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    VerwaltungsABC

    Unfall - was nun

    Ein Unfall ist nach der gesetzlichen Definition ein plötzlich eintretendes Ereignis, das zu einem nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden führt.

     

    Dienst-, Arbeits- oder Wegeunfall

    Die Unfallanzeige ist durch den Unternehmer bzw. Vorgesetzten zu erstatten, wenn ein Dienst-/Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall ( z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitstätte) vorliegt, eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zu Folge hat. Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte muss die Anzeige binnen drei Tagen nach dem Unfall erstatten. (Unfallanzeige, Dienstunfalluntersuchung)