Messungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) an Arbeitsplätzen, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, eingehalten werden. Weiterhin sind die allgemeinen Vorgaben der die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung ergeben einzuhalten.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen
- Vor-Ort-Beratung/Begehung
- Durchführung von orientierenden Messungen wie
- Lärm-,
- Licht-,
- Temperatur-,
- Luftfeuchte-,
- Abzugs-,
- CO2-
- Durchführung von verschiedenen Gefahrstoffmessungen
- Bewertung und Einordnung der Messergebnisse
- Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Arbeitssituation
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf - Team Arbeitsschutz
Sonstiges
Hier gelangen Sie zu unseren Themenseiten