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Zentrum für Sprachen

Feststellungsprüfung Latein

Vorbereitungskurse auf die Feststellungsprüfung

Am ZFS werden zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung jährlich drei aufeinander aufbauende Kurse angeboten, die jeweils im Frühjahr in die Latinumsprüfung münden. Bei regelmäßiger Kursteilnahme und Bestehen der Prüfung werden dem Prüfling "gesicherte Kenntnisse in Latein" bescheinigt.

Dauer: 1,5 Semester (Blockkurs vorlesungsfreie Zeit Herbst + Semesterkurs WS + Blockkurs vorlesungsfreie Zeit Frühjahr)

Umfang: 3 Kurse, jeder Kurs hat 4 SWS 

Die Regularien der Prüfungsordnung für die akademische Feststellungsprüfung zum Nachweis gesicherter Kenntnisse in Latein gelten uneingeschränkt.

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt online über WueStudy.

Die Feststellungsprüfung 

(Es gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung)

1. Zulassungsvoraussetzungen

  • Gültige Immatrikulationsbescheinigung für das Prüfungssemester
  • Erfolgreicher Besuch aller drei Vorbereitungskurse (regelmäßige Teilnahme wird überprüft)
  • Erklärung darüber, dass die Feststellungsprüfung noch nicht endgültig nicht bestanden wurde (1 Wiederholungsversuch)

2. Anforderungen der Prüfung

Schriftliche Prüfung in zwei Teilen (Bearbeitungszeit 180 Minuten), davon

  • Übersetzung eines lateinischen Originaltextes ins Deutsche (Umfang ca. 120 Wörter)
  • Frageteil zu Sprache, Text und Kultur

3. Anmeldung zur Prüfung und Prüfungstermin

TERMIN Feststellungsprüfung Latein 2025: Freitag, 11. April 2025 von 15.00-18.00 Uhr im Z6 (Zentrales Hörsaal- und Seminargebäude) / Hörsaal 0.001

Die Anmeldung zur Latinumsprüfung erfolgt unabhängig von der OPA-Anmeldung zur Latein-Modulprüfung. Die Kursteilnehmer werden per Mail kontaktiert.

4. Note und Bescheinigung

Der Frageteil wird mit dem Übersetzungs-Teil im Verhältnis 1:2 verrechnet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens die Note "ausreichend" erzielt wird. Bei bestandener Prüfung erhält der/die Studierende ein Zertifikat über die bestandene Feststellungsprüfung zur Vorlage beim Prüfungsamt. 

5. Einsicht in die bewertete Prüfungsleistung

Die Einsichtnahme in die bewertete Prüfungsleistung erfolgt am Zentrum für Sprachen (Sekretariat). Sie ist für alle Studierenden möglich, die an der Feststellungsprüfung am Zentrum für Sprachen teilgenommen haben und findet jeweils ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungszeitraum statt. Mit der Einsichtnahme soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, die Bewertungen Ihrer Prüfungsleistungen nachzuvollziehen, mögliche Fehler zu erkennen und anhand der Korrekturvermerke zu verstehen.

Um Täuschungsversuchen während der Einsichtnahme vorzubeugen, sind Jacken, Taschen, Mobiltelefone und insbesondere Schreibmaterialien am Platz nicht erlaubt. Es ist nicht erlaubt, Fotografien von den Prüfungsunterlagen anzufertigen. Die Einsichtnahme kann nur bei Vorlage des Studierendenausweises oder des Personalausweises gewährt werden.

6. Anrechenbarkeit der Prüfungsvorbereitung

Das ZFS-Vorbereitungsangebot + die Feststellungsprüfung in Latein („gesicherte Kenntnisse in Latein“) liegt als Modul vor und ist Bestandteil des ASQ-Pools bzw. des Fächerübergreifenden Bereichs für Lehramtsstudiengänge (FÜG). Es umfasst die 3 Vorbereitungskurse des ZFS + die Feststellungsprüfung (10 ECTS).