Diensträume
Verschönerungen der Diensträume durch Bilder oder andere Kunstwerke fallen regelmäßig nicht unter den Begriff der Notwendigkeit im haushaltsrechtlichen Sinn, entsprechende Ausgaben sind deshalb unzulässig.
Verschönerungen der Diensträume durch Bilder oder andere Kunstwerke fallen regelmäßig nicht unter den Begriff der Notwendigkeit im haushaltsrechtlichen Sinn, entsprechende Ausgaben sind deshalb unzulässig.