Gruppierungsplan (VV BayHS, Anlage 2)
Gruppierungsplan
Im Gruppierungsplan ( Link ins Internet; BayernRecht / Link zur Datenbank Juris (Uni intern )sind die Zuordnungen von Einnahmen und Ausgaben zu Gruppen und Obergruppen (Titel) festgelegt, die schliesslich im jeweiligen Haushaltsplan (Link ins Internet; StMFLH) beim entsprechenden Kaptitel mit den aktuellen Zahlen zu finden sind.