PRESSEMITTEILUNG Zivilklausel
12/03/2013Universität Würzburg - Forschung zwischen Krieg und Frieden
Seit Anfang dieser Woche ist bekannt, dass deutsche Universitäten ihre Forschung von amerikanischen Militeräreinrichtungen subventionieren lassen. Mit knapp 3,2 Millionen US-Dollar
führend ist hierbei die Universität Würzburg, deren Studierendenschaft dies ablehnt. Bereits im
vergangenen Sommersemester beschloss der Studentische Konvent, dass er sich die Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der Universität wünsche, was mit den neuesten Ereignissen wieder an Bedeutung gewinnt. Diese freiwillige Selbstverpflichtung einer Universität, die in ihrer Ausgestaltung von einem Appell an die wissenschaftliche Ethik bis hin zum Kooperationsverbot mit militärischen Einrichtungen reichen kann, wird derzeit jedoch an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gänzlich abgelehnt.
Ihr Präsident, Prof. Dr. Alfred Forchel, begründete dies gegenüber dem Sprecher- und
Sprecherinnenrat so, dass er das Ausbleiben weiterer Förderung durch das Militär befürchte, wenn man eine Zivilklausel einführe. Außerdem sieht er keinen Bedarf, da alle militärisch geförderte Forschung bisher so grundlegend gewesen sei, dass eine militärische Nutzung auf Jahrzehnte ausgeschlossen sei.
Cui bono?
Dem Sprecher- und Sprecherinnenrat (SSR) geht dies laut Aussagen seines Vorsitzenden, Daniel Janke, nicht weit genug. Janke stellt die alte Frage, wem es nutzt und führt aus, dass das Militär keine karitative Einrichtung sei, die uneigennützig Geld verschenke. Vom Militär forcierte Forschungsprojekte seien daher kritisch zu sehen und abzulehen, auch wenn sie erst in 50 Jahren zum "Schießen und Sterben" beitragen können. Der Appell des SSR ist daher, nicht um militärisch geförderten Forschungsprojekte zu werben und Gelder aus diesen Quellen, egal ob aus den USA, der Bundesrepublik oder anderen Ländern, abzulehnen. Dies sicherzustellen gebiete die wissenschaftliche Forschungsethik, der endlich Rechnung getragen werden müsse. Die Studierendenvertretung plädiert daher erneut nachdrücklich dafür, die Zivilklausel in der vom Studentischen Konvent beschlossenen Fassung in die Grundordnung der Universität Würzburg zu übernehmen:
"Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist sich als öffentliche Einrichtung der gesellschaftlichen Folgenverantwortung ihrer Forschung bewusst. Durch ihren Beitrag zu transparenter, öffentlicher und interdisziplinärer Diskussion kommt sie der Einhaltung von anerkannten ethischen und moralischen Standards auf nationaler und internationaler Ebene nach. Verantwortungsbewusstes Handeln wird von ihr gefördert und resultiert in der friedlichen Weiterentwicklung und Bereicherung aller Nationen und Kulturen. Daher spricht sich die Universität Würzburg für eine friedliche und zivile Forschung aus.“
Wissenschaftliche Ethik statt Schießen und Sterben.
Falk Bräcklein, ebenfalls Mitglied des Sprecher- und Sprecherinnenrates, meint hierzu, dass das an anderen Universiäten bereits Usos sei, wie zum Beispiel am Karlsruher Institute of Technology, der führende deutsche Einrichtung im technischen Bereich. "Wenn es dort funktioniert, an technischen Innovationen zielführend und innovativ zu arbeiten, ohne militärische Ressourcen zu nutzen, geht es überall." Daher sei es jetzt an der Zeit, die gesellschaftliche Verantwortung, die jede Universität hat, auch in Würzburg ernstzunehmen.
(Text: Sprecher- und Sprecherinnenrat der Univ. Würzburg)
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