Arbeitsunfall (§8 SGB VII)
Der Arbeitsunfall ist ein UNFALL,
(.. zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.)
den ein VERSICHERTER
bei einer VERSICHERTEN TÄTIGKEIT
(Betriebstätigkeit, einschließlich Dienstwegen und Dienstfahrten oder im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten)
erleidet.
Merkmale:
- Es muss ein Körperschaden vorliegen
- Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder Verlust eines Hilfmittels (Bsp. Brille)
- Das Ereignis muss zeitliche begrenzt sein
- Es muss eine äußere Einwirkung gegeben sein
Nichtversichert sind:
sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie z.B. Esseneinnahme und private Arbeiten auf Maschinen des Betriebes.
Wichtiges:
Eine Unfallmeldung ist immer dann auszufüllen, wenn infolge der Unfallverletzung Kosten entstanden sind oder die Entstehung nicht ausgeschlossen werden kann oder der Versicherte mehr als 3-Kalendertage ausfällt.
Alle sonstigen Hilfeleistungen (sog. Bagatellunfälle) sind im Verbandbuch/Meldeblock zu dokumentieren. Gleichgültig, wer die Aufzeichnungen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz sind zu beachten. Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Das Verbandbuch bzw. die Formulare des Meldeblocks sind 5 Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als „Bagatellunfall“ erscheinen können.