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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Tageslicht am Arbeitsplatz

- leistungsfördernd und gesund!

Das natürliche Tageslicht ist für das Leben auf der Erde ein wesentlicher Faktor. Es beeinflußt durch seine Wirkung entscheidend das Befinden aller Wesen sowie den Lauf der Natur. Wir halten uns jedoch sehr häufig in Bereichen auf, die künstlich beleuchtet werden - bei der Arbeit, aber auch in der Freizeit. Der Mangel an natürlichem Tageslicht bzw. die falschen oder auch unzureichen- dem Lichtquellen können dann zu unangenehmen Begleiterscheinungen führen.

Was ist Tageslicht?

Tageslicht ist der sichtbare Teil der Sonnen- und Himmelseinstrahlung. Die sichtbare Strahlung ist der kleine Ausschnitt aus dem Bereich der elektromagnetischen Strahlung bei Wellenlängen zwischen 380 und 780 Nanometer. Licht wird einfarbig wahrgenommen, besteht aber aus erschieenen Farbanteilen, die bei Brechung des Lichts durch ein Prisma sichtbar werden.

Am violetten Bereich des Lichts schließt sich die ultraviolette (UV-)Strahlung und am roten Bereich die infrarote (IR-)Strahlung an. Letztere wird auch als Wärmestrahlung bezeichnet.

Das Tageslicht ändert je nach

  • Tages- und Jahreszeit,
  • Bewölkung und
  • geografischer Lage

seine Helligkeit, Richtung und Farbe.

Warum ist Tageslicht wichtig?

Durch die verschiedenen Helligkeiten, Lichtrichtungen und Lichtfarben wirkt Tageslicht unterschiedlich stimulierend auf den Menschen. Er ist entwicklungsgeschichtlich an das veränderliche Tageslicht, den Rhythmus von Tag und Nacht angepasst. Seine innere Uhr wird dadurch „gestellt“. Das Licht im Freien weist hohe Beleuchtungsstärken auf. Selbst an einem trüben Novembertag können dort etwa 5.000 Lux gemessen werden. Im Sommer werden bei bedecktem Himmel 20.000 Lux, bei Sonnenschein sogar bis zu 100.000 Lux erreicht. Tageslicht steht meistens ausreichend zur Verfügung – es muss nur zielgerichtet an den Arbeitsplätzen genutzt werden. Werden Arbeitsplätze mit ausreichendem Tageslicht beleuchtet, wirkt es auch stimulierend und motivierend auf die Mitarbeiter, die in Innenräumen arbeiten. Diese Wirkung wird allein mit künstlicher Beleuchtung nicht erreicht. Haben die Mitarbeiter zudem eine gute Sichtverbindung nach außen, erhalten sie Informationen z.B. über ihre Umgebung und das Wetter, die zu ihrem Wohlbefinden beitragen. Außerdem können wirtschaftliche Vorteile, z.B. durch Einsparung von Energiekosten für die künstliche Beleuchtung erreicht werden. Negative Auswirkungen und Kosten, die durch einen unangemessenen Wärmeeintrag verursacht werden, lassen sich durch eine gezielte Planung gering halten und oftmals vermeiden.

Was sagt der Gesetzgeber?

Auf Grund der positiven Wirkungen des Tageslichts für die Gesund heit des Menschen, stellt auch die Arbeitsstättenverordnung besondere Anforderungen an die Nutzung des Tageslichts.
Auszug aus dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung „ 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein.“ Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 3.4 „Beleuchtung“ konkretisiert diese Anforderung der Arbeitsstättenverordnung. Die BG-Regel „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeits stätten“ (BGR 131) greift diese Forderungen auf und betont zudem die Bedeutung der Sichtverbindung nach außen.

 

Was bedeutet möglichst ausreichendes Tageslicht?

Ausreichendes Tageslicht wird erreicht, wenn das Verhältnis von lichtdurchlässiger Fläche (z.B. von Fenstern, Türen, Wänden, Dachoberlichtern) zur Raumgrundfläche mindestens 1 : 10 beträgt. Für Räume mit höheren Sehanforderungen ist von einem Verhältnis von 1 : 5 auszugehen. Dabei sind bestimmte Randbedingen (z.B. keine Verbauung) Voraussetzung. Um auch die geforder ten Beleuchtungsstärken an den Arbeitsplätzen ausschließlich mit Tageslicht zu erreichen, sind weitere Faktoren maßgeblich (siehe hierzu Abschnitt 9).

