Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschule (WissZeitVG)
Im März 2015 verständigten sich die bayerischen Hochschulen gemeinsam mit Herrn Minister Spaenle auf Grundsätze im Umgang mit Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Ziel war eine Übereinkunft zu Arbeitsbedingungen, die sowohl den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen dienen, dabei Forschung und Lehre sichern, wie auch Nachwuchs-wissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern Perspektiven aufzeigen.
Diesem Ziel entsprechend wurde im März 2016 das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert. Seither ist gesetzlich geregelt, dass die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung erfolgt und die vereinbarte Befristungsdauer so bemessen sein muss, dass sie der angestrebten Qualifizierung angemessen ist.
Die Grundsätze wurden im Jahr 2019 überarbeitet und sind auch weiterhin gesetzeskonform auszulegen.
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