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Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Tierschutzrecht

Versuchstiermeldeverordnung

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Wer Wirbeltiere zu Versuchszwecken einsetzt, ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Angaben über Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere sowie über den Zweck und die Art der Versuche oder der sonstigen wissenschaftlichen Verwendungen zu machen. Mit Hilfe dieser Angaben wird bundesweit eine jährliche Statistik über den Einsatz von Wirbeltieren zu Versuchszwecken erstellt.

Mit Datum vom 12.12.2013 ist die Versuchstiermeldeverordnung (download) veröffentlicht worden. Sie trat am 18.12.2013 in Kraft und ist erstmals für die Meldung der im Jahr 2014 für wissenschaftliche Zwecke eingesetzten Wirbeltiere oder Kopffüßer anzuwenden. Die Meldungen sind in elektronischer Form für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des folgenden Jahres mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage zur Versuchstiermeldeverordnung zu erstatten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zu diesem Zweck eine Excel-Tabelle veröffentlicht, die für die Abgabe der Meldung zu verwenden ist. Außerdem wurde ein Leitfaden  zum Ausfüllen des Excel-Formulars, der auch weitere Hinweise, Definitionen und Hilfen enthält, veröffentlicht. Beides, Leitfaden und Tabelle, kann auf der Seite des BMEL heruntergeladen werden. Grundsätzlich bestehen Meldepflichten für Verwendungszwecke nach §4 Abs. 3 (getötet für wissenschaftliche Zwecke, ohne Vorbehandlung) und §7 Abs. 2 (alle anzeigepflichtigen oder genehmigungspflichtigen Verwendungen für wissenschaftliche Zwecke) des am 13.07.2013 in Kraft getretenen Tierschutzgesetzes. Zur Meldung verpflichtet ist die Person, die für die Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern für vorstehend genannte Zwecke verantwortlich ist – also in aller Regel der Versuchs- oder Projektleiter.

Mitarbeiter der Universität Würzburg und des Universitätsklinikums Würzburg senden ihre Jahresmeldungen in elektronischer Form bitte spätestens zum 31.03. des Kalenderjahres an die

Stadt Würzburg 
Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 
E-Mail: verbraucherschutz@stadt.wuerzburg.de

und stellen der Tierschutzbeauftragten eine Kopie, ebenfalls per E-Mail (tierschutzbeauftragter@uni-wuerzburg.de), zu. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.