Nicht zu jeder Tages- und Jahreszeit besteht die Möglichkeit, die Arbeitsplätze ausschließlich mit Tageslicht genügend zu beleuchten. Werden die geforderten Beleuchtungsstärken allein durch das Tageslicht nicht erreicht, soll die künstliche Beleuchtung zugeschaltet werden. Aber auch dann kann der Tageslichtanteil aktivierend, leistungs- und gesundheitsfördernd wirken. Ob diese positiven Wirkungen erreicht werden, hängt von mehreren Einflussfaktoren ab, z.B. der spektralen Zusammensetzung und der Helligkeit des Lichts. Jedoch fehlen diesbezüglich noch ausreichend abgesicherte und detaillierte Erkenntnisse. Arbeitsräume können mit Hilfe des Tageslichtquotienten auf ausreichendes Tageslicht überprüft werden.

Welche Beleuchtungsstärken werden durch Fenster und Dachoberlichter erreicht?

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welcher Anteil an Fenster- bzw. Dachoberlichtflächen in Bezug zur
Grundfläche notwendig ist, um die angegebenen horizontalen Beleuchtungsstärken zu erreichen.

Von folgenden Faktoren wird bei den Beispielen ausgegangen:                                               
Beleuchtungsstärke im Freien:

  • 5 000 Lux (horizontal)
    An 85 % aller Tage im Jahr liegen die Beleuchtungsstärken im Freien von 8Uhr bis
    17Uhr bei mindestens 5 000 Lux.

Faktoren bei der Tageslichtbeleuchtung mit Fenstern:

  • Farbneutrale Verglasung der Fenster
  • Lichtdurchlass (Lichttransmissionsgrad) ca. 65 bis 75 %
  • normal geschnittene Räume (Verhältnis Breite : Tiefe etwa 1 : 2)
  • Breite der Fensterfront etwa Raumbreite
  • Breite und Höhe der Fenster etwa 1,5 m bis 2,5 m
  • Brüstungshöhe etwa 0,90 m
  • Fensteroberkante deckennah
  • keine Abschattung durch Verbauung oder Pflanzen

Faktoren bei der Tageslichtbeleuchtung mit Dachoberlichtern:

  • gleichmäßige Verteilung der Dachoberlichter
  • farbneutrale, opale (milchig trübe) Materialien
  • Lichtdurchlass (Lichttransmissionsgrad) ca. 65 bis 75 %
  • Hallenhöhen ca. 7 m

 

 

 

Was kann man nachträglich tun, wenn nicht genügend Tageslicht am Arbeitsplatz ankommt?

Wenn Arbeitsplätze in bereits bestehenden Gebäuden eingerichtet sind bzw. eingerichtet werden sollen,
können bauliche Maßnahmen, um den Tageslichteinfall zu erhöhen, meist nur noch mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand oder nicht mehr durchgeführt werden. Dennoch gibt es Möglichkeiten, das Tageslicht an
den Arbeitsplätzen besser zunutzen,

z.B.

  • Arbeitsplätze fensternah anordnen
  • Hohe und dicht wachsende Pflanzen zurückschneiden
  • Fenster und Dachoberlichter regelmäßig reinigen
  • helle Gestaltung von Decken, Wänden und großflächigen Einrichtungen in den
    Arbeitsräumen sowie regelmäßige Renovierung bzw. Reinigung (wirkt sich auch
    bei der Nutzung der künstlichen Beleuchtung aus)

Erhalten Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen nicht ausreichend Tageslicht, besteht die Möglichkeit,
Alternativen zu schaffen. So ist es sinnvoll, Besprechungsräume, Pausenräume, Kantinen, Flure,
Treppenhäuser usw. mit möglichst viel Tageslicht zu beleuchten und dort die Sichtverbindung
nach außen zu ermöglichen.

Was ist zu beachten, damit Tageslicht die Mitarbeiter nicht stört?

