Antwortschreiben von Dr. Heubisch auf den Offenen Brief (Master)
10/02/2013Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre E-Mail vom 5. August 2013, in der Sie fordern, dass alle interessier- ten Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg auch ihr Studium in Form eines Masterstudiengangs zu Ende führen können, danke ich Ihnen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass diese Forderung nicht erfüllbar ist.
Nach Art. 11 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen und die diesen gleichgestellte Personen, die die Vorausset- zungen für die Aufnahme des gewünschten Studiums erfüllen, die gleichen Rechte. Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg haben daher keinen größeren „Anspruch" auf einen Masterstudienplatz an der Julius-Maximilians- Universität Würzburg als Absolventinnen und Absolventen eines Bache- lorstudiengangs an einer anderen Hochschule. Wollte man Ihre Forderung erfüllen, musste man die Kapazität an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg so erhöhen, dass alle, die dort studieren möchten, dies auch tat- sächlich könnten. Dies wiederum würde die finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Nicht zuletzt diese Erkenntnis hat zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt, dass Art. 12 des Grundgesetzes keine Verpflichtung beinhaltet, für jede Bewerberin und jeden Bewerber zu jeder Zeit den von ihr oder ihm gewünschten Studiengang bereitzustellen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts liefe eine andere Sichtweise auf ein Missverständnis von Freiheit hinaus, „bei dem verkannt würde, dass sich persönliche Freiheit auf die Dauer nicht losgelöst von Funktionsfähig- keit und Gleichgewicht des Ganzen verwirklichen lässt und dass ein unbe- grenztes subjektives Anspruchsdenken auf Kosten der Allgemeinheit un- vereinbar mit dem Sozialstaatsgedanken ist" (BVerfGE 33, 334).
Soweit Sie im Bereich der Wirtschaftswissenschaften eine Änderung der „Spielregeln" während eines laufenden Bewerbungsverfahrens kritisieren, möchte ich klarstellen, dass es sich hier nicht um Änderungen innerhalb der von den Studierenden begonnenen Studiengänge handelt. Geändert wur- den die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums. Studie- rende eines Bachelorstudiengangs haben keinen Vertrauensschutz darauf, dass die Zugangs- oder Zulassungsvoraussetzungen anderer Studiengän- ge während ihres Studiums unverändert bleiben. Abgesehen hiervon hat die Julius-Maximilians-Universität Würzburg mitgeteilt, dass die Studieren- den bei den Planungen frühestmöglich miteinbezogen wurden. Der Be- schluss zur Umstellung vom bisherigen Eignungsverfahren zur Zulas- sungsbeschränkung sei im Fakultätsrat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät am 21. Januar 2013 unter Beteiligung der dort vertretenen Studie- renden gefasst worden. Wenn man Gesprächsbedarf in dieser Frage sieht, hätte man dies am Anfang des Jahres besprechen müssen und nicht jetzt nach Inkrafttreten der Zulassungszahlsatzung 2013/2014 vom 12. Juli 2013.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Heubisch