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Gleitzeit- und Zeiterfassungsstelle, Urlaubsangelegenheiten der Gleitzeitteilnehmenden

Flexible Regelungen zur Arbeitszeit sind ein bedeutender Beitrag sowohl zur Stärkung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten als auch zur besseren Berücksichtigung der dienstlichen Notwendigkeiten einer modernen effektiven Universität. Diesem Zuwachs an Flexibilität steht ein Zuwachs an Verantwortung der einzelnen Beschäftigten, aber auch der Vorgesetzten gegenüber, denn die Möglichkeit der selbstbestimmten Arbeitszeitgestaltung muss immer dort ihre Grenze finden, wo der reibungslose Dienstablauf nicht mehr gewährleistet ist.

Mit der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitszeit erweitert und damit die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit verbessert. Der Kanzler und der Personalrat vertrauen dabei auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Regelungen dieser Vereinbarung.

Die gleitende Arbeitszeit soll den Beschäftigten die Möglichkeit einräumen, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen innerhalb der Rahmenzeit selbst zu bestimmen und dadurch den persönlichen Bedürfnissen anzupassen. Der geordnete Dienstbetrieb ist jedoch durch die jeweiligen Vorgesetzten sicher zu stellen. Die Dauer der vorgeschriebenen bzw. tariflich vereinbarten Arbeitszeit wird dadurch nicht berührt.

Die Regelungen der gleitenden Arbeitszeit gelten an der Universität Würzburg für das wissenschaftsstützende Personal.

Die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit kann im Einzelfall aus bestimmtem Anlass zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs durch den Kanzler eingeschränkt werden. Soweit die Einschränkung fünf zusammenhängende Arbeitstage übersteigt, ist der Personalrat zu hören.

 

Die Regelungen zur Gleitenden Arbeitszeit sind durch Dienstvereinbarung zwischen dem Kanzler der Universität und dem Personalrat der Universität geschlossen. Die ab dem 01.11.2023 gültige Fassung finden Sie hier:

DV über die gleitende Arbeitszeit

FAQs

Sollzeitrechner

Weiterhin finden Sie hier noch Anträge und Formulare:

- Antrag auf Buchungskorrekturen

- Antrag auf Anrechnung von Reisezeiten bei Dienstreisen

- Formular zur Meldung von Fehlgründen

- Urlaubsbogen

Missbrauch der zur Zeiterfassung geschaffenen Einrichtungen stellt ein schweres Dienstvergehen bzw. einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Kommt die Zeiterfassungskarte abhanden oder ist sie defekt, ist dies unverzüglich der Gleitzeiterfassungsstelle mitzuteilen.

Die Online-Beantragung von Dienstbefreiungen über das ZMS BayZeit wird untersagt. Wie bisher auch sind Dienstbefreiungen über die jeweiligen Fachreferate der Personalabteilungen in schriftlicher Form zu beantragen. Zuwiderhandlungen stellen ein Dienstvergehen dar und ziehen personalrechtliche Konsequenzen nach sich.

Weiterhin sind alle Anträge nur den direkten Vorgesetzten oder ggf. die Vertretung im Amt zuzuleiten.

Daten, die mit dem Zeiterfassungssystem anfallen, werden nur hinsichtlich der Arbeitszeiterfassung und der Einhaltung dieser Dienstvereinbarung ausgewertet. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Auswertungen für statistische Zwecke, die nicht namentlich zuzuordnen sind.

Die im ZMS BayZeit gespeicherten Daten werden ausschließlich auf dem Zentralserver des Rechenzentrums der Universität Regensburg gespeichert. Einsichtnahme ist nur den für die Gleitzeit zuständigen Sachbearbeitungen der Universität Würzburg, sowie den zuständigen Sachbearbeitungen der Leitstelle Zeitwirtschaft am LfF Regensburg möglich.