Honorare für Weiterbildungsveranstaltungen
Für die Weiterbildung von Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden oder Mitarbeitenden der Universität können externe freiberuflich Tätige oder Unternehmen beauftragt werden. Deren Weiterbildungsangebot soll das der Universität ergänzen. Die Vergabe kann zu marktüblichen Konditionen erfolgen und hat die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Bei der zusätzlichen Lehre für Studierende bleibt es bei den bewährten Regelungen (Lehraufträge, Gastvorträge, etc.). Ausgaben aus diesem Anlass sind mit dem Sachkonto 6540002000 Dozentenhonorare Fort- und Weiterbildung zu buchen. Die Regelungen zu freiberuflichen Tätigkeiten sind soweit zutreffend zu beachten. |
siehe auch
Weitere Informationen siehe auch Wueteams