Vertragsabschluss/Serviceleitfaden
Vertragsabschluss
Bei vielen Vorhaben ist aus rechtlichen Gründen eine vertragliche Vereinbarung erforderlich, die vom Kanzler unterzeichnet wird. Zuvor erfolgt in jedem Fall eine Prüfung durch das Justiziariat im Hinblick auf alle juristischen Fragen, sofern diese nicht speziell einer anderen Abteilung oder Stabsstelle zugewiesen sind (bspw. fallen vergabe- und haushaltsrechtliche Fragen in den Zuständigkeitsbereich Finanzabteilung). Insbesondere betroffen sind Verträge, bei denen die Universität eine Verpflichtung eingeht, z.B. bei Kooperationsverträgen, Forschungsverträgen, Sponsoringverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen und Material Transfer Agreements. Um dabei einen reibungslosen Ablauf sicherstellen zu können, stellt der Serviceleitfaden zum Vertragsabschluss Informationen im Hinblick auf die Vorbereitung/Verhandlung sowie den Abschluss von Verträgen bereit.