Hochschulwahlen am 24.o6.
05/01/2008Wahlvorschläge können nur noch bis nächsten Dienstag eingereicht werden!
Noch bis Dienstag, den o6. Mai, 16:oo Uhr können Wahlvorschläge beim Wahlleiter eingereicht werden. Später eingereichte Vorschläge sind ungültig. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden bis spätestens 1o. Juni durch Aushang in der Neuen Uni bekanntgegeben.
Interessierte Formblätter für Wahlvorschläge in den Dekanaten der Fakultäten, beim Wahlamt der Universität (Sanderring 2, Zi. 222) und im Büro des Sprecher- und Sprecherinnenrat im Mensagebäude Am Hubland erhalten. Zur Wahl aufgerufen sind in diesem Jahr nur die Studierenden. Die anderen Gruppen (Professorinnen und Professoren, Wissenschaftliche und Sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) wählen nicht jährlich, sondern alle zwei Jahre. Die Amtszeit der Gewählten beträgt ein Jahr vom o1.1o.2oo8 bis 3o.o9.2oo9.
Zur Wahl stehen:
- der Vertreter bzw. die Vertreterin der Studierenden im Senat
- die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden in den Fakultätsräten
(je vier für den der Medizinischen Fakultät und der Philosophischen Fakultät II sowie je zwei für die der übrigen Fakultäten)
- die 2o weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Studentischen Konvent
Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied der Hochschule, das der Gruppe der Studierenden zum Zeitpunkt der Schließung des Wählerverzeichnisses am 27.o5. angehört. Ein Ausdruck des Wählerverzeichnisses liegt im Wahlamt der Universität aus und kann am 23., 26. und 27. Mai - jeweils von 9:oo bis 16:oo Uhr - eingesehen werden. Gegen die Nichteintragung oder eine falsche Eintragung in das Wählerverzeichnis kann jeder Betroffene oder Wahlberechtigte bis zum 28. Mai schriftlich Erinnerung bei der Wahlleiterin einlegen.
Die Hochschulwahl selbst wird am Dienstag, den 24. Juni von 9:oo bis 17:3o Uhr stattfinden. Anträge auf Briefwahl sind möglich, Ihr findet die notwendigen Formulare bei den Unterlagen, die Ihr im Rahmen der Rückmeldung bekommen habt (Studentenausweis, Stammblatt, etc.)