Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung kurz GWB ist die gesetzliche Grundlage nach der Beschaffungen über 221.000 € (ohne MwSt.) durchzuführen sind.
Die nicht-amtliche Fassung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 23.02.2016 finden Sie unter Referat 3.3 - Einkauf --> Dateien --> Gesetze.