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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Unfall und Berufsunfähigkeit

Definition

Unfall ist ein plötzliches, nicht geplantes, in dem Moment unvorhersehbares Ereignis, das zu einer Verletzung und / oder zu einem Sachschaden führt.

Es wird unterschieden:

Sonstiges:

Wie kommt es zum Unfall?

Unfälle geschehen nicht, Unfälle beruhen auf Ursachen. Fast immer liegen mehrere Ursachen vor, d.h. nachprüfbare Tatsachen, Fakten, Gegebenheiten, Umstände. Meist reicht die Beseitigung nur einer Ursache aus, um den Unfall unmögliche zu machen. Damit die Ursachen beseitigt werden können, müssen sie zunächst ermittelt werden.

Unfallursachen (TOP-Liste)

Technische Ursachen
Fehlende Schutzvorrichtungen, Mangelhafte Fahrzeuge, Defekte Geräte/Maschinen, Fehlende Belüftung usw.

Organisatorische Ursachen
Keine Betriebsanweisungen, Unzureichende Kontrolle, Kein Ersthelfer ausgebildet, Kein Sicherheitsbeauftragter, Unfallverhütungsvorschriften nicht vorhanden usw.

Personenbezogene Ursachen
Unerfahrenheit, Alkohol am Arbeitsplatz, Nichtbefolgen von Sicherheitsanweisungen, Nichtbenutzung von Schutzausrüstung, Angeberei usw.

Unfallverhütung

Unfallverhütung ist nichts anderes als die Beseitigung von Unfallursachen (TOP-Liste).

Unfallmeldung

Eine Unfallmeldung dient dazu, dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist.

Die Unfallmeldungen sind der Stabsstelle Arbeitssicherheit darüber hinaus ein unentbehrliches Hilfsmittel in Sachen Unfallverhütung, enthalten sie doch wichtige Hinweise für Maßnahmen, die zu ergreifen sind, um ähnlich gelagerte Unfälle in Zukunft zu vermeiden.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Beschreibung des Unfallgeschehens zutreffend, vollständig und aussagekräftig ist. Nur dann kann die Unfallursache richtig beurteilt und es können entsprechende Maßnahmen getroffen werden. (Daher Einführung des Beiblattes) Die Unfallkasse behält sich die Überprüfung der Sachverhalte vor.

Eine Unfallmeldung (Unfallanzeige, Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles ehem. Dienstunfalluntersuchung) ist immer dann auszufüllen, wenn infolge der Unfallverletzung Kosten entstanden sind oder die Entstehung nicht ausgeschlossen werden kann oder der Versicherte mehr als 3-Kalendertage ausfällt.

Hinweis zum Verbandbuch

Alle sonstigen Hilfeleistungen (sog. Bagatellunfälle) sind im Verbandbuch/Meldeblock zu dokumentieren.

Gleichgültig, wer die Aufzeichnungen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz sind zu beachten.

Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.

Das Verbandbuch bzw. die Formulare des Meldeblocks sind 5 Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als „Bagatellunfall“ erscheinen können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Krankentransport

Der Verunfallte ist entsprechend der Verletzungen fachgerecht zu transportieren, daher ist
abzuwägen, wie schwer der Verunfallte verletzt ist. Dafür hat der Unternehmer auch Sorge zu tragen. Die Kosten werden vom Versicherungsträger (hier: LUK) übernommen.

Schwerverletzte:
(Starke äußere/innere Verletzungen, Kreislaufprobleme, Schockanzeichen u.ä.) hier muss ein Krankenwagen gerufen werden.

Leichtverletzte:
(vom Ersthelfer versorgte Schnittwunden, leichte Verletzungen wie Fingerfraktur, Knöchel-/Knieverletzungen...) hier kann es ausreichen lt. DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb", den Transport in PKW, Taxi, Bus o. ä. durchzuführen oder ggf. zu Fuß.

Ob der Verletzte neben dem Fahrzeugführer* durch eine weitere Person begleitet werden muss, ist von der Art der Verletzung bzw. der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig. * Hier wird die Formulierung "neben dem Fahrzeugführer" gewählt. Insofern sollte man einen Verletzen niemals allein mit dem Auto zum Arzt schicken, da immer die Gefahr besteht, dass der Kreislauf plötzlich stark absinkt. Zu Fuß kann jemand im Einzelfall schon einmal ein paar Meter allein zum Arzt laufen. Wichtig ist hier, dass auf dieser Wegstrecke auch noch andere Menschen unterweg sind, die notfalls eingreifen könnten. 

Sonstige Hinweise:
Der Verunfallte/die Begleitperson würde die Taxirechnung vorstrecken, dank Quittung wird die LUK diesen Betrag jedoch wieder zurücküberweisen. Der Transport mit dem privat PKW ist zulässig, für den Wagen besteht allerdings kein gesonderter Versicherungsschutz! 

Behandlung nach dem Durchgangsarztverfahren

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Unfallversicherung

Studenten, Angestellte und Arbeiter an bayerischen Universitäten und Fachhochschulen sind bei der Bayerischen Landesunfallkasse gesetzlich unfallversichert. Versichert sind die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, sowie Berufskrankheiten. Genaueres hierzu finden Sie auf den Seiten unserer Entschädigungsabteilung. Der Versicherungsschutz ist für diese Personengruppen beitragsfrei, denn die Kosten trägt das Land Bayern.


Ausführliche Informationen zum Versicherungsschutz für Personen, die in unterschiedlichen Funktionen an Hochschulen tätig sind, bieten Ihnen folgende Broschüren:

Wichtigste Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Die Präventionsarbeit der Landesunfallkasse München umfasst:

  • Beratung zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Weiterbildung von Beschäftigten und
  • Schulung von Sicherheitsbeauftragten (Seminarangebot)
  • Überwachung von Maßnahmen zur Prävention und zur Ersten Hilfe

Dabei arbeitet sie eng mit den Betriebsärzten, sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit aus dem Hochschulbereich zusammen.

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