Leistungserhebung in den Kursen
Zu Prüfungen und kursbegleitenden Leistungserhebungen am ZFS sind nur Studierende zugelassen, die als reguläre Teilnehmer des Kurses erfasst sind.
Wenn eine Online-Prüfungsanemldung vorliegt, wird die am ZFS erbrachte Leistung verbucht (mit Note und ECTS). Die Anmeldefrist für die Online-Prüfungsanmeldung (OPA) in WueStudy wird in den Kursen bekanntgegeben. Wer trotz Online-Anmeldung nicht zur Prüfung erscheint, wird als "nicht bestanden" verbucht. Ob am ZFS erbrachte Leistungen im Rahmen Ihres Studiums anrechenbar sind, können Sie anhand der SFB Ihres Studienfachs nachvollziehen. Bitte beachten Sie, dass Leistungsverbuchungen bei fehlender OPA nicht vorgenommen werden können.
Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses erhalten die Kursteiilnehmer einen Leistungsnachweis, der in digitaler Form mit Verifizierungscode ausgestellt und per Email (an die stud-mail-Adresse) verschickt wird.
Einsicht in die bewertete Prüfungsleistung
Die Einsichtnahme in die bewertete Prüfungsleistung erfolgt am Zentrum für Sprachen (Mediothek). Sie ist für alle Studierenden möglich, die an einer Prüfung des Zentrums für Sprachen teilgenommen haben und kann jeweils ca. 5-6 Wochen nach dem Prüfungszeitraum vorgenommen werden. Mit der Einsichtnahme soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, die Bewertungen Ihrer Prüfungsleistungen nachzuvollziehen, mögliche Fehler zu erkennen und anhand der Korrekturvermerke zu verstehen.
Um Täuschungsversuchen während der Einsichtnahme vorzubeugen, sind Jacken, Taschen, Mobiltelefone und insbesondere Schreibmaterialien am Platz nicht erlaubt. Die Einsichtnahme kann nur bei Vorlage des Studierendenausweises oder des Personalausweises gewährt werden.
Es ist nicht erlaubt, Fotografien von den Prüfungsunterlagen anzufertigen.