Gleichtstellungskonzept (Finanzen)
Im Gleichstellungskonzept der Universität sind diese Maßnahmen finanzwirksam:
- Fonds für Mutterschutzvertretungen und Überbrückung von Beschäftigungsverboten:
Hierfür werden 80.000 € pro Jahr über den beschlossenen Vorwegabzug für zentrale Maßnahmen des Gleichstellungskonzepts bereitgestellt.
- Fonds für Reisekostenzuschüsse:
Die Aufwendungen hierfür werden zentral bereitgestellt.
SCIENTIA - Karriereentwicklungsprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen:
Sach- und Programmkosten in Höhe von 50.000 € (TrainerInnen, Coaches etc.; Büro, Druckkosten, Reisekosten etc.) werden aus Mitteln der Universitätsfrauenbeauftragten finanziert; die Koordinatorin des Programms wird zentral finanziert.
Überbrückungsfonds zur Zwischenfinanzierung von Beschäftigungsverhältnissen
Die Universitätsfrauenbeauftragte stellt in Form von Stipendien die aufzubringenden Mittel bereit.
10 Freistellungen für Habilitandinnen:
Ressourcenbereitstellung durch die Fakultäten.
- Fonds für Vortragsveranstaltungen zur Kandidatinnensuche:
Die Universität bezuschusst die notwendigen Aufwendungen mit 50% der anfallenden Kosten.
- Bonusprogramm für Juniorprofessorinnen
Für jede Fakultät sind grundsätzlich bis zu 180.000 € bzw. 360.000 € (für jeweils drei Jahre) in diesem Bonusprogramm vorgesehen, die zentral bereitgestellt werden.
siehe auch
weitere Informationen erhalten Sie im Wueteams