marktplatz in Würzburg vereinbaren und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung für eine UVEX-Korrektionsschutzbrille mitbringen.
  6. Korrektionsschutzbrille bestellen.
  7. Rechnung in der Einrichtung abgeben.

Für die Verglasung stehen:

  • Hartglas,
  • modifiziertes CR 39 und
  • Polycarbonat,

alle mit DIN-EN-Kennzeichnung zur Verfügung.

Die Universität Würzburg bzw. der Brillenhersteller hat mit folgendem/folgenden Optiker/n in Würzburg eine Vereinbarung abgeschlossen:

Alternativ:

Sonstiges, Weitere Informationen