Statistik
Meldungen von Abschlussprüfungen
Im Rahmen des Vollzugs des Hochschulstatistikgesetzes ist die Universität Würzburg verpflichtet, dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zur Erstellung der Prüfungsstatistik die Prüfungsfälle der jeweiligen Semester zu melden, die an der Universität Würzburg in Form einer Datei geliefert wird.
Um diese Datei erstellen und eine vollständige Lieferung gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dem Referat 2.2 - Studienangelegenheiten der Zentralverwaltung die Prüfungsfälle möglichst unverzüglich jedoch spätestens für ein
Sommersemester bis spätestens 15. Januar jeden Jahres bzw.
Wintersemester bis spätestens 15. Juli jeden Jahres
zu melden.
Dazu können folgende Meldebögen verwendet werden:
Für Prüfungen von Kandidaten, die als ordentliche Studenten an der Universität immatrikuliert sind oder waren.
Für Prüfungen von Kandidaten, die nie als ordentliche Studenten an der Universität immatrikuliert waren.
Zu melden sind sowohl die bestandenen, als auch die endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfungen.
Von der Meldung betroffen sind alle dezentralen Prüfungsämter der Universität für die nachfolgenden Prüfungsarten:
- Magisterprüfungen
- Promotionen
- Bachelor- und Masterprüfungen, soweit sie nicht über das Referat 2.3 - Prüfungsangelegenheiten gemeldet werden
- Abschlussprüfungen der Aufbaustudiengänge
- Abschlussprüfungen der Weiterbildungsstudiengänge
- Abschlussprüfung des Begleitsstudiums Europäisches Recht
Die Prüfungen der zentralen Prüfungsämter der Universität (Referat 2.3 - Prüfungsangelegenheiten) oder der Landesprüfungsämter werden direkt geliefert.
Hinweis:
Da ein Student gemäß Art. 49 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes zum Ende des Semesters exmatrikuliert ist, in dem er die Abschlussprüfung bestanden hat bzw. gemäß Art. 49 Abs. 2 Nr. 3 zu exmatrikulieren ist, wenn er eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden hat, wird jedoch gebeten, die Erfassungsbögen für Abschlussprüfungen sobald als möglich ggf. auch einzeln, an das Referat 2.2 - Studienangelegenheiten zu übersenden, um den Studenten rechtzeitig auf die Rechtsfolgen hinweisen zu können.