Tageslicht hat hauptsächlich positive Effekte, kann aber auch stören. Zum Beispiel können Reflexionen
und Blendungen die Sehaufgaben erschweren und es kann zu Fehlern kommen. Außerdem führen
zu hohe Wärmeeinträge durch Sonnenstrahlung zu einer übermäßigen Aufheizung der Arbeitsräume.
Es ist wichtig, sorgfältig abzuwägen, in welchem Maße das einfallende Tageslicht zum Wohlbefinden
der Mitarbeiter und zur Beleuchtung beiträgt oder inwieweit es zu Blendung und erhöhten Wärmeeinträgen
führt. Solche Vorüberlegungen vermeiden unnötige Kosten z.B. für eine zusätzliche Raumklimatisierung.
An Fenstern und an Dachoberlichtern mit Einfall von direktem Sonnenlicht sollten Sonnenschutzvorrichtungen
vorgesehen werden. Für Arbeitsräume mit Bildschirmarbeitsplätzen fordert die Bildschirmarbeitsverordnung
an allen Fenstern geeignete, verstellbare Vorrichtungen, durch die sich Blendungen und störender
Lichteinfall vermeiden lassen.
Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern werden entsprechend ihrer Bauart unterschieden in:

  • innen liegend
  • zwischen den Fensterscheiben liegend 
  • außen liegend

Der innen liegende Sonnenschutz schützt wenig vor Wärmeeinträgen. Er ist in erster Linie als Blendschutz
wirksam. Außen liegende Sonnenschutzvorrichtungen schützen dagegen wirkungsvoller vor Wärmeeinstrahlung.
Sonnenschutzvorrichtungen sollten verstellbar sein, das heißt geöffnet und geschlossen
sowie für
die Sichtverbindung nach außen individuell und entsprechend dem jeweiligen Sonnenstand eingestellt werden
können. Dabei sollte der Raum zweckmäßigerweise nicht soweit verdunkelt werden, dass die künstliche Beleuchtung
zugeschaltet werden muss. Vorteilhaft sind zweigeteilte Sonnenschutzvorrichtungen, die im unteren Bereich
geschlossen werden können, während im oberen Bereich noch das Tageslicht einfällt. Eine für sie günstige
Einstellung der Sonnenschutzvorrichtungen sollten die Mitarbeiter selbst vornehmen können.

In der BG-Information „Sonnenschutz im Büro – Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend-und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen“ (BGI 827) finden Sie weitere Informationen und Auswahlkriterien für geeignete Sonnenschutzvorrichtungen. Bei Dachoberlichtern kann die Blendung auch durch lichtstreuende Materialien begrenzt werden.

Warum ist eine Sichverbindung nach außen wichtig?

Auch wenn die neue Arbeitsstättenverordnung eine „Sichtverbindung nach außen“ nicht mehr
explizit fordert, ist sie dennoch von hoher Bedeutung für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Sie
nehmen darüber die unmittelbare Umgebung des Gebäudes wahr und erhalten wesentliche
Informationen. Es sind nicht nur solche über Tages- und Jahreszeit, sondern auch die kleinen
Informationen z.B. zu Wetter, Wind und Geschehen in der Umgebung, die eine „Antenne nach
außen“ darstellen. Sie verhindern das Gefühl des Eingeschlossenseins, den so genannten „Bunkereffekt“.
Deshalb sollten die Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen, aber auch in Besprechungs- und Pausenräumen nach
außen schauen können. Die Sicht nach außen sollte durch klare Verglasungen in Augenhöhe
verzerrungsfrei und ohne farbliche Verfälschungen möglich sein b) c) . Ein Oberlicht in Dach oder
Wand erfüllt die Funktion der Sichtverbindung nach außen meist nicht d).

Neben ausreichend großen lichtdurchlässigen Flächen sollten für eine gute Sichtverbindung nach
außen auch folgende Maße berücksichtigt werden:

  • Brüstungshöhe, Höhe der Unterkante des durchsichtigen Teils eines Fensters
    über dem Raumfußboden, je nach überwiegender Tätigkeit im Sitzen oder Stehen
    zwischen 0,85 m und 1,25 m
  • Die Breite des durchsichtigen Teils eines Fensters mindestens 1 m
  • Die Höhe des durchsichtigen Teils eines Fensters mindestens 1,25 m